4082/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.06.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

                                                                                                   Geschäftszahl:   BMUKK-10.000/0144-III/4a/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, 11. Juni 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4399/J-NR/2008 betreffend die Kosten der Neueinrichtung des Ministerinnenbüros, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde am 21. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Tätigkeit Peter Noevers stellt eine freiwillige, kreative Beratung im Dienste der Republik dar. Durch die kostenlose Beratung konnte dem Steuerzahler Geld erspart werden.

 

Zu Frage 2:

Nein.

 

Zu Frage 3:

Nein. Diese Entscheidungen stehen in keinem Zusammenhang.

 

Zu Frage 4:

Diese Entscheidung habe ich noch nicht getroffen.

 

Zu Frage 5:

Das Büro Embacher wurde mit der Koordinierung der gesamten Bautätigkeiten und Renovierungsarbeiten im Bürotrakt im 1. Stock des Bildungsministeriums beauftragt. Das Honorar in der Höhe von 6.672,15 Euro (netto) ist daher keinesfalls nur der Neugestaltung des Ministerbüros zuzurechnen.

 

Zu Frage 6:

Seitens des Büros Embacher wurden im Rahmen dieses Projektes 550 Arbeitsstunden geleistet.

 

Zu Frage 7:

Das Büro Embacher hatte den Auftrag, die Renovierungsarbeiten im gesamten Bürotrakt im ersten Stock des Bildungsministeriums zu koordinieren. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden elektrische Leitungen verlegt, Adaptierungen an den Beleuchtungen getätigt, die Neueinrichtung des Ministerbüros koordiniert und Holzrenovierungen durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 8:

Die Einrechnung von Steuern in die Kosten eines Beschaffungsvorganges des Bundes ist irreführend, da die anfallenden Steuern direkt in den öffentlichen Haushalt zurückfließen. Dem Steuerzahler entstehen dadurch keine Kosten. Im Übrigen wurde immer darauf hingewiesen, dass die Angaben exklusive Umsatzsteuer sind.

 

Zu Frage 9:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat – wie in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3586/J-NR/2008 ausgeführt – für Möbel 39.080,59 Euro (netto) bezahlt. Dieser Betrag inkludiert auch die Kosten für Bezüge und andere Adaptierungen. Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind die Kosten für Bezüge allerdings nicht bekannt, da nur Gesamtrechnungen für die jeweiligen Möbelstücke gestellt wurden.

 

Zu Frage 10:

Die Kosten für den Teppich belaufen sich auf 6.389,66 Euro (netto).

 

Zu Frage 11:

Die Kosten für die Renovierungsarbeiten im Bürotrakt – darunter umfassende Erneuerungen der elektrischen Leitungen – beliefen sich auf 20.324,13 Euro (netto). Die Kosten für die Renovierungsarbeiten im Ministerbüro alleine können allerdings nicht separat angegeben werden, da nur Gesamtrechnungen gestellt wurden.

 

Zu Frage 12:

Die Deckenskulptur vom österreichischen Künstlers Hans Kupelwieser (geboren 1948) ist keine Auftragsarbeit für das Büro der Bundesministerin. Sie wurde als Ergänzung der Kupelwieser-Sammlung des Bundes angekauft. Die Kosten in der Höhe von 18.181,82 Euro (netto) können daher nicht der Neueinrichtung des Ministerbüros zugerechnet werden. Der Ankauf erfolgte im Februar 2008.

 

Zu Frage 13:

Der Ankauf wurde durch die zuständige Kunstsektion wurde auf Anregung der Ministerin entschieden, da schon seit einiger Zeit eine Vervollständigung der Kupelwieser-Sammlung des Bundes vorgesehen war.

 

Zu Frage 14:

Nein. Die Artothek des Bundes tätigt keine Ankäufe. Der Ankauf ist eine Entscheidung der Kunstsektion.

 

Zu Frage 15:

Die Ankäufe werden durch die Kunstsektion veranlasst.

 

Zu Frage 16:

Nein. Die Artothek des Bundes tätigt keine Ankäufe.

 

Zu Frage 17:

Es ist kein Fall dieser Art bekannt.

 

Zu Frage 18:

Nach Auskunft des MAK erfolgte der Erwerb im Oktober 2007.

 

Zu Frage 19:

Nein.

 

Zu Frage 20:

Die Gesamtkosten für die Möbel meines Büros beliefen sich – wie bereits veröffentlicht - auf 39.080,59 Euro (netto). Hinzu kommt – wie ebenfalls veröffentlicht – ein Teppich mit Kosten in der Höhe von 6.389,66 Euro (netto) und eine Erneuerung der Beleuchtung mit Kosten in der Höhe von 8.381,52 Euro (netto). Neben diesen Einrichtungskosten für das Ministerbüro wurden im Bürotrakt des ersten Stockes des Ministeriums Renovierungen vorgenommen. Für diese Renovierungen – die mehrere Büroräumlichkeiten betrafen – und das Honorar für die Planung und Umsetzung des gesamten Projektes sowie der Renovierungen wurde – wie bereits veröffentlicht – eine Gesamtsumme von Euro 30.204,61 Euro (netto) investiert. Diese Renovierungsarbeiten können allerdings keinesfalls nur der Neugestaltung des Ministerbüros zugerechnet werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.