4090/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.06.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. April 2008 unter
der Zl. 4121/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Befreiung der österreichischen Geiseln in der
Sahara" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Botschafter i.R. Dr. Anton
Prohaska hat sich im Laufe seiner langen und verdienstvollen
Karriere nicht nur einen exzellenten Ruf erarbeitet,
sondern verfügt auch über umfassende
Erfahrungen in
schwierigen Missionen. Diese Erfahrungen und seine ausgezeichneten
Beziehungen zu den Entscheidungsträgern bei unseren EU-Partnern sowie in
arabischen
Ländern machen ihn zu einem idealen
Sonderemissär in dieser heiklen Angelegenheit.
Botschafter
i.R. Dr. Anton Prohaska ist der Meldepflicht über seine
Standesveränderung vor
über zwei
Jahrzehnten durch Meldung seiner Eheschließung an die Dienstbehörde
nachgekommen (§53 Abs2 Z2 BDG 1979).
Zu den Fragen 2 bis 5:
Im Hinblick darauf,
dass eine Beantwortung dieser Fragen Leib und Leben von Andrea
Kloiber und Mag. Wolfgang Ebner, ebenso wie
das der um die Befreiung der Geiseln
bemühten Personen gefährden kann, ersuche ich um Verständnis,
dass eine Beantwortung
dieser Fragen nicht möglich ist.