4090/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.06.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. April 2008 unter der Zl. 4121/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Befreiung der österreichischen Geiseln in der Sahara" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Botschafter i.R. Dr. Anton Prohaska hat sich im Laufe seiner langen und verdienstvollen
Karriere nicht nur einen exzellenten Ruf
erarbeitet, sondern verfügt auch über umfassende
Erfahrungen in schwierigen Missionen. Diese Erfahrungen und seine ausgezeichneten
Beziehungen zu den Entscheidungsträgern bei unseren EU-Partnern sowie in arabischen
Ländern machen ihn zu einem idealen Sonderemissär in dieser heiklen Angelegenheit.

Botschafter i.R. Dr. Anton Prohaska ist der Meldepflicht über seine Standesveränderung vor
über zwei Jahrzehnten durch Meldung seiner Eheschließung an die Dienstbehörde
nachgekommen (§53 Abs2 Z2 BDG 1979).

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Im Hinblick darauf, dass eine Beantwortung dieser Fragen Leib und Leben von Andrea
Kloiber und Mag. Wolfgang Ebner, ebenso wie das der um die Befreiung der Geiseln
bemühten Personen gefährden kann, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung
dieser Fragen nicht möglich ist.