4093/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben
am 16. April 2008 unter der Zl. 4112/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Intervention für Michail Cherney" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend halte ich fest, dass die Angelegenheit nicht meine Amtszeit betrifft. Ich selbst habe
keinerlei eigene Wahrnehmungen dazu und kann nur aufgrund der Aktenbestände Auskunft
geben. Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen meines Kabinetts.

Zu Frage 1:

Jede Intervention ist gemäß der einschlägigen Weisungslage nachvollziehbar im Visaakt zu
dokumentieren. Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1349/J-
NR/2007 vom 10. Juli 2007 und der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 1625/J-NR/2007 vom 11. Oktober 2007 mitgeteilt, sind in den Akten des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und der
Österreichischen Botschaft (ÖB) Tel Aviv in beiden Visafällen keine Interventionen
dokumentiert. Auch die Befragung von Vize-Konsul Matthias Reiserer dazu blieb
unschlüssig.

Ich weise nochmals darauf hin, dass in beiden Fällen im Zuge der Sichtvermerksamts-
handlungen Abfragen in der Fahndungsdatenbank vorgenommen wurden, die keinen Treffer
ergaben.

Meinem Ressort liegen keine Informationen vor, wonach dienstrechtliche Konsequenzen zu
ziehen wären.

Zu Frage 2:

Die österreichischen Botschaften und Generalkonsulate haben in Visaangelegenheiten gemäß
§ 11 FPG als zuständige Behörden nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache
als erwiesen anzusehen ist oder nicht. Dies gilt auch bei Fragen zum Sachstand von Dritten,
bei denen darüber hinaus die Grundsätze des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit
zur Anwendung kommen.

Inhaltliche Weisungen können ausschließlich seitens des mit der Fachaufsicht betrauten
Bundesministeriums für Inneres erfolgen.

Zu Frage 3:

Vize-Konsul Matthias Reiserer steht in einem aufrechten Dienstverhältnis mit der Republik
Österreich und ist derzeit an der Österreichischen Botschaft in Riga tätig.