4093/AB XXIII. GP
Eingelangt am
13.06.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 16. April 2008 unter der Zl. 4112/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Intervention für Michail Cherney"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend halte ich
fest, dass die Angelegenheit nicht meine Amtszeit betrifft. Ich selbst habe
keinerlei eigene Wahrnehmungen dazu und kann
nur aufgrund der Aktenbestände Auskunft
geben. Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen meines Kabinetts.
Zu Frage 1:
Jede Intervention ist
gemäß der einschlägigen Weisungslage nachvollziehbar im Visaakt
zu
dokumentieren. Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 1349/J-
NR/2007 vom 10. Juli 2007 und der
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 1625/J-NR/2007 vom 11. Oktober 2007 mitgeteilt, sind in den Akten
des
Bundesministeriums für europäische
und internationale Angelegenheiten und der
Österreichischen Botschaft (ÖB) Tel Aviv in beiden Visafällen
keine Interventionen
dokumentiert. Auch die Befragung von Vize-Konsul Matthias Reiserer dazu blieb
unschlüssig.
Ich
weise nochmals darauf hin, dass in beiden Fällen im Zuge der
Sichtvermerksamts-
handlungen Abfragen
in der Fahndungsdatenbank vorgenommen wurden, die keinen Treffer
ergaben.
Meinem Ressort liegen keine
Informationen vor, wonach dienstrechtliche Konsequenzen zu
ziehen wären.
Zu Frage 2:
Die
österreichischen Botschaften und Generalkonsulate haben in
Visaangelegenheiten gemäß
§ 11 FPG als zuständige
Behörden nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache
als erwiesen anzusehen ist oder nicht. Dies gilt auch bei Fragen zum Sachstand
von Dritten,
bei denen darüber hinaus die Grundsätze des Datenschutzes und der
Amtsverschwiegenheit
zur Anwendung kommen.
Inhaltliche Weisungen können
ausschließlich seitens des mit der Fachaufsicht betrauten
Bundesministeriums für Inneres erfolgen.
Zu Frage 3:
Vize-Konsul Matthias Reiserer
steht in einem aufrechten Dienstverhältnis mit der Republik
Österreich und ist derzeit an der Österreichischen Botschaft in Riga
tätig.