4094/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.06.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am         Juni 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0059-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4109/J vom 16. April 2008 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleichs­rücklagen in Höhe von 679 Mio. Euro sowie Budgetvollzug 2008 beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die voranschlagsunwirksame Dotierung der Ausgleichsrücklage mit insgesamt 9 Milliarden Schilling in den Jahren 1987 und 1988 geht auf eine Initiative des damaligen Bundesministers für Finanzen, Dipl.-Kfm. Ferdinand Lacina, zurück. Im Jahr 1986 wurde nämlich im Nationalrat die damalige Haushaltsrechtsreform beschlossen, für welche ein Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen die Basis bildete. Teil der Umsetzung dieser Reform war die genannte voranschlagsunwirksame Dotierung der Ausgleichsrücklage. Diese Dotierung findet sich in den entsprechenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen im § 101 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes in den Fassungen BGBl. 213/1986 und 573/1988 und ist daher der Öffentlichkeit immer zugänglich gewesen.

 

Zu 3. und 4.:

Die vom Bundesministerium für Finanzen unter dem damaligen Ressortleiter Dipl.-Kfm. Ferdinand Lacina erstellte Begründung für die Schaffung der Ausgleichsrücklage ist den Erläuterungen zum damals neuen Bundeshaushaltsgesetz (877 der Beilagen XVI. GP) zu entnehmen. Liquiditätsreserven sind wohl für jeden Haushalt, auch für einen öffentlichen sinnvoll.

 

Zu 5. bis 9.:

Aufgrund der vom Nationalrat beschlossenen Haushaltsrechtsreform (vgl. BGBl. I Nr. 1/2008 und BGBl. I Nr. 20/2008) wird in § 101 Abs. 5 BHG angeordnet, die Ende des Finanzjahres 2008 bestehende Ausgleichsrücklage aufzulösen.

 

Da Rücklagen ausschließlich auf gesetzlichen Grundlagen beruhen (BHG und Bundesfinanz­gesetz), sind sämtliche Rücklagen nachvollziehbar. Alle Rücklagen werden überdies mit ihren Jahresendbeständen im Bundesrechnungsabschluss ausgewiesen. Zur Ausgleichsrücklage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nur eine solche, und nicht mehrere, und auch keine ähnlichen voranschlagsunwirksamen Rücklagen gibt.

 

Zu 10.:

Überhaupt nicht.

 

Zu 11.:

Nein.

 

Zu 12. bis 15.:

Wie ich bereits in Beantwortung der zu diesem Fragenkomplex ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3579/J vom 20. Februar 2008 mitgeteilt habe, wurden beziehungsweise werden die Gebarungsergebnisse bereits heuer jeweils im Folgemonat im Internet (http://www.bmf.gv.at/budget/akthh/2008) veröffentlicht, womit bereits jener Veröffentlichungsrhythmus zur Anwendung gelangt, welcher nach der in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage angesprochenen Ausschussfeststellung erst ab Inkrafttreten der ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform, also ab dem Jahr 2009, verein­bart wurde. Ich weise daher die in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage erhobene Kritik an meinem Ressort mit aller Entschiedenheit zurück und stelle vielmehr fest, dass der vorgezogene Veröffentlichungsrhythmus vielmehr unterstreicht, wie ernst es meinem Ressort und mir mit der Umsetzung des Grundsatzes der Transparenz ist.

 

Zu 16. bis 19.:

Es ist nicht richtig, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) mehr Informationen über den laufenden Budgetvollzug erhält als im Internet veröffentlicht werden. Bei den jährlich regelmäßigen Gesprächen mit dem IWF-Stab anlässlich der Artikel IV-Konsultation wird zwar unter anderem auch der Budgetvollzug des laufenden Jahres diskutiert, dabei kommen aber

keine Informationen zur Sprache, welche dem Nationalrat nicht auch zur Verfügung stehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen