4097/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.06.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0079-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4191/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kraftsporttraining für Gefangene“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Einleitend darf ich auf meine schriftliche Beantwortung vom 28. April zur Anfrage „Lehrgang zum Affektkontrolltraining für Häftlinge in Justizanstalten“, Zahl 3675/J-NR 2008 verweisen. An dieser Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass Affektkontrolltraining (AKT) keinerlei kampftechnische Relevanz aufweist, sondern die Stärkung der Persönlichkeit und der Kooperationsfähigkeit in krisenhaften Situationen zum Ziel hat. Sie bietet somit eine Grundvoraussetzung für gewaltfreien Umgang miteinander. AKT beruht auf den Prinzipien der gegenseitigen Achtung, Hilfe und Unterstützung beim Entwickeln einer gesunden Persönlichkeit.

Zu 1:

Ich verweise auf meine Beantwortung vom 28. April 2008 zur Anfrage „Lehrgang zum Affektkontrolltraining für Häftlinge in Justizanstalten“, Zahl 3675/J-NR, zur Frage 7.

Zu 2:

Es gab bisher 2 AKT-Einführungen für je 8 Insassen in der Dauer von je 8 Stunden. Somit nahmen insgesamt 16 Insassen an AKT-Einführungen teil.

Zu 3:

Derzeit gibt es kein AKT-Angebot für Insassen. Ich verweise ferner auf meine Antworten zu den Fragen 8 ff der oben zitierten Anfrage.

Zu 4:

Die AKT-Einführung fand in der Justizanstalt Wien-Mittersteig in der Zeit zwischen 28. Jänner 2008 und 1. Februar 2008 statt.

Zu 5 bis 10:

Es handelt sich bei den Auftragnehmern um die beiden Gründer des „Forum für Bildung und Bewegung“, - ein Zusammenschluss von ExpertInnen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Konzepte zu entwickeln und zielgruppenorientierte Angebote mit dem Grundsatz zu entwerfen, selbst- bzw. fremddestruktive Haltungen und Handlungen zu unterbinden. Die Auftragnehmer haben die Methode selbst entwickelt, was ein Höchstmaß an Kompetenz im Bereich des AKT gewährleistet. Dazu kommt, dass beide Experten federführend bei der (erfolgreichen) Einführung von AKT im deutschen Maßregelvollzug vor 17 Jahren waren.

Eine Ausschreibung war aufgrund des Auftragsvolumens von 3.120 Euro nicht erforderlich. Es lagen auch keine Angebote anderer Anbieter vor.

Die Trainer wurden von der Strafvollzugsakademie im Jahr 2004 damit beauftragt, Strafvollzugsbedienstete (darunter eine Krankenschwester, ein Psychiater, ein Sozialarbeiter, ein Jurist und ein Sozialwissenschaftler) als AKT-TrainerInnen auszubilden. Ich betone, dass Abwehr-, Fixier-, Griffbefreiungstechniken oder sonstige Kampftechniken weder Gegenstand des Auftrages noch Teil dieser Ausbildung sind. 

In der Folge wurde AKT im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung allen Strafvollzugsbediensteten angeboten und nach dort gewonnenen positiven Erfahrungen in die E2a-Grundausbildung als Element der Hebung der sozialen Kompetenz eingebaut.

Völlig unabhängig und getrennt von AKT findet die Schulung von Justizwache­beamtInnen in der Anwendung einsatzbezogener Körperkraft sowie die Ausbildung und das Training der Mitglieder der Einsatzgruppen statt. Selbstverständlich finden keine Elemente dieser Schulungsmaßnahmen in irgendwelche Trainings- bzw. Behandlungsmaßnahmen Eingang, die Insassen angeboten werden.

Zu 11:

Folgende andere Therapien oder Lehrgänge werden in Justizanstalten für Insassen angeboten:

Staplerkurs, Kunstwerkstätte (Ergo-Therapie), Sprachkurse, Group Counselling, Suchttherapiegruppen, Gruppentraining sozialer Kompetenzen, Gruppe der anonymen Alkoholiker, Therapiegruppe zur Suchtbewältigung und tiergestützte Therapie, allgemeine Psychotherapie für Jugendliche und Erwachsene als Gruppen und Einzeltherapie, Keramikkurse für Jugendliche und Erwachsene, Computerbasiskurse, Bibelrunden, Laufgruppe, Sportgruppe, Theatergruppen, Arbeitsintegrationstraining, Gesangsgruppen und ähnliche.

Zu 12:

Die Kosten für Therapien/Lehrgänge im Jahr 2005 waren wie folgt: Forensische Einzeltherapien Euro 15.045, Antigewalttherapien Euro 15.966, Englischkurs Euro 4.205, Französischkurs Euro 606, Naikan Euro 960, Gesprächsgruppen Euro 2.473, Einzeltherapien Euro 25.924.

Im Jahr 2006: Forensische Einzeltherapie 20.374 Euro, Suchttherapie Euro 11.176 Euro, Gesprächsgruppe 2.704 Euro, Englischkurs 324 Euro, Französischkurs 1.804 Euro, Suchttherapie extern 676 Euro, Naikan 1.920 Euro, Staplerkurs 1.900 Euro, Antigewalttherapie Einzel/Gruppe 27.688 Euro und Einzeltherapien 27.457 Euro.

Im Jahr 2007: Forensische Einzeltherapie 17.822 Euro, Suchttherapie 24.263 Euro, Sexualstraftätergruppe 55.171 Euro, Suchttherapie 220 Euro, Französischunterricht 1.600 Euro, Deutschunterricht 996 Euro, Naikan 960 Euro, Bewerbungstraining 6.490 Euro, Betreutes Wohnen 12.892 Euro, Staplerkurs 1.900 Euro, Gesprächsgruppe 2.702 Euro, Einzeltherapien 31.164 Euro.


Zu 13:

GEGENÜBERSTELLUNG  STELLENPLAN 2005 - STELLENPLAN 2006 - STELLENPLAN 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SUMME

 

Justizanstalten

SUMME

SUMME

SUMME

SUMME

Krankenpflegedienst

GESAMT-

 

Allgem.Verw.

Dienst

Vertragsbedienstete (VB)

Exekutivdienst

LehrerInnen

BeamtInnen

VB

SUMME

Stellenplan 2005

133

279

3130

3

22

78

3645

Stellenplan 2006

132

280

3006

3

22

78

3521

Stellenplan 2007

172

300

3163

2

22

78

3737

 

Gegenüber dem Stellenplanjahr 2004 erhielt der Bereich der Justizanstalten im Stellenplanjahr 2005 128 Planstellen (davon 123 dem Exekutivdienst, vier dem Vertragsbediensteten und eine dem Allgemeinen Verwaltungsdienst zugehörig) dazu. Überdies wurden nach dem Allgemeinen Teil des Stellenplans hundert gesetzlich zweckgewidmete Aufnahmemöglichkeiten für Aspiranten in Ausbildung zur Verfügung gestellt. Diese erhöhten nicht das Planstellenkontingent der einzelnen Justizanstalten, hatten aber den Vorteil, dass für diese „Aspiranten“ während ihrer Ausbildung keine „regulären Planstellen“ der Justizanstalten heranzuziehen waren.

Im Stellenplanjahr 2006 hatte der Bereich der Justizanstalten insgesamt 124 Planstellen (in der Qualität E2b) einzusparen.

Im Stellenplanjahr 2007 erhielt der Bereich der Justizanstalten um insgesamt 216 Planstellen mehr zugewiesen, wovon 157 Planstellen auf den Exekutivdienst, 40 auf den allgemeinen Verwaltungsdienst und 20 auf den Vertragsbedienstetenbereich entfielen. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass auch eine Planstelle zweckgewidmet für einen Lehrer eingespart wurde.

Die im „nichtexekutiven“ Bereich hinzugekommenen Planstellen (40 Allgemeiner Verwaltungsdienst und 20 Vertragsbedienstete) wurden ausschließlich für die Einrichtung der seit 1. Jänner 2007 neu hinzugekommenen „Vollzugsdirektion“ zur Verfügung gestellt und resultierten ausschließlich aus justizinternen Umschichtungen.

Der Bereich des Exekutivdienstes wurde um 157 Planstellen aufgestockt. Diese Planstellenvermehrung relativiert sich allerdings dadurch, dass darin auch die für die Ausbildung von „Aspiranten“ zur Verfügung gestandenen (100) Ausbildungsstellen enthalten sind, die vom Allgemeinen in den Besonderen Teil des Stellenplans transferiert wurden.

Zu 14:

Da der Stellenplan 2007 um insgesamt 92 Planstellen mehr als der Stellenplan 2005 aufweist, ist es de facto zu keiner Kostenreduktion gekommen. Auch wenn man die für die Einrichtung der Vollzugsdirektion zur Verfügung gestellten Planstellen herausrechnet, ergibt sich noch immer ein kleiner Planstellenzuwachs für den Exekutivdienstbereich (+30 Planstellen). 

. Juni 2008

 

(Dr. Maria Berger)