4098/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0089-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4241/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen Polizeibeamte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 2:
Gegen jene Polizeibeamten, die im Zuge der Festnahme von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machten, wird bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Strafverfahren geführt. Wegen des Todes einer der von der Amtshandlung betroffenen Personen prüft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt den Verdacht der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB. Weiters ist aufgrund der Verletzungen der anderen beiden Personen der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 1. Fall StGB, in eventu der schweren Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1, 313 StGB, Gegenstand dieses Strafverfahrens.
Zu 3 und 4:
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Fall der Verletzung oder Tötung einer Person aufgrund einer Amtshandlung stellt einen üblichen Vorgang dar.
Zu 5 und 6:
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg hat – in Vertretung des Mediensprechers dieser Behörde – gegenüber der APA ausschließlich bestätigt, dass auch das Verhalten der einschreitenden Beamten im Zuge der Festnahme geprüft wird. Es wurden weder Namen von Betroffenen genannt noch Auskünfte über den Ermittlungsstand erteilt.
Im Hinblick darauf, dass über diese Festnahme bereits zuvor in den Medien ausführlich berichtet worden war, bestand ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, wie die Strafverfolgungsbehörden diesen Sachverhalt rechtlich aufarbeiten (Art. 10 Abs. 1 EMRK).
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)