41/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.01.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0005-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 2. Jänner 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 38/J-NR/2006 betreffend Teilnahme von Vertretern der Bauindustrie an bilateralen Verkehrsministertreffen, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 2. November 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Bei welchen seit 2000 abgeführten bilateralen Treffen der jeweiligen Verkehrsminister und/oder ihrer Staatssekretäre mit Verkehrsministern und/oder Staatssekretären anderer Staaten – in Österreich und in den entsprechenden Staaten – waren VertreterInnen a) der Strabag, b) anderer Tiefbauunternehmen anwesend? Wir ersuchen um Beantwortung im einzelnen je Treffen unter Angabe von Datum und Ort des Treffens, Nennung der anwesenden PolitikerInnen sowie Nennung der VertreterInnen der Bauwirtschaft.

 

Welchen Zweck hatte die Mitwirkung der VertreterInnen der Bauwirtschaft an Ministertreffen?

 

 

Antwort:

Wie bereits in der Beantwortung zu früheren parlamentarischen Anfragern dargelegt, wurde in der Regel jeweils in der Vorbereitung meiner Auslandsdienstreisen, an denen Wirtschaftvertreter teilnehmen konnten, die Wirtschaftkammer Österreich in Zusammenarbeit mit der jeweiligen österreichischen Außenhandelsstelle gebeten, die Wirtschaftsdelegation zu organisieren, worauf diese sodann über deren internes System ihre Mitglieder informiert und die Zusammenstellung der mich begleitenden Wirtschaftsdelegation übernommen hat. Es liegt daher bei den Unternehmen, an einer Wirtschaftsreise – von der sie über die WKÖ in Kenntnis gesetzt wurden – teilzunehmen und sich in die Wirtschaftsdelegation zu reklamieren. Eine genaue Auflistung, wie in der parlamentarischen Anfrage gewünscht, würde einen nicht zu rechtfertigenden administrativen Aufwand bedeuten. Grundsätzlich sehe ich es als Aufgabe der Politik auch als Türöffner für österreichische Unternehmen im Ausland tätig zu sein. In aller Regel entzieht es sich im Einzelfall aber meiner Kenntnis, was der konkrete Grund der Teilnahme eines Unternehmens an einer Wirtschaftsdelegation ist bzw. war.

 

Frage 3:

Welche Rolle spielte Ihr früherer, nun bei der Strabag tätiger Kabinettschef in diesem Zusammenhang?

 

Antwort:

Keine.

 

Frage 4:

Wie können Sie die neuerliche einseitige Begünstigung eines Unternehmens im Rahmen der Ausübung Ihrer Amtsgeschäfte rechtfertigen?

 

Antwort:

Im Rahmen der Ausübung meiner Amtsgeschäfte kam es weder bisher noch wird es künftig zu einer einseitigen Begünstigung eines Unternehmens kommen.

 

Frage 5:

Sind Ihnen Pläne bekannt, die ASFINAG als Ausschreibungs-Consulter für Infrastrukturvorhaben zu positionieren, an denen die Strabag Interesse hat?

 

Antwort:

Nein.

 

Frage 6:

Können Sie hier Interessenskonflikte ausschließen, die sich zB aus der Tätigkeit von BZÖ-Parteigängern an mehreren Schlüsselstellen dieser Konstruktion ergeben könnten?

 

Antwort:

Ja.

 

Frage 7:

Was hat Ihr Vertreter im ASFINAG-Aufsichtsrat in dieser Angelegenheit wann im einzelnen unternommen?

 

Antwort:

Nach Rückfrage wurden im Aufsichtsrat keinerlei diesbezüglichen Beschlüsse gefasst.

 

Frage 8:

Welche Konsequenzen haben Sie aus Berichten gezogen, wonach seitens der Strabag etwa in Ungarn im Umfeld eines Autobahnprojekts über eine Beraterfirma beträchtliche Zahlungen an parteinahe Einrichtungen erfolgt sind, gemäß „internationalem Usus“ und auf Wunsch von Strabag-Boss Haselsteiner?

 

Antwort:

Das Ziehen allfälliger Konsequenzen aufgrund der angeblichen Vorgehensweise eines Unternehmens der Privatwirtschaft in einem Nachbarstaat fällt nicht in die Zuständigkeit des BMVIT.

 

Frage 9:

Was a) haben Sie dazu beigetragen, b) werden Sie dazu beitragen, dass im Zusammenhang mit Aufträgen, die von Unternehmen in Ihrem Einflussbereich wie konkret ASFINAG oder ÖBB an Bauunternehmen vergeben werden, die in zivilisierten Branchen üblichen Grundsätze der Corporate Social Responsibility eingehalten werden?

 

Antwort:

Die Frage betrifft Angelegenheiten des operativen Geschäftes der genannten Gesellschaften. In diesen Bereichen kommt mir aufgrund der Entlassung der ÖBB und der Asfinag in die wirtschaftliche Unabhängigkeit keinerlei Kompetenz zu. Auch gehe ich davon aus, dass die von ihnen angesprochenen Grundsätze eingehalten werden und sowohl operative Führung als auch  Aufsichtsrat dafür sorgen.

 

Frage 10:

Können Sie ausschließen, dass es im Zusammenhang mit dem in krass marktunüblicher Höhe dotierten Auftrag der Strabag für ein „PR-Konzept zur Vorbereitung: Einführung der LKW-Maut in Tschechien, Slowakei und Ungarn“ an die diesbezüglich bisher nicht fachlich ausgewiesene BZÖ-PR-Agentur „orange werbeagentur gmbH“ zu Geldflüssen an das BZÖ gekommen ist?

 

Antwort:

ja

 

Mit freundlichen Grüßen