410/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.04.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28.
Februar 2007 unter der Nr. 401/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Auslandsdienstreisen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Für das Jahr 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen
Nr. 3768/J und Nr. 4540/J. Zus
ätzlich zu den dort angeführten Kosten sind im Nachhi-
nein weitere rund 6.300,- an Hotelkosten, die im Rahmen von Auslandsdienstreisen
meines Amtsvorgängers bzw. seiner Staatssekretäre angefallen sind, verrechnet wor-
den.

Die Daten der im Jahr 2006 durchgeführten Auslandsdienstreisen meines Amtsvorgän-
gers bzw. seiner Staatssekretäre sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen. Bei keiner der
angeführten Dienstreisen wurden die Kosten von der EU refundiert.

 


Ich weise darauf hin, dass punktuelle Abweichungen von den in der Beantwortung der
Parlamentarischen Anfrage Nr. 4540/J bis Juli 2006 angef
ührten Kosten aus Nachver-
rechnungen von Hotel- bzw. Reisekosten bzw. nachträglichen Rabattierungen resultie-
ren.

Zu Frage 9:

Zu den Gesamtkosten für das Jahr 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Parla-
mentarischen Anfrage Nr. 3768/J.

Im Jahr 2006 sind für Inlandsdienstreisen Gesamtkosten in Höhe von 222.196,14 an-
gefallen. Die Gesamtkosten (ohne die zu den Fragen 1 bis 8 angef
ührten Kosten) für
Auslandsdienstreisen beliefen sich auf 512.088,27. Diese Kosten sind die nach Refun-
dierung durch die EU-Kommission f
ür das BKA verbliebenen Kosten. Die angesproche-
nen Refundierungen betrugen im Jahr 2006 81.151,22.

Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004
auf Verf
ügung des Generalsekretärs des Rates/hohen Vertreters für die gemeinsame
Au
ßen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedsstaat für die zu erwartenden Reisekosten
zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sit-
zungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen
wird. F
ür den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem
Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergü-
tung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts
erfolgt. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission einen vom Dienstreisenden
anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort.

Anlagen