410/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.04.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am 28.
Februar 2007 unter der Nr. 401/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
Auslandsdienstreisen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Für das Jahr 2005 verweise ich auf die Beantwortung der
Parlamentarischen Anfragen
Nr. 3768/J und Nr. 4540/J. Zusätzlich zu den dort angeführten Kosten
sind im Nachhi-
nein
weitere rund € 6.300,- an Hotelkosten, die im Rahmen von
Auslandsdienstreisen
meines
Amtsvorgängers bzw. seiner Staatssekretäre angefallen
sind, verrechnet wor-
den.
Die Daten der im Jahr 2006 durchgeführten
Auslandsdienstreisen meines Amtsvorgän-
gers
bzw. seiner Staatssekretäre sind den Anlagen 1 bis 3 zu
entnehmen. Bei keiner der
angeführten Dienstreisen wurden die Kosten von
der EU refundiert.
Ich weise darauf hin, dass punktuelle Abweichungen von
den in der Beantwortung der
Parlamentarischen Anfrage Nr. 4540/J bis Juli 2006 angeführten Kosten
aus Nachver-
rechnungen
von Hotel- bzw. Reisekosten bzw. nachträglichen Rabattierungen
resultie-
ren.
Zu Frage 9:
Zu den Gesamtkosten für das Jahr
2005 verweise ich auf die Beantwortung der Parla-
mentarischen Anfrage
Nr. 3768/J.
Im Jahr 2006 sind für Inlandsdienstreisen
Gesamtkosten in Höhe von € 222.196,14 an-
gefallen. Die Gesamtkosten (ohne die zu den Fragen 1 bis 8 angeführten Kosten)
für
Auslandsdienstreisen
beliefen sich auf € 512.088,27. Diese Kosten sind die nach
Refun-
dierung durch die EU-Kommission für das BKA verbliebenen Kosten. Die
angesproche-
nen Refundierungen
betrugen im Jahr 2006 € 81.151,22.
Zur
Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004
auf Verfügung des
Generalsekretärs des Rates/hohen Vertreters für die
gemeinsame
Außen- und
Sicherheitspolitik jedem Mitgliedsstaat für die zu erwartenden
Reisekosten
zu
Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sit-
zungen im Rahmen der
Tätigkeit des Rates als Organ ein
pauschaler Betrag überwiesen
wird. Für den
gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem
Rat
und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die
Pauschalvergü-
tung
in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die
einzelnen Ressorts
erfolgt.
Darüber hinaus leistet die Europäische
Kommission einen vom Dienstreisenden
anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort.
Anlagen








