4103/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.06.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0058-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4116/J vom 17. April 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ressourcen für Regierungsbeauftragten Schenz beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Grundsätzlich bewirkt weder der Ablauf der Gesetzgebungsperiode, noch eine (teilweise) Änderung der personellen Zusammensetzung der Bundesregierung die Rechtsunwirksamkeit einmal gefasster Beschlüsse der Bundesregierung. Denn anders als für Regierungsvorlagen (Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 46 Abs. 4 GOG-NR) sieht die Bundesverfassung für sonstige Beschlüsse des Kollegialorgans Bundesregierung nicht vor, dass diese mit Ablauf einer Gesetzgebungsperiode gegenstandslos werden. Ebenso wenig hat die Umbildung der Bundesregierung, etwa im Gefolge einer Nationalratswahl, die Gegenstandslosigkeit aller zuvor gefassten Regierungsbeschlüsse zur Folge. Die gegenteilige Rechtsauffassung hätte angesichts des Einstimmigkeitsprinzips in der Bundesregierung im Übrigen die Konsequenz, dass jede Änderung in der Zusammensetzung der Bundesregierung, also etwa auch ein Wechsel in der Person nur eines Bundesministers, die Reassumierung der bis dahin gefassten Beschlüsse der Bundesregierung erforderlich machen würde.
Die unveränderte Gültigkeit des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. März 2003, mit welchem die Bestellung von Dr. Richard Schenz zum Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung unbefristet verlängert wurde, steht für mich somit außer Zweifel.
Zu 3. a):
Das Büro des Kapitalmarkbeauftragten der Bundesregierung ist mit 3,25 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten ausgestattet.
Zu 3. b):
Unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellung des Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung wurden für das Jahr 2008 Budgetmittel in Anlehnung an den vorläufigen Erfolg 2007 in der Höhe von € 130.535,-- zur Verfügung gestellt.
Zu 3. c):
Das Büro des Kapitalmarkbeauftragten der Bundesregierung ist nicht direkt in die Organisation des Bundesministeriums für Finanzen eingegliedert. Die beiden genannten Personen unterstützen den Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Zu 3. d):
Mit einer der genannten Personen wurde am 28. Februar 2002 mit Wirksamkeit vom 1. März 2002 ein Arbeitsleihvertrag abgeschlossen, die andere genannte Person unterstützt seit 14. Februar 2008 als Fachexperte der Sektion III meines Hauses das Büro des Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung.
Zu 3. e):
Jene Person, die mittels Arbeitsleihvertrag beschäftigt wird, wurde nicht im Bundesministerium für Finanzen eingestellt, die andere Person wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1987 in den Planstellenbereich des Finanzressorts übernommen.
Mit freundlichen Grüßen