4104/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.06.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am     Juni 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0060-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4123/J vom 18. April 2008 der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Normverbrauchs-abgabe (NoVA), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Einnahmen aus der Normverbrauchsabgabe werden nicht nach einzelnen Tatbeständen oder Personengruppen aufgeschlüsselt, daher kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden.

 

Zu 2.:

Nach § 1 Z 3 des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) stellt die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, das nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, einen steuer­baren Tatbestand dar, was - von Ausnahmen abgesehen - zur Normverbrauchsabgabepflicht führt. Haben daher Personen ihren Hauptwohnsitz in Österreich und befindet sich der dauernde Standort ihres Kraftfahrzeuges im Inland, so sind sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug in Österreich zuzulassen. Wenn demgemäß das Kraftfahrzeug in Österreich zuzu­lassen wäre, ist folglich dafür die Normverbrauchsabgabe zu leisten.

 

Zu 3. und 4.:

Nein, derartige Steuerbefreiungen sind nicht vorgesehen. Diesbezüglich hat das Bundes-ministerium für Finanzen erst kürzlich eine Auskunft erteilt.

 

Zu 5.:

Allgemein kann festgestellt werden, dass auf Österreichs Straßen vermehrt Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sind, deren Lenker über einen inländischen Wohnsitz verfügen. Neben der damit verbundenen Übertretung des Kraftfahrgesetzes ergibt sich auch der Verdacht der Nichtabfuhr von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer. Mitunter wird auch das Kraftfahrzeug auf den ausländischen Leasinggeber zugelassen oder es wird ein ausländischer Scheinwohnsitz begründet.

 

Eine effiziente Bekämpfung kann nur durch Fahrzeugkontrollen der Exekutive erreicht werden. Dazu hat das Bundesministerium für Finanzen ein Formblatt erstellt, mit welchem die Exekutive eine wenig verwaltungsaufwändige Kontrollmitteilung an die Finanzbehörde übermitteln kann. Die Finanzverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, diese Fälle des Steuer­betrugs aufzudecken.

 

Zu 6.:

Mangels EDV-mäßiger Erfassung einschlägiger Kontrollen kann keine Ergebnisaussage zu diesem Thema getroffen werden. Es werden regelmäßig Fälle der Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland ohne Zulassung und Entrichtung der Normverbrauchsabgabe entdeckt. Es ist allerdings schwierig zu beurteilen, wie hoch die Aufdeckungsquote ist, da die Anzahl der Betrugsfälle bestenfalls geschätzt werden kann. Die Finanzverwaltung geht jedoch davon aus, dass durch die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Behörden eine höhere Anzahl von Fällen aufgedeckt werden kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.