4109/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
24. April 2008 unter der Zl. 4152/J-NR/2008
an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend „Datenverluste und Datensicherheit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Anzahl der
im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) eingesetzten stationären PCs in den Jahren:
2005: 2120
2006: 2152
2007: 2169
Zu Frage 2:
Anzahl der
eingesetzten tragbaren Computer in den Jahren:
2005:
131
2006: 315
2007: 311
Zu Frage 3:
Anzahl
der eingesetzten Mobiltelefone in den Jahren:
2005: 710
2006: 695
2007: 699
Zu Frage 4:
Keine.
Zu Frage 5:
a) Anzahl der
unauffindbar gemeldeten Geräte in den Jahren:
2005: 2 Laptops, 5
Mobiltelefone
2006:
4 Mobiltelefone
2007: 9 Mobiltelefone
b) Anzahl
der gestohlen gemeldeten Geräte in den Jahren:
2005: 4 Laptops, 7 Mobiltelefone
2006: 10 Mobiltelefone
2007: 3 Laptops, 6 Mobiltelefone
Zu Frage 6:
Alle
Diebstähle wurden polizeilich angezeigt. Es gab keine straf- oder
disziplinarrechtlichen
Verfahren.
Zu Frage 7:
Keine.
Zu den Fragen 8 und 9:
Es befanden
sich dienstliche Daten - im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des/r
jeweiligen
Bediensteten - auf
den Geräten. Auf keinem der abgefragten Geräte befanden sich
klassifizierte Daten im Sinne der
Informationssicherheitsverordnung (InfoSiV).
Zu Frage 10:
Der
Wert der gestohlen gemeldeten Notebooks betrug 6925,8 €, jener der
Mobiltelefone
458,51 €.
Zu den Fragen 11 bis 13 sowie 15 und 16:
Die Daten auf den Geräten des BMeiA sind vor dem
Zugriff Unbefugter - auch für den Fall
des Diebstahls von Laptops - durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen
geschützt.
Zu Frage 14:
Es wurden alle Verluste in der Abteilung für Informationstechnologie meines Ressorts erfasst.
Zu Frage 17:
Nein.
Zu den Fragen 18 und 20:
Die Freigabe
zur Nutzung externer Speichermedien erfolgt nur nach Unterzeichnung einer
Verpflichtungserklärung
durch den/die Bedienstete/n. Es ist ausdrücklich untersagt,
Informationen im Sinne der InfoSiV auf solchen Geräten abzuspeichern.
Gem.
Runderlass Zl. 500.01.14/5-VI.7/2003 wird der Zugriff auf Informationen gem.
InfoSiV
nur
an einen bestimmten Personenkreis nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung
gewährt.
Gem.
Runderlass Zl. 500.12.02/2/2004 haben dienstlich relevante Daten auch bei
Versetzungen an der Dienststelle zu verbleiben. Eine Mitnahme von dienstlich
relevanten
Daten auf Datenträgern ist untersagt.
Gem.
der zuletzt unter Runderlass Zl. BMeiA-AT.6.12.45-VI.7a/2008 verlautbarten
„Verhaltensregeln beim Betrieb von Mobilfunkeinrichtungen“ sind die
Bediensteten
angewiesen,
bei Verlust oder Diebstahl eines Gerätes oder einer SIM Karte eine
sofortige
Sperre
zu veranlassen und eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Zu Frage 19:
Vor der
Entsorgung werden die Festplatten der Altgeräte des BMeiA mittels einer
Spezialsoftware
gelöscht. Darüber hinaus werden die Daten auf Sicherungsmedien mit
einem
Spezialgerät
vernichtet.
Grundsätzlich
werden alle in meinem Ressort getroffenen Vorkehrungen zum Schutz vor
Datenverlusten einer laufenden internen
Evaluierung unterzogen und bei Bedarf entsprechend
verbessert.