4109/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
24. April 2008 unter der Zl. 4152/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend „Datenverluste und Datensicherheit“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Anzahl der im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) eingesetzten stationären PCs in den Jahren:
2005: 2120

2006: 2152
2007: 2169

Zu Frage 2:

Anzahl der eingesetzten tragbaren Computer in den Jahren:
2005: 131

2006: 315
2007: 311


Zu Frage 3:

Anzahl der eingesetzten Mobiltelefone in den Jahren:
2005: 710

2006: 695
2007: 699

Zu Frage 4:

Keine.

Zu Frage 5:

a) Anzahl der unauffindbar gemeldeten Geräte in den Jahren:
2005: 2 Laptops, 5 Mobiltelefone

2006: 4 Mobiltelefone
2007: 9 Mobiltelefone

b) Anzahl der gestohlen gemeldeten Geräte in den Jahren:
2005: 4 Laptops, 7 Mobiltelefone

2006: 10 Mobiltelefone

2007: 3 Laptops, 6 Mobiltelefone

Zu Frage 6:

Alle Diebstähle wurden polizeilich angezeigt. Es gab keine straf- oder disziplinarrechtlichen
Verfahren.


Zu Frage 7:

Keine.

Zu den Fragen 8 und 9:

Es befanden sich dienstliche Daten - im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des/r jeweiligen
Bediensteten - auf den Geräten. Auf keinem der abgefragten Geräte befanden sich
klassifizierte Daten im Sinne der Informationssicherheitsverordnung (InfoSiV).

Zu Frage 10:

Der Wert der gestohlen gemeldeten Notebooks betrug 6925,8 €, jener der Mobiltelefone
458,51 €.

Zu den Fragen 11 bis 13 sowie 15 und 16:

Die Daten auf den Geräten des BMeiA sind vor dem Zugriff Unbefugter - auch für den Fall
des Diebstahls von Laptops - durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
geschützt.

Zu Frage 14:

Es wurden alle Verluste in der Abteilung für Informationstechnologie meines Ressorts erfasst.

Zu Frage 17:

Nein.


Zu den Fragen 18 und 20:

Die Freigabe zur Nutzung externer Speichermedien erfolgt nur nach Unterzeichnung einer
Verpflichtungserklärung durch den/die Bedienstete/n. Es ist ausdrücklich untersagt,
Informationen im Sinne der InfoSiV auf solchen Geräten abzuspeichern.

Gem. Runderlass Zl. 500.01.14/5-VI.7/2003 wird der Zugriff auf Informationen gem. InfoSiV
nur an einen bestimmten Personenkreis nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung gewährt.

Gem. Runderlass Zl. 500.12.02/2/2004 haben dienstlich relevante Daten auch bei
Versetzungen an der Dienststelle zu verbleiben. Eine Mitnahme von dienstlich relevanten
Daten auf Datenträgern ist untersagt.

Gem. der zuletzt unter Runderlass Zl. BMeiA-AT.6.12.45-VI.7a/2008 verlautbarten
„Verhaltensregeln beim Betrieb von Mobilfunkeinrichtungen“ sind die Bediensteten
angewiesen, bei Verlust oder Diebstahl eines Gerätes oder einer SIM Karte eine sofortige
Sperre zu veranlassen und eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Zu Frage 19:

Vor der Entsorgung werden die Festplatten der Altgeräte des BMeiA mittels einer
Spezialsoftware gelöscht. Darüber hinaus werden die Daten auf Sicherungsmedien mit einem
Spezialgerät vernichtet.

Grundsätzlich werden alle in meinem Ressort getroffenen Vorkehrungen zum Schutz vor
Datenverlusten einer laufenden internen Evaluierung unterzogen und bei Bedarf entsprechend
verbessert.