4111/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates

P a r l a m e n t

1010  Wien

                                                                                                       

 

 

GZ: BMSK-57001/0017-V/4/2008

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.4149/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Steuergerechtigkeit und Sozialbericht wie folgt:

 

 

ad 1)

Den angesprochenen Ausführungen im Bericht über die soziale Lage 2003 – 2004 liegt eine wissenschaftliche Untersuchung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zugrunde und die Ergebnisse sind korrekt.

 

Trotz wachsender Disparitäten bei der Verteilung der Primäreinkommen gab es bei den für die materielle Wohlfahrt und die Konsummöglichkeiten der Haushalte entscheidenden Einkommen, nach Größe und Zusammensetzung des Haushalts gewichtete verfügbare Nettoeinkommen pro Kopf, eine Entwicklung zu mehr Gleichheit. Dies ist auf den Einfluss wohlfahrtsstaatlicher Umverteilungsprozesse zurückzuführen.

 

ad 2)

Jüngere Studien des WIFO zeigen eine Fortsetzung des Trends bei den Primäreinkommen.

 

ad 3)

Der nächste Bericht über die soziale Lage wird im Herbst d.J. dem Parlament zugeleitet und veröffentlicht.

 

ad 4)

Dem Kapitel Einkommensverteilung liegen verschiedene Datenquellen zugrunde, die vom WIFO zusammengefasst, abgeglichen und analysiert werden. Da die Leiter von WIFO und IHS der Steuerreformkommission angehören, ist davon auszugehen, dass die Kommission über ausreichendes Datenmaterial verfügt.

 

ad 5)

Alle Kapitel im Sozialbericht werden die letztverfügbaren Daten präsentieren.

 

ad 6)

Schwerpunktmäßig werden diese Analysen aktualisiert weitergeführt.

 

ad 7)

Aus den retrospektiven Analysen wie auch aktuellen Entwicklungen habe ich zahlreiche Konsequenzen gezogen; als Schwerpunkte führe ich die außerordentliche Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze, die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie das Vorziehen der Pensionsanpassung um zwei Monate an.

 

Eine ungleiche Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezuges nach Einkommenssegmenten ist meiner Ansicht nach schon aus verwaltungsökonomischen und lohnverrechnungstechnischen Gründen nicht sinnvoll.

 

ad 8)

Da die Bundesregierung mit der Steuerreform noch nicht befasst wurde, habe ich auch noch keine Vorschläge eingebracht. Den Bericht der Steuerreformkommission werde ich selbstverständlich auf die sozialen Implikationen der vorgeschlagenen Maßnahmen überprüfen und allenfalls Vorschläge einbringen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen