4112/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                               BMWF-10.000/113-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Juni 2008

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4165/J-NR/2008 betreffend European Institute of Innovation and Technology (EIT), die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat als koordinierendes Ressort gemeinsam mit vier weiteren Bundesministerien und der Wirtschaftskammer Österreich den Bereich Europäische und Internationale Programme der FFG für die Betreuung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms mit der EU-Anbahnungsfinanzierung und mit der Weiterentwicklung eines österreichischen Betreuungsnetzwerks beauftragt. In diesem Kontext hat der Bereich Europäische und Internationale Programme der FFG in der ersten Phase der Realisierung des EIT rasch, direkt und kompetent universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen über aktuelle Möglichkeiten informiert. Besonders hervorzuheben ist die Information über die Pilotausschreibung zum EIT im Sommer 2007, welche direkt an die Forschungsservices der Universitäten herangetragen wurde. In dieser ersten Phase des EIT ging es vor allem um Information und Awareness, kaum um Beratung.

 

Im Winter/Frühjahr 2008 wurden vom Bereich Europäische und Internationale Programme der FFG sowohl die Universitäten (Vizerektor/innen für Forschung und Forschungsservices), regionale Beratungs- und Betreuungszentren zum 7. Rahmenprogramm und ARCS über den fortgeschrittenen, aktuellen Stand der Vorbereitungen zum EIT direkt informiert.

 

In einem nationalen Meeting aller genannten Organisationen im März 2008 wurde auf die aktuellen Punkte (Auswahl der Mitglieder des Governing Board, Identifikation von Themen der ersten KICs, mögliche sinnvolle Lobbyings und Abstimmungsmaßnahmen) hingewiesen und über die relevanten offenen Punkte diskutiert.

 

Zu Frage 2:

Vor allem die technischen Universitäten haben konkretere Anknüpfungspunkte zu den derzeit in Diskussion befindlichen Themen für „Knowledge and Innovation Communities“ (KICs). Besond­res Engagement ist von Seiten der TU Graz bekannt. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen
werden, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein klares Bild der genauen Struktur von KICs, deren genauer Arbeitsweise und konkreten Interaktionsstruktur mit Universitäten gibt. Die Definition dieser essentiellen Punkte wird eine der Aufgaben des Governing Board sein. Vor diesem Hintergrund kann nicht erwartet werden, dass österreichische Universitäten, die entsprechend Universitätsgesetz 2002 selber aktiv Wissens- und Technologietransfer auf- und ausbauen, sich in die vage dargestellten KICs involvieren.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bereitet derzeit eine Beauftragung an die FFG vor, womit über die in der ersten Phase genannten Informationstätigkeit hinaus eine intensive Beratung und Unterstützung der österreichischen EIT-Klientel gewährleistet wird.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.

 

Zu Frage 6:

Für die Anbahnung von Forschungsprojekten im 7. EU-Rahmenprogramm stehen Mittel zur Verfügung, welche allerdings auf Richtlinien beruhen, die nicht ohne weiteres für die EIT-Vorbereitungen geöffnet werden können.

 

Es ist auf Grund der beschränkten EIT-Aktivitäten (es sollen nur zwei bis drei KICs angeboten werden) während der ersten Jahre nicht damit zu rechnen, dass ein mit dem 7. Rahmenprogramm vergleichbarer Bedarf an Unterstützung zur Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen entstehen wird. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, in einer sinngemäßen Anwendung der bestehenden Richtlinie „Anbahnungsfinanzierung“, die österreichischen Antragsteller/innen maßgeschneidert zu unterstützen.

 


Zu Frage 7:

Die Auswahl der Mitglieder des „Governing Board“ für das EIT ist ein entscheidender Schritt im Hinblick auf seine Reputation und die Unabhängigkeit des EIT vom politischen Einfluss der Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund werden die Interessen der Forscher/innen dadurch am besten gewahrt, indem sich die Mitgliedstaaten nicht in das Auswahlverfahren einmischen.

 

Das „Identification Committee“ hat im Zuge seiner Suche nach geeigneten Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft alle akademischen und privaten Stakeholder in
Europa aufgefordert, Vorschläge zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten wurden aus dem oben genannten Grund nicht zur Nennung von Vorschlägen aufgefordert.

 

Natürlich sind dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die österreichischen Bewerber für den EIT-Governing Board bekannt. Ohne auf die Auswahl direkt Einfluss zu
nehmen, wurden diese Bewerbungen vom Bundesministerium gegenüber der Europäischen Kommission wohlwollend ins Spiel gebracht.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.