4115/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

                                                                              

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 21. April 2008 unter der Nummer 4124/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschenkte Computer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:

Die von Herrn Bundesminister a.D. Dr. Strasser verwendeten Notebooks wurden nicht vom Innenministerium bereitgestellt. Herr Dr. Strasser hat die Geräte selbst beigebracht. Wieviele und woher diese stammten, kann nicht angegeben werden. Jedenfalls scheinen diese Geräte in keinem Inventarverzeichnis des Ressorts auf, ebenso kann der Wert dieser Geräte nicht angegeben werden. Ob Herr BM a.D. Dr. Strasser Kontakte zu Firmen unterhielt ist nicht bekannt.

 

 

 


 

Zu Frage 4:

Im Hinblick darauf, dass die Firmen von welchen Herr BM a.D. Dr. Strasser die Notebooks bezogen haben soll nicht bekannt sind, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.

 

Zu Frage 6:

Ja, gemäß der zuständigen Inventarbuchhaltungen und der zur Verfügung stehenden Akte hat das BM.I folgende Geräte erhalten:

 

·         2 PCs und ein Drucker 1996 als Geschenk von OSCE (an die damalige Abt. III/15) – bereits ausgeschieden

·         1 PC und ein Monitor 2004 als Dauerleihgabe von der Österreichischen Nationalbank an das Bundeskriminalamt (Falschgeldangelegenheiten)

·         1 PC, 1 Monitor und 1 Drucker 2005 als Geschenk von Hrn. Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka (NÖ Landesregierung) an den Gendarmerieposten Pöchlarn

·         1 PC und 1 Monitor 2005 als Geschenk von Abg. z. NR  Matthias Ellmauer an den Gendarmerieposten Laakirchen

·         1 PC und 1 Monitor 2005 als Geschenk von Bürgermeister Ökonomierat Franz Kofler (4655 Markt Vorchdorf) an den Gendarmerieposten Vorchdorf

·         1 PC und 1 Monitor 2005 als Geschenk von Bürgermeister Hannes Schobenauer (4813 Altmünster) an den Gendarmerieposten Altmünster

·         1 PC und 1 Monitor 2005 als Geschenk von Abg. z. NR  Matthias Ellmauer an die Polizeiinspektion Gmunden

·         1 PC und 1 Monitor 2005 als Geschenk von der Bürgermeisterin Helene Auer (Marktgemeinde Oberwaltersdorf) an die Polizeiinspektion Trumau

·         1 Laptop 2006 als Geschenk vom oberösterreichischen Sozial-Landesrat Ackerl an die Erstaufnahmestelle West

·         10 Notebooks 2006 als Dauerleihgabe von der Generali Versicherung AG, (9020 Klagenfurt, Burggasse 9 (Direktion)) an das LPK Kärnten

·         3 Notebooks von der Fa. APC 2007 als Testgeräte (Langzeittests) an die Abt. IV/2

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

Da die von Herrn BM a.D. Dr. Strasser selbst beigebrachten Notebooks immer in der Verfügungsgewalt von Dr. Strasser standen, ist über den Verbleib und Umgang mit diesen Daten nichts bekannt.

 

 

Zu Frage 13:

Ein unbeschränkter Zugriff bestand für keinen der Mitarbeiter im technischen Bereich des BM.I.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Es wurde eine Sicherung von Teilen der Notebookdaten durchgeführt und Herrn BM a.D. Dr. Strasser übergeben. Wer außer ihm Zugang zu den gesicherten Daten hatte, ist nicht bekannt.

 

Zu Fragen 17:

Nein.

 

Zu Frage 19:

Ja.

 

Zu den Fragen 18 und 20:

Die Mailboxen jener Mitarbeiter, die das Bundesministerium für Inneres verlassen haben wurden im Einvernehmen gelöscht. Jene Mitarbeiter die im Ressort verblieben haben ihre Mailboxen behalten. Auf Wunsch des jeweiligen Mitarbeiters wurden fallweise Auslagerungen der Mailboxinhalte übergeben. Ob diese Personen die E-Mails aus ihrer Zeit im Kabinett des Herrn Bundesministers gelöscht haben oder noch weiter aufbewahren, liegt in deren persönlicher Verfügung.

 

Zu den Fragen 21 bis 24:

Nur die vorsätzliche Weitergabe von Informationen begründet den Verdacht eines Amtsdeliktes. Im Übrigen werden die erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Verwendung privater Computersysteme, im Datenschutz-Grundsatzerlass 2007 des BM.I angeordnet.