4120/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 24. April 2008 unter der Nummer 4155/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenverluste und Datensicherheit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Innenministerium bzw. in den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen wurden in den Jahren 2005 bis 2007 die nachfolgend angeführten Anzahlen an stationären Personal Computern eingesetzt.
Ministerium:
2005: Rund 2.300 PC
2006: Rund 2.500 PC
2007: Rund 2.800 PC
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: Rund 13.200 PC
2006: Rund 14.000 PC
2007: Rund 15.200 PC
Zu Frage 2:
Im Innenministerium bzw. in den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen wurden in den Jahren 2005 bis 2007 die nachfolgend angeführten Anzahlen an tragbaren Computern eingesetzt.
Ministerium:
2005: Rund 700
2006: Rund 780
2007: Rund 830
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: Rund 500
2006: Rund 660
2007: Rund 1.250
Zu Frage 3:
Im Innenministerium bzw. in den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen wurden in den Jahren 2005 bis 2007 die nachfolgend angeführten Anzahlen an Handys bzw. Mobilfunkgeräten eingesetzt.
Ministerium:
2005: 2207 Handys
2006: 2272 Handys
2007: 2324 Handys
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: 6523 Handys
2006: 6969 Handys
2007: 7498 Handys
Zu Frage 4:
Ministerium:
2005: 41
2006: 96
2007: 341
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: 23
2006: 24
2007: 36
Zu Frage 5a:
Ministerium:
2005: 4 Handys
2006: 5 Handys
2007: 8 Handys
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: 16
2006: 16
2007: 21
Zu Frage 5b:
Ministerium:
2005: 19 Handys, 5 Notebooks
2006: 3 Handys, 1 Notebook
2007: 6 Handys, 2 Notebooks
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: 0
2006: 11
2007: 4
Zu Frage 6a:
Ministerium:
Bei allen Fällen bei den jeweils zuständigen österreichischen Gendarmerie- (bis 30.06.2005) bzw. Polizeidienststellen.
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
Bei den jeweils zuständigen österreichischen Gendarmerie- (bis 30.06.2005) bzw. Polizeidienststellen.
2005: 0
2006: 4
2007: 4
Zu Frage 6b:
Ministerium: keine
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: keine
2006: keine
2007: 2
Zu Frage 6c:
Ministerium: Keine.
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen: Keine
Zu Frage 7a:
Ministerium: Keine.
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen: Keine
Zu Frage 7b:
Ministerium: Keine.
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen: Keine
Zu Frage 8:
Auf den unter Punkt 5 angeführten Geräten befanden sich Daten, die im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten der einzelnen Nutzer unter deren Verantwortung verarbeitet wurden.
Zu Frage 9:
Es wurden keine Geräte gestohlen bzw. unauffindbar gemeldet, auf denen sich gemäß InfoSiG und InfoSiV klassifizierte Daten der Klassifizierungsstufen vertraulich bzw. geheim befunden haben.
Zu Frage 10:
Ministerium:
Notebooks: 2005: € 2.430,66 Buchwert
2006: € 686,40 Buchwert
2007: € 1.522,86 Buchwert
Handys: ca. € 1.700,- Neuwert
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2005: € 160.-
2006: € 1.902.-
2007: € 40.-
Zu Frage 11:
Da gemäß §9 der InfoSiV für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen "vertraulich" und "geheim" eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt für die keine Vernetzung nach außerhalb des Ressorts besteht, ist entsprechend der Fragestellung kein Zugriff möglich.
Zu Frage 12:
Entfällt (siehe Frage 11).
Zu Frage 13:
Entfällt (siehe Frage 11).
Zu Frage 14:
Nein.
Zu den Fragen 15 und 16:
Der Schutz der Daten gegen Verlust und unberechtigten Zugriff, sowohl seitens Personen als auch Programmen, erfolgt durch jeweils geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
Zu Frage 17:
Im Regelfall werden für einen eventuell notwendigen Datenträgeraustausch ressortinterne Transportkanäle verwendet. In speziellen Fällen wird auch auf externe Transportkanäle zurückgegriffen, wobei in allen Fällen der jeweiligen Sensibilität der Daten entsprechende Schutzmechanismen eingesetzt werden.
Zu Frage 18:
Zusätzlich zu den Vorgaben aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, die vor allem aus dem Datenschutzgesetz, Informationssicherheitsgesetz und Signaturgesetz resultieren legen im Speziellen die Durchführungsbestimmungen zum Verwenden von Daten (Datenschutz-Grundsatzerlass) und die daraus abgeleiteten Datensicherheitsvorschriften und im Einzelfall auch Verpflichtungserklärungen die Schutzmaßnahmen vor Datenverlust fest.
Zu Frage 19:
Neben dem sicheren Löschen von noch funktionierenden Datenträgern werden solche entsprechend der Sensibilität der beinhaltenden Informationen auch einer mechanischen und teilweise zusätzlich thermischen Vernichtung entsprechend den Vorgaben der ÖNORM S2109-4 zugeführt.
Zu Frage 20:
Zusätzlich zu den bereits getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen erfolgt laufend eine Marktbeobachtung/Evaluierung des IKT-Sicherheitsumfeldes um (entsprechend der zur Verfügung stehenden/vorhandenen budgetären Mittel) den jeweils bestmöglich erreichbaren Schutz gewährleisten zu können.