4121/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2008
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möglich.
BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 6. Mai 2008 unter der Nr. 4228/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie viele bzw. welche MitarbeiterInnen eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts waren in Ihrem Ministerium seit dem Jahr 2000 nicht als Vertragsbedienstete oder Beamten beschäftigt?
Ø Wie lange waren die betroffenen Personen jeweils Mitglied eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts in Ihrem Ministerium?
Ø Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern waren die betroffenen MitarbeiterInnen während Ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?
Die Daten der MitarbeiterInnen meiner Amtsvorgängerin als Bundesministerin im Bundeskanzleramt, Mag.a PRAMMER, sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.
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Name |
Beginn/Ende |
Vertragspartner |
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Mag. Antonia SCHWAIGHOFER |
von 1.4.1998 bis 4.2.2000 |
Wirtschaftsunternehmen |
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Mag. Elke ÜBERWIMMER |
von 14.4.1998 bis 4.2.2000 |
Bildungseinrichtung |
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Mag. Silvia VIDMAR |
von 2.2.1998 bis 4.2.2000 |
Wirtschaftsunternehmen |
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DI Martina WEINHANDL |
13.7.1998 bis 4.2.2000 |
Interessenvertretung |
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Robert WIER |
1.8.1998 bis 4.2.2000 |
Wirtschaftsunternehmen |
In meinem Büro befindet sich ein Mitarbeiter nicht in einem Vertragsbediensteten- oder Beamtendienstverhältnis. Dr. August RESCHREITER ist bei einer Interessenvertretung beschäftigt und ist seit 1.4.2007 für mich tätig.
Zu Frage 4:
Ø Für welchen Zeitraum waren die betroffenen MitarbeiterInnen bei einem anderen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt, aber im Ministerkabinett tätig?
Sollten die betroffenen MitarbeiterInnen und Mitarbeiter außerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses noch bei anderen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt gewesen sein, ist das keine Frage der Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dazu keine Angaben machen kann.
Zu den Fragen 5, 12 und 13:
Ø In welchem prozentuellen Umfang wurden jeweils die Kosten derartiger MitarbeiterInnen an das anstellende Unternehmen oder den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?
Ø Hat das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger jeweils finanzielle oder andere Vorteile aus der Übernahme und Überlassung von KabinettsmitarbeiterInnen bezogen?
Ø Wenn ja, wie hoch waren diese finanziellen Vorteile bzw. welcher Art waren andere Vorteile?
Vereinbarungsgemäß wurden die aus der Beschäftigung derartiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter resultierenden Kosten zur Gänze refundiert. Ich gehe daher davon aus, dass die anstellenden Unternehmen oder Rechtsträger keine finanziellen oder anderen Vorteile aus der Überlassung bezogen haben.
Zu Frage 6:
Ø Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?
Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bereits bei ihrem Eintritt in das Ministerbüro bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt.
Zu den Fragen 7 und 14:
Ø Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes?
Ø Wenn nein, warum haben das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger die betroffenen KabinettsmitarbeiterInnen jeweils übernommen und dem Ministerium wieder überlassen?
Die betroffenen Mitarbeiterinnen waren vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger nicht Vertragsbedienstete des Bundes.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von KabinettsmitarbeiterInnen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern?
Ø Wer hat die Anstellung von Kabinettsmitgliedern Ihres Ministeriums bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern jeweils vorgeschlagen, veranlasst und rechtlich zu verantworten gehabt?
Die Gründe warum jemand mit einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger Beschäftigungsverhältnisse eingeht, kenne ich nicht. Diese Frage betrifft im Übrigen auch keinen Gegenstand der Vollziehung. Rechtlich zu verantworten haben das die jeweiligen entscheidungsbefugten Organe des Rechträgers.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Hat die Bezahlung der jeweiligen KabinettsmitarbeiterInnen, die bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, jeweils jener Bezahlung entsprochen, die sie von Gesetzes wegen als Vertragsbedienstete bekommen hätten müssen?
Ø Wenn nein, wie hoch war jeweils die Differenz?
Die Bezahlung der BüromitarbeiterInnen entspricht im angefragten Zeitraum in vier Fällen jener Bezahlung, die das Vertragsbedienstetenrecht vorsehen würde. In zwei Fällen gibt es Abweichungen und zwar im Ausmaß von 21% und 16%.