4123/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 8. Mai 2008 unter der Nr. 4292/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten gerichtet.

Zunächst halte ich fest, dass mir als Bundesministerin im Bundeskanzleramt mit Ent-schließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007 die sachliche Leitung be-stimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenhei-ten übertragen wurden. Soweit sich die gegenständliche Anfrage auf davor liegende Zeiträume bezieht, kann ich daher keine Angaben machen.

Diese einzelnen Fragen beantworte ich daher wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3, 5, 6 und 15:

Ø      Wie viele Personen waren oder sind in Ihrem Kabinett (bzw. dem Büro eines all-fälligen Staatssekretariats) seit Amtsantritt dieser Bundesregierung als Leiharbei-tnehmerlnnen beschäftigt?

Ø      Wer von Ihren KabinettsmitarbeiterInnen (bzw. MitarbeiterInnen eines allfälligen Staatssekretariats) war seit Amtsantritt dieser Bundesregierung als Leiharbeitneh-merln beschäftigt?

Ø      Haben Personen, die (seit Amtsantritt dieser Bundesregierung) als Leiharbeits-kräfte in Ihrem Kabinett (bzw. Büro eines allfälligen Staatssekretariats) beschäftigt waren, in diesem Zeitraum ein anderes Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes begründet oder innegehabt?
Wenn ja, wer und wann?

Ø     Mit welchen Firmen bzw. Arbeitskräfteüberlassern wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung Leiharbeitsverhältnisse  für MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts (bzw. eines Büros eines allfälligen Staatssekretariats) gebildet?

Ø     Der Rechnungshof unterscheidet zwischen echten“ und unechten“ Leiharbeits-verhältnissen. Unter unechten“ versteht er solche, bei denen am Tag ihres Dienst-antrittes auch der Vertrag mit dem Arbeitskräfteüberlasser begründet wurde.

 

a)          Gibt es in Ihrem Ressort seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung unechte“ Leiharbeitsverhältnisse? Wenn ja, mit wem, warum und wer sind diese MitarbeiterInnen?

b)          Gab es seit 2002 und dem Amtsantritt dieser Bundesregierung in Ihrem Res-sort unechte“ Leiharbeitsverhältnisse? Wenn ja, mit wem, warum und wer waren bzw. sind diese MitarbeiterInnen?

Ø      Haben Sie bei Abschluss von Leiharbeitsverhältnissen das Einvernehmen mit dem Finanzministerium hergestellt? Wenn nein, warum nicht?

Dr. August RESCHREITER ist bei einer Interessenvertretung beschäftigt und ist seit 1.4.2007 im Wege einer Arbeitskräfteüberlassung für das BKA tätig; sein Beschäfti-gungsverhältnis bestand bereits vor Aufnahme seiner Tätigkeit in meinem Büro. Bei Abschluss des Leiharbeitsvertrages wurde das Einvernehmen mit dem Finanzminis-terium hergestellt.

Zu Frage 4:

Ø     Hatten Personen, die zwischen 2002 und Amtsantritt dieser Bundesregierung als Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett (bzw. Büro eines allfälligen Staatssekretariats) beschäftigt waren, vor oder nach ihrer Leiharbeitsbeschäftigung ein anderes Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes?

Wenn ja, wer und warum?

Nein.

Zu Frage 7

Ø  Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, die zu besonderen Konditionen dem Ressort überlassen wurden:

a)       seit Amtsantritt dieser Bundesregierung

b)       seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung

c)        wie lauten diese Konditionen?

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des unbestimmten Begriffs der be-sonderen Konditionen" dazu keine Angaben machen kann.

Zu den Fragen 8, 9 und 11:

Ø  Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, die unentgeltlich überlassen wurden:
a) seit Amtsantritt dieser Bundesregierung

b)      seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung

c)   wenn ja, von wem, wer und warum


Ø  Der Rechnungshof bemerkte in seinen Berichten, dass von Arbeitskräfteüberlas-sern auch Verwaltungs- bzw. Bearbeitungskosten für überlassene Arbeitskräfte verrechnet wurden. Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, bei denen von den Überlassern solche Kosten verrechnet wurden:

a)       seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung

b)       seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung

c)        wie hoch waren die Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten bei den einzelnen Überlassern bzw. überlassenen Personen?

Ø  Wie hoch waren die Gesamtkosten für Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett (bzw. dem Büro eines allfälligen Staatssekretariats) jeweils in den Jahren 2002 bis 2007?

Für die angeführte Überlassung sind im Jahr 2007 Kosten von rund 81.000,- ange-fallen. Verwaltungs- bzw. Bearbeitungskosten sind für die Bereitstellung nicht verrech-net worden.

Zu Frage 10:

Ø  Sind von Ihrem Ressort alle Kosten von Leiharbeitskräften (inkl. Umsatzsteuer, Kommunalsteuer usw.) für das Jahr 2007 in den Gesamtkosten für Mitarbeiter-Innen Ihres Kabinetts (bzw. des Büros eines allfälligen Staatssekretariats) in der Anfragebeantwortung der Anfrage vom 16.1.08 aufgenommen worden? Wenn nein, warum nicht?

Die Beantwortung der Anfrage vom 16.1.2008 umfasst sämtliche aus der Beschäfti-gung meiner MitarbeiterInnen resultierenden Kosten. Demzufolge beinhaltet sie auch alle Kosten für die genannte Überlassung.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø      Gibt es in Ihrem Ressort ein einheitliches Vertragsmuster für Leiharbeitskräfte und wenn ja, wie lautet dieses? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Gibt es in Ihrem Ressort bzw. mit den Arbeitskräfteüberlassern Regelungen be-züglich der Abgeltung von Reisekosten und Überstunden für Leiharbeitskräfte? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Welche Gründe waren (seit Amtsantritt dieser Bundesregierung) bei welchen Mit-arbeiterInnen Ihres Kabinetts (bzw. des Büros eines allfälligen Staatssekretariats) für das Vertragsverhältnis Leiharbeit ausschlaggebend?

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4291/J durch den Herrn Bundeskanzler.