4124/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Mai 2008 unter der Nr. 4319/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø      Wie viele Kabinettsmitarbeiter waren seit 2000 bis heute in Ihrem Ressort tätig, aufgeschlüsselt nach Jahren?

Ø      Für wie viele dieser Mitarbeiter gilt das Beamtendienstrecht?

Ø      Wie viele Kabinettsmitarbeiter waren als so genannte Leiharbeiter beschäftigt seit 2000 bis heute, aufgeschlüsselt nach Jahren?

Ø      Welche Kabinettsmitglieder waren als Leiharbeiter tätig?

Ø      In welchem Zeitraum, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Wer waren die Vertragspartner, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Welche Funktionen hatten die Mitarbeiter inne, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Unterlagen diese Mitarbeiter dem Beamtendienstrecht, aufgeschlüsselt nach Mit-arbeiter?

Die Daten der BeraterInnen meiner Amtsvorgängerin als Bundesministerin im Bun-deskanzleramt, Mag.a PRAMMER, sind der nachstehenden Aufstellung zu entneh-men.


Name

Rechtsgrundlage

Beginn/Ende

Vertragspartner

MMag. Marlies STUBITS

VBG

von 8.7.1997 bis 4.2.2000

-

Mag. Klaus MAYR

VBG

von 1.3.1997 bis 4.2.2000

-

Sonja KATO

VBG

von 26.2.1997 bis 4.2.2000

-

Charlotte SUCHER

VBG

von 26.2.1997 bis 4.2.2000

-

Mag. Veronika HASCHKA

VBG

von 4.1.1999 bis 4.2.2000

-

Mag. Antonia SCHWAIGHOFER

AL

von 1.4.1998 bis 4.2.2000

Wirtschaftsunternehm en

Mag. Elke ÜBERWIMMER

AL

von 14.4.1998 bis 4.2.2000

Bildungseinrichtung

Mag. Silvia VIDMAR

AL

von 2.2.1998 bis 4.2.2000

Wirtschaftsunternehm en

DI Martina WEINHANDL

AL

13.7.1998 bis 4.2.2000

Interessenvertretung

Robert WIER

AL

1.8.1998 bis 4.2.2000

Wirtschaftsunternehm en

Für das Jahr 2007 bis heute verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentari-schen Anfrage Nr. 3271/J aus dem Jahr 2008.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Ø       Unterliegen diese Mitarbeiter einer vertraglich festgesetzten Vertraulichkeit, auf-geschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø       Wenn ja, wie ist diese konkret geregelt?

Ø       Wenn nein, warum nicht?

Sämtliche MitarbeiterInnen der politischen Büros, die sich in einem Vertragsbediens-teten- oder Beamtendienstverhältnis befinden, haben sich zusätzlich zu der sie ge-setzlich treffenden Verpflichtung der Amtsverschwiegenheit schriftlich verpflichtet, das Dienstgeheimnis einzuhalten. Entsprechende Passagen finden sich auch in schriftlichen Erklärungen jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Wege der Arbeitskräfteüberlassung beigestellt sind.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø       Unterliegen diese Mitarbeiter der Amtsverschwiegenheit, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø       Wenn ja, wie ist diese konkret geregelt?

Ø       Wenn nein, warum nicht?

Diese MitarbeiterInnen unterliegen der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG.

Zu den Fragen 15 und 16:

Ø       Auf welcher vertraglichen Grundlage wurden die Mitarbeiter verliehen, aufge-schlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø       Warum wurde diese Konstruktion gewählt?

Vertragliche Grundlage der Überlassung ist der jeweilige Arbeitskräfteüberlassungs-vertrag. Wie auch bei den übrigen Leiharbeitskräften ist die Motivation für die Über-lassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine Verwendung in den politi-schen Büros vielfältig: Teilweise handelt es sich um Personen, die ihr bisheriges Ar-beitsverhältnis nicht aufgeben und nur temporär in ihrer derzeitigen Verwendung ar-beiten wollen oder können, teilweise sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den geforderten Qualifikationen am freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar.