4125/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2008
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möglich.
BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2008 unter der Nr. 4368/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erfassung von Schwerarbeit im öffentlichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 19 sowie 21 bis 28:
Ø Für wie viele Beamtinnen bzw. Beamte wurden für das Jahr 2007 von den Dienstbehörden bzw. von den personalführenden Stellen Beschäftigungszeiten als Schwerarbeitsmonate gemäß Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten (BGBl. II Nr. 105/2006) erfasst?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 Z 1 Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erfasst?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erfasst?
Ø In wie vielen Fällen liegt Schwerarbeit nach 1 Abs 1 Z 3 Schwerarbeitsverordnungen unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 5, 6 und 8 NSchG vor?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 Z 4 Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erfasst?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 Z 5 Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erfasst?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne § 1 Abs 1 Z 6 Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erfasst?
Ø Wie verteilen sich die erfassten Schwerarbeitszeiten auf Bundesministerien und Dienstbehörden bzw. personalführende Stellen?
Ø Wie verteilen sich die erfassten Schwerarbeitszeiten aufgeschlüsselt nach Tätigkeiten und Verwendung der Beamtinnen bzw. Beamten?
Ø Wie viele Meldungen von Schwerarbeitszeiten im Jahr 2007 betreffend Vertragsbedienstete erfolgten an die Krankenversicherungsträger?
Ø Auf welche Zeiträume verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitsmonate für Vertragsbedienstete (aufgeschlüsselt nach der Zahl der gemeldeten Schwerarbeitsmonate und der gemeldeten ArbeitnehmerInnen)?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 Z 1 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?
Ø In wie vielen Fällen liegt Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten nach 1 Abs 1 Z 3 Schwerarbeitsverordnungen unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 5, 6 und 8 NSchG vor?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 Z4 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 Z 5 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?
Ø In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von Schwerarbeit bei Vertragsbediensteten im Sinne § 1 Abs 1 Z 6 Schwerarbeitsverordnung gemeldet?
Ø Wie verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitszeiten bei Vertragsbediensteten auf Bundesministerien und Dienstbehörden bzw. personalführende Stellen?
Ø Wie verteilen sich die gemeldeten Schwerarbeitszeiten bei Vertragsbediensteten aufgeschlüsselt nach Tätigkeiten und Verwendung der Beamtinnen bzw. Beamten?
Ø Wurden die Erfassung von Beamtinnen bzw. Beamte und die Meldung von Vertragsbediensteten nach unterschiedlichen Kriterien durchgeführt? Wenn ja: Welche und Warum?
Ø Welche Probleme sind in Zusammenhang mit der Erfassung der Schwerarbeitszeiten aufgetreten
a) in Zusammenhang mit der EDV
b) in Zusammenhang mit dem Erfassungsprozess in den Dienstbehörden bzw. den personalführenden Stellen
c) bei der Auswertung der erfassten Daten ?
Ø Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte haben bis zum Stichtag dieser Anfrage einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?
Ø Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte haben im Jahr 2007 einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?
Ø Wie vielen Beamtinnen bzw. Beamte wurde
a) bis zum Stichtag dieser Anfrage
b) im Jahr 2007 eine Schwerarbeiterpension zuerkannt?
Ø Nach welchen Kriterien (Versicherung, Ziffern der Schwerarbeitsverordnung) sind
a) die gestellten Anträge
b) die zuerkannten Schwerarbeitspensionen
weiter erfasst bzw. können Sie diese hier darstellen?
Ø Wie viele Anträge auf Schwerarbeitspension wurden abgelehnt
a) bis zum Stichtag der Anfrage
b) im Jahr 2007?
Ø Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte haben um Prüfung angesucht, ob Schwerarbeitspension vorliegt
a) bis zum Stichtag
b) im Jahr 2007?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.
Zu Frage 20:
Ø Auf welche Weise können bzw. konnten Sie sicherstellen, dass die erfassten Schwerarbeitszeiten in den Dienstbehörden bzw. den personalführenden Stellen einheitlich nach gleichen Kriterien erfasst wurden?
Das Bundeskanzleramt (Sektion III) hat am 19.6.2007 ein Rundschreiben zum Thema „Versetzung in den Ruhestand bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten" an alle Dienstbehörden und Personalstellen versendet, worin die Rechtslage bezüglich der „Schwerarbeit" und die Erfassungs- und Meldepflichten umfassend dargelegt wurden.
Weiters konnte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum für den Vollzug der Schwerarbeitsregelung im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung dafür gewonnen werden, auch den Dienstbehörden des Bundes bei der Qualifikation einer Tätigkeit als Schwerarbeit mit Rat und Auskunft zur Seite zu stehen. Eine einheitliche Erfassung der Schwerarbeitszeiten sollte damit gewährleistet sein.