4126/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0082 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. JUNI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. April 2008, Nr. 4129/J, betreffend Weinskandal

in Italien – Auswirkungen auf EU und Österreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. April 2008, Nr. 4129/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Bundeskellereiinspektion (BKI) sichert mit ihren tausenden Kontrollen jährlich einheitliche Marktbedingungen, stellt mit ihren entnommenen Proben die Einhaltung der weingesetzlichen Vorschriften sicher und ist nicht zuletzt beratend tätig, um Delikte aus Unwissenheit und damit wirtschaftlichen Schaden bereits im Vorfeld zu verhindern. 2007 wurden zusätzlich zu den routinemäßigen Überprüfungen hunderte Proben chilenischer Weine entnommen, da der Verdacht bestand, die Weine könnten einen Rückstand des Pflanzenschutzmittels Carbaryl enthalten. 2008 wurden bis dato 120 Proben italienischer Weine zusätzlich entnommen, um sicher zu stellen, dass keine gesundheitsschädlichen und verfälschten italienischen Weine zu den österreichischen Konsumenten gelangen.

 

Zu Frage 2:

 

Die BKI hat mit ihrem neuen Kontrollkonzept, das seit Sommer 2005 umgesetzt wird, auf die neuen Herausforderungen durch die veränderten Marktbedingungen reagiert und unter anderem eine neue, überregionale Kontrollebene zusätzlich installiert. Das bedeutet, dass über die Grenzen der Weinaufsichtsgebiete hinweg Kontrollen im gesamten Lebensmittel­handel durchgeführt werden, um der Verlagerung des Weingeschäfts hin zum Lebensmittel­handel und damit auch zu mehr ausländischen Weinen gerecht zu werden.

Soweit der BKI bekannt, ist derzeit ein analytischer Nachweis von Most oder Wein­konzentrierung aber genauso wenig möglich, wie der des Einsatzes von Holzchips oder Auszüge aus diesen. Auch Aromatisierung und Säurezusatz (soweit dieser überhaupt verboten ist) kann analytisch kaum mit forensischer Sicherheit nachgewiesen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Im Rahmen eines Forschungsprojektes 2001 wurde der Gehalt an Ochratoxin A (OTA) in österreichischen Weinen ausgiebig untersucht und festgestellt, dass die Belastung mit OTA, insbesondere auch der Prädikatsweine, vernachlässigbar gering ist.

 

2005 wurde von der EU ein Grenzwert mit 2 µg/l festgelegt, so dass die in Österreich gefundenen Werte um den Faktor 100 darunter liegen. Auch Untersuchungen von Weinen aus Deutschland, Luxemburg und Norditalien haben gezeigt, dass OTA hauptsächlich ein Problem bei Weinen aus süd- und südosteuropäischen Regionen ist.

 

Die Untersuchungen hinsichtlich des OTA-Gehaltes bildeten daher keinen Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit 2007. In der HBLA und BA für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg (3 Proben) und im Bundesamt für Weinbau, Eisenstadt (3 Proben) wurde insofern nur vereinzelt auf Ochratoxin untersucht.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Es gab keinen Nachweis von erhöhten OTA-Werten und es wurde keine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 145 Proben (Nachweis Carbaryl) auf Pestizidrückstände in der Lebensmittelversuchsanstalt (1190 Wien, Blaasstraße 29) untersucht. In keiner Probe konnte eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt werden. Herkunftsangaben sind in der automatischen Auswertung des BKI-Berichtswesens derzeit noch nicht erfasst. Eine Adaption des automatisierten Systems zu verschiedenen Parametern ist derzeit in Diskussion.

 

Zu den Fragen 9 und 13:

 

In der automatischen Auswertung des BKI-Berichtswesens wird nicht nach der Art des kontrol­lierten Betriebes (Weinhandel, Lebensmittelhandel, Produzentenbetrieb) unterschieden. Da eine vollständige händische Auszählung einen zu großen Verwaltungsaufwand verur­sachen würde, wurde davon abgesehen. Ausgezählt wurden aufgrund der gegebenen Aktualität lediglich die Kontrollen im Lebensmittelhandel: Im Lebensmittelhandel hat die BKI im Jahr 2007 47 Kontrollen und im Zeitraum 1.1. bis 30. 4. 2008 34 Kontrollen durchgeführt.

 

Die Kontrollen im Lebensmittelhandel ermöglichen mit wenigen Proben, eine große Menge des in Österreich konsumierten Weines zu kontrollieren. Mit Ausnahme kleinerer Bezeichnungs­delikte waren die dort beprobten Weine grundsätzlich in Ordnung.

 

Zu den Fragen 10 und 14:

 

Im Jahr 2007 wurden 1.844 Weinproben entnommen.

Von 1.1. bis 30.4.2008 wurden 663 Proben entnommen, davon betrafen 120 Proben italienische Weine. Die Proben wurden laufend ab Jahresanfang entnommen.

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist im derzeitigen Berichtssystem noch nicht vorgesehen – siehe auch Beantwortung der Fragen 6 bis 8.

 

Zu den Fragen 11 und 15:

 

Wie im Weingesetz vorgesehen, wurden die Proben auf das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt und die HBLA und BA in Klosterneuburg zur Untersuchung aufgeteilt.

Im Jahr 2007 wurden 392 Proben beanstandet, im Jahr 2008 wurden im abgefragten Zeitraum 67 Proben beanstandet. Bezüglich der Herkunftsangaben darf auf die Beantwortung der Fragen 6 bis 8 verwiesen werden.“

 

Die Beanstandungsgründe sind: Falsche Bezeichnung, nicht vorhandene Prüfnummern­identität, falsche Angaben bei der Prüfnummerneinreichung, Grenzwertüberschreitungen bei Anreicherung, flüchtige Säure, Restsüßeherstellung, SO2 frei und gesamt, Kupfer, Sorbin­säure, unbefugte Prüfnummernverwendung, widerrechtliche Restsüßeherstellung, sensorische Beanstandungen.

 

Zu den Fragen 12 und 16:

 

Im Jahr 2007 wurden 980 Delikte bei Verwaltungsbehörden und 10 Delikte bei Gericht zur Anzeige gebracht. Im Jahr 2008 wurden im abgefragten Zeitraum 490 Delikte bei Verwaltungsbehörden und 3 Delikte bei Gericht angezeigt. (Anmerkung: Die gegenüber der Zahl der beanstandeten Proben wesentlich höhere Zahl der Delikte ergibt sich aus der Tatsache, dass eine beanstandete Probe oft mehrere Delikte zur Folge hat. Darüber hinaus sind viele Delikte – z.B. falsche Etikettierung oder Fehler bei der Kellerbuchführung – nicht in beanstandeten Proben begründet).

 

Die Erledigung obliegt den zuständigen Strafbehörden.

 

Zu den Fragen 17 bis 19:

 

Die Malversationen bei Weinen der Herkunft „Brunello di Montalcino“ betrafen ausschließlich unerlaubte Verschnitte mit anderen als der erlaubten Sorten (gemäß dem italienischen Dekret für die Herstellung von Brunello di Montalcino sind ausschließlich Trauben der Sorte San Giovese zugelassen; vereinzelt wurden jedoch auch Trauben der Sorte Merlot verwendet). Diese Verfälschung bedingt keinerlei Gefährdung der menschlichen Gesundheit und ist  analytisch nicht nachweisbar.

 

Zu Frage 20:

 

Die länderübergreifende Zusammenarbeit der Weinkontrollorganisationen der einzelnen Mitgliedstaaten ist in der Verordnung Nr. 2729/2000 vom 14. Dezember 2000 geregelt. Die Kontaktstelle im Verzeichnis 1999/C 4601 ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Darüber hinaus gibt es hervorragende informelle Kontakte zwischen der österreichischen BKI und den Weinkontrollstellen der deutschen Bundesländer. Diese Kontakte werden durch intensiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Kontrollen ständig verbessert. Ebenso bestehen gute Kontakte mit den Weinkontrollstellen in Tschechien, Ungarn, Schweiz, Slowakei und Slowenien.

Die zentrale Weindatenbank des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dient den genannten Ländern als Vorbild für die künftige Organisation der Weinkontrolle.

Bei "länderübergreifenden Beanstandungen" informieren einander die Weinbehörden obiger Länder - zusätzlich zum offiziellen Weg gem. VO(EG) 2729/2000 - direkt und sofort.

 

Zu Frage 21:

 

Es ist nicht beabsichtigt, die BKI oder das Bundesamt für Weinbau auszugliedern. Es werden jedoch laufend Überlegungen hinsichtlich Rationalisierungs- und Verbesserungs­maßnahmen, vor allem im Bereich Bürgerservice, angestellt. Dies betrifft beispielsweise die Verbesserung und den Ausbau der e-governement-Anwendung wein-online, oder die Einrichtung einer Bürgerservice-Hotline.

 

Zu Frage 22:

 

Wie schon in Frage 21 beantwortet, werden laufend Überlegungen hinsichtlich Verbesserungs­maßnahmen angestellt. Eine Auslagerung in eine GmbH ist nicht geplant.

 

Zu Frage 23:

 

Sowohl der HBLA und BA Klosterneuburg als auch dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt stehen sehr moderne und umfassende analytische (apparative) Ausstattungen zur Verfügung. Einzig im Bereich der Erfassung von Isotopenverhältnissen (NMR) sind aktuell Messsysteme ausständig. Die diesbezüglich anfallenden Untersuchungen werden im Isotopenlabor der europäischen Kommission in Ispra (ITA) für Österreich durchgeführt, wodurch es zu keiner Einschränkung im Kontrollgeschehen kommt.

 

Zu Frage 24:

 

Die österreichische BKI ist im internationalen Vergleich eine der führenden Behörden, was auch durch nationale und internationale Auszeichnungen dokumentiert ist. Zudem befindet sich die apparative und analytische Ausrüstung der Bundesämter in Klosterneuburg und Eisenstadt auf dem letzten Stand der Technik. Daraus und aus der Beantwortung der obigen Fragen kann entnommen werden, dass die Schlagkraft aller Komponenten der öster­reichischen Weinkontrolle derzeit in vollem Umfang gegeben ist.

 

Der Bundesminister: