4134/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

Wien,18. Juni 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4163/J-NR/2008 betreffend Datenverluste und
Datensicherheit, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde. Daher wird bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen hinsichtlich der Zentralleitung für die Jahre 2005 und 2006 auf die Beantwortung der Anfrage
Nr. 4160/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen, die die Angaben für das damalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur enthält.

 

Die Angaben zu den nachgeordneten Dienststellen betreffend die Jahre 2005 und 2006 be-ziehen sich auf jene, die nunmehr dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugeordnet sind.

 

A.   Zentralleitung:

Zu Frage 1:

2007: 365 stationäre PC´s

 

Zu Frage 2:

2007: 53 Notebooks

 

Zu Frage 3:

2007: 86 Handys

 

Zu Frage 4:

2007: 15 PDA´s

 

Zu Fragen 5, 6 und 10:

Im Jahr 2007 wurde ein Blackberry mit einem Buchwert von € 249,-- als unauffindbar gemeldet; Anzeigeerstattung gab es daher nicht.

 

Zu Frage 7:

2007: keine

 

Zu Fragen 8 und 9:

Auf dem als verloren gemeldeten Blackberry befanden sich nur dienstliche Daten im Rahmen der Tätigkeit des Ressortbediensteten. Geheime bzw. vertrauliche Daten im Sinne des Infor-mationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung gab es nicht.

 

B.  Nachgeordnete Dienststellen:

a.   Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik:

Zu Frage 1:

2005: 326 stationäre PC´s

2006: 342

2007: 365

 

Zu Frage 2:

2005: 40 Notebooks

2006: 49

2007: 56

 

Zu Frage 3:

2005: 39 Handys

2006: 40

2007: 49

 

Zu Frage 4:

keine

 

Zu Fragen 5, 6, 8 bis 10:

Als gestohlen gemeldet wurden:

2006: ein Notebook

2007: 10 PC´s neu (ohne Daten), 1 PC-Festplatte mit Klimadaten, 1 Notebook

Der Buchwert dieser Geräte betrug ca. € 7.000,--. Es erfolgten Anzeigen bei der Polizei, die
polizeilichen Erhebungen blieben jedoch ohne Erfolg. Geheime bzw. vertrauliche Daten im
Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung gab es nicht.

 

Zu Frage 7:

2007: keine

 

Zu Frage 14:

Der Verlust bzw. die Entwendung von Geräten bzw. Datenträgern werden in der Organisationseinheit „Verwaltung“ erfasst.


 

b.  Geologische Bundesanstalt:

Zu Frage 1:

2005: 102 stationäre PC´s

2006: 112

2007: 108

 

Zu Frage 2:

2005: 40 Notebooks

2006: 43 

2007: 47

 

Zu Frage 3:

2005, 2006 und 2007: je 1 Handy

 

Zu Frage 4:

2005, 2006 und 2007: je 5 PDA´s

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

c.   Institut für Österreichische Geschichtsforschung:

Zu Frage 1:

2005, 2006 und 2007: je 37 stationäre PC´s

 

Zu Frage 2:

2005, 2006 und 2007: je 6 Notebooks

 

Zu Fragen 3 und 4:

keine

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

d.   Österreichisches Archäologisches Institut:

Zu Frage 1:

2005, 2006 und 2007: je 42 stationäre PC´s

 

Zu Frage 2:

2005: 20 Notebooks

2006: 21

2007: 24

 

Zu Frage 3:

2005: 5 Handys

2006: 5

2007: 7

 


Zu Frage 4:

2005 und 2006: keine

2007: 1 PDA

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

e.   Historisches Institut Rom:

Zu Frage 1:

2005, 2006 und 2007: je 9 stationäre PC´s

 

Zu Fragen 2 bis 4:

keine

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

f.    Historisches Institut Madrid:

Zu Frage 1:

2005, 2006 und 2007: je 4 stationäre PC´s

 

Zu Frage 2:

2005, 2006 und 2007: je 2 Notebooks

 

Zu Fragen 3 und 4:

keine

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

g.   Fachhochschulrat:

Zu Frage 1:

2005, 2006 und 2007: je 11 stationäre PC´s

 

Zu Frage 2:

2005, 2006 und 2007: je 2 Notebooks

 

Zu Fragen 3 und 4:

keine

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Als gestohlen gemeldet wurden 2 Notebooks mit einem Sachwert von € 3.869,50.

In einem Fall wurde wegen Einbruchs bei der Polizei Anzeige erstattet. Geheime bzw. vertrau-liche Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung gab es nicht.

 


h.   Wissenschaftsrat:

Zu Frage 1:

keine

 

Zu Frage 2:

2005, 2006 und 2007: je 8 Notebooks

 

Zu Fragen 3 und 4:

keine

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

i.    Studienbeihilfenbehörde:

Zu Frage 1:

2005: 190 stationäre PC´s

2006: 206

2007: 208

 

Zu Frage 2:

2005: 7 Notebooks

2006: 12

2007: 14

 

Zu Frage 3:

2005, 2006 und 2007: je 16 Handys

 

Zu Frage 4:

2005, 2006 und 2007: je 1 PDA

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

 

j.    Psychologische Studentenberatung:

Zu Frage 1:

2005: 47 stationäre PC´s

2006: 49

2007: 51

 

Zu Frage 2:

2005: 10 Notebooks

2006: 11

2007: 15

 

Zu Fragen 3 und 4:

keine

 

Zu Fragen 5 bis 10:

Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.

C.  Allgemeines:

Zu Fragen 11 bis 13:

Da gemäß § 9 der Informationssicherheitsverordnung für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen "vertraulich" und "geheim" eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt, für die keine Vernetzung außerhalb des Ressorts besteht, ist entsprechend der Fragestellung kein Zugriff möglich.

 

Zu Frage 14:

Verluste bzw. die Entwendung von IT-Geräten im Bereich der Zentralleitung werden in der zuständigen IT-Abteilung erfasst und auf Grund des bestehenden Verwaltungsübereinkommens an die Abteilung Präs.1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Klärung der weiteren Vorgangsweise gemeldet. Der Verlust von Handys ist direkt an diese Abteilung zu
melden.

 

Zu Fragen 15 und 16:

Der Schutz erfolgt durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, wobei mehrstufige Zugriffsverfahren in Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp zum Einsatz kommen.

 

Frage 17:

Ein Datentransfer mittels CD/DVD bzw. per USB-Stick ist nicht bekannt, kann aber in Einzel-fällen nicht ausgeschlossen werden. Da der Datenverkehr unter den Bundesministerien grundsätzlich im Wege des ELAK erfolgt, beschränkt sich ein Austausch von Daten, wie dargestellt, auf den Einzelfall. Für diese Sondersituation können Daten durch vertrauenswürdige Boten übermittelt werden und es werden entsprechend der Sensibilität die notwendigen Vorkehrungen getroffen.

 

Zu Frage 18:

Seitens der ausgebenden Abteilungen bzw. Einrichtungen wird bei Ausgabe der Geräte darauf hingewiesen, die übergebenen Geräte sorgsam zu bewahren, nicht öffentlich zu präsentieren, etc.

 

Zu Frage 19:

Vor der Entsorgung von Altgeräten wird diesen der Datenträger ausgebaut und in getrennter Form einer kontrollierten Vernichtung zugeführt.

 

Zu Frage 20:

In Abstimmung mit der laufenden technischen Entwicklung werden alle wirtschaftlich und
organisatorisch vertretbaren Maßnahmen ergriffen, um Daten- bzw. Computerverluste verhindern zu können.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.