4134/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.06.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
Wien,18. Juni 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4163/J-NR/2008 betreffend
Datenverluste und
Datensicherheit, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und
Kollegen am 24. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist
festzuhalten, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit
Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde. Daher wird bei der
Beantwortung der nachfolgenden Fragen hinsichtlich der Zentralleitung für
die Jahre 2005 und 2006 auf die Beantwortung der Anfrage
Nr. 4160/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur verwiesen, die die Angaben für das damalige Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur enthält.
Die Angaben zu den nachgeordneten Dienststellen betreffend die Jahre 2005 und 2006 be-ziehen sich auf jene, die nunmehr dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugeordnet sind.
A. Zentralleitung:
Zu Frage 1:
2007: 365 stationäre PC´s
Zu Frage 2:
2007: 53 Notebooks
Zu Frage 3:
2007: 86 Handys
Zu Frage 4:
2007: 15 PDA´s
Zu Fragen 5, 6 und 10:
Im Jahr 2007 wurde ein Blackberry mit einem Buchwert von € 249,-- als unauffindbar gemeldet; Anzeigeerstattung gab es daher nicht.
Zu Frage 7:
2007: keine
Zu Fragen 8 und 9:
Auf dem als verloren gemeldeten Blackberry befanden sich nur dienstliche Daten im Rahmen der Tätigkeit des Ressortbediensteten. Geheime bzw. vertrauliche Daten im Sinne des Infor-mationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung gab es nicht.
B. Nachgeordnete Dienststellen:
a. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik:
Zu Frage 1:
2005: 326 stationäre PC´s
2006: 342
2007: 365
Zu Frage 2:
2005: 40 Notebooks
2006: 49
2007: 56
Zu Frage 3:
2005: 39 Handys
2006: 40
2007: 49
Zu Frage 4:
keine
Zu Fragen 5, 6, 8 bis 10:
Als gestohlen gemeldet wurden:
2006: ein Notebook
2007: 10 PC´s neu (ohne Daten), 1 PC-Festplatte mit Klimadaten, 1 Notebook
Der Buchwert
dieser Geräte betrug ca. € 7.000,--. Es erfolgten Anzeigen bei der
Polizei, die
polizeilichen Erhebungen blieben jedoch ohne Erfolg. Geheime bzw. vertrauliche
Daten im
Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung
gab es nicht.
Zu Frage 7:
2007: keine
Zu Frage 14:
Der Verlust bzw. die Entwendung von Geräten bzw. Datenträgern werden in der Organisationseinheit „Verwaltung“ erfasst.
b. Geologische Bundesanstalt:
Zu Frage 1:
2005: 102 stationäre PC´s
2006: 112
2007: 108
Zu Frage 2:
2005: 40 Notebooks
2006: 43
2007: 47
Zu Frage 3:
2005, 2006 und 2007: je 1 Handy
Zu Frage 4:
2005, 2006 und 2007: je 5 PDA´s
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
c. Institut für Österreichische Geschichtsforschung:
Zu Frage 1:
2005, 2006 und 2007: je 37 stationäre PC´s
Zu Frage 2:
2005, 2006 und 2007: je 6 Notebooks
Zu Fragen 3 und 4:
keine
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
d. Österreichisches Archäologisches Institut:
Zu Frage 1:
2005, 2006 und 2007: je 42 stationäre PC´s
Zu Frage 2:
2005: 20 Notebooks
2006: 21
2007: 24
Zu Frage 3:
2005: 5 Handys
2006: 5
2007: 7
Zu Frage 4:
2005 und 2006: keine
2007: 1 PDA
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
e. Historisches Institut Rom:
Zu Frage 1:
2005, 2006 und 2007: je 9 stationäre PC´s
Zu Fragen 2 bis 4:
keine
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
f. Historisches Institut Madrid:
Zu Frage 1:
2005, 2006 und 2007: je 4 stationäre PC´s
Zu Frage 2:
2005, 2006 und 2007: je 2 Notebooks
Zu Fragen 3 und 4:
keine
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
g. Fachhochschulrat:
Zu Frage 1:
2005, 2006 und 2007: je 11 stationäre PC´s
Zu Frage 2:
2005, 2006 und 2007: je 2 Notebooks
Zu Fragen 3 und 4:
keine
Zu Fragen 5 bis 10:
Als gestohlen gemeldet wurden 2 Notebooks mit einem Sachwert von € 3.869,50.
In einem Fall wurde wegen Einbruchs bei der Polizei Anzeige erstattet. Geheime bzw. vertrau-liche Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnung gab es nicht.
h. Wissenschaftsrat:
Zu Frage 1:
keine
Zu Frage 2:
2005, 2006 und 2007: je 8 Notebooks
Zu Fragen 3 und 4:
keine
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
i. Studienbeihilfenbehörde:
Zu Frage 1:
2005: 190 stationäre PC´s
2006: 206
2007: 208
Zu Frage 2:
2005: 7 Notebooks
2006: 12
2007: 14
Zu Frage 3:
2005, 2006 und 2007: je 16 Handys
Zu Frage 4:
2005, 2006 und 2007: je 1 PDA
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
j. Psychologische Studentenberatung:
Zu Frage 1:
2005: 47 stationäre PC´s
2006: 49
2007: 51
Zu Frage 2:
2005: 10 Notebooks
2006: 11
2007: 15
Zu Fragen 3 und 4:
keine
Zu Fragen 5 bis 10:
Es wurden keine Geräte als unauffindbar oder gestohlen gemeldet.
C. Allgemeines:
Zu Fragen 11 bis 13:
Da gemäß § 9 der Informationssicherheitsverordnung für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen "vertraulich" und "geheim" eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt, für die keine Vernetzung außerhalb des Ressorts besteht, ist entsprechend der Fragestellung kein Zugriff möglich.
Zu Frage 14:
Verluste bzw.
die Entwendung von IT-Geräten im Bereich der Zentralleitung werden in der
zuständigen IT-Abteilung erfasst und auf Grund des bestehenden
Verwaltungsübereinkommens an die Abteilung Präs.1 des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Klärung der
weiteren Vorgangsweise gemeldet. Der Verlust von Handys ist direkt an diese
Abteilung zu
melden.
Zu Fragen 15 und 16:
Der Schutz erfolgt durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, wobei mehrstufige Zugriffsverfahren in Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp zum Einsatz kommen.
Frage 17:
Ein Datentransfer mittels CD/DVD bzw. per USB-Stick ist nicht bekannt, kann aber in Einzel-fällen nicht ausgeschlossen werden. Da der Datenverkehr unter den Bundesministerien grundsätzlich im Wege des ELAK erfolgt, beschränkt sich ein Austausch von Daten, wie dargestellt, auf den Einzelfall. Für diese Sondersituation können Daten durch vertrauenswürdige Boten übermittelt werden und es werden entsprechend der Sensibilität die notwendigen Vorkehrungen getroffen.
Zu Frage 18:
Seitens der ausgebenden Abteilungen bzw. Einrichtungen wird bei Ausgabe der Geräte darauf hingewiesen, die übergebenen Geräte sorgsam zu bewahren, nicht öffentlich zu präsentieren, etc.
Zu Frage 19:
Vor der Entsorgung von Altgeräten wird diesen der Datenträger ausgebaut und in getrennter Form einer kontrollierten Vernichtung zugeführt.
Zu Frage 20:
In Abstimmung
mit der laufenden technischen Entwicklung werden alle wirtschaftlich und
organisatorisch vertretbaren Maßnahmen ergriffen, um Daten- bzw.
Computerverluste verhindern zu können.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.