4136/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 11.06.2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0106-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4145/J betreffend „Verluste von PC’s- und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 4, 9 und 12 der Anfrage:

 

Die Anzahl der als gestohlen gemeldeten Geräte ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus wurden keine Geräte als verlustig gemeldet.

 

 

2005

2006

2007

PCs

1

3

0

Laptops

1

3

2

Handys und Speichercomputer

0

2

3

USB-Sticks

0

1

0

 

Ein 2006 gestohlener Laptop wurde wieder aufgefunden, war aber derart beschädigt, dass er nicht weiter verwendet werden konnte.

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 7, 10 und 13 der Anfrage:

 

Ein Täter wurde ausgeforscht und verurteilt.

 

 

Antwort zu Punkt 3,  8, 11 und 14 der Anfrage:

 

Der durch die Diebstähle verursachte Schaden ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

2005

2006

2007

PCs

€ 530,-

€ 1.590,-

-

Laptops

€ 1.070,-

€ 3.540,-

€ 1.740,-

Handys und Speichercomputer

-

€ 520,-

€ 210,-

USB-Sticks

-

€ 10,-

-

 

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestehen klare Regelungen be-treffend die umgehende Verlust- bzw. Diebstahlsmeldung. Diese wird durch Formulare im Intranet wirksam unterstützt. Weiters wurden im BMWA einschlägige Richt-linien (APC-Richtlinie und Datenschutzrichtlinie) in Kraft gesetzt und durch regel-mäßige Informationen (z.B. durch Merkblätter über die sichere Speicherung von   Daten) eine Sensibilisierung erreicht. Eine einschlägige Richtlinie, die sich an die Verwender mobiler Geräte wendet, ist in Ausarbeitung.

 

Auf Grund dieser Vorgaben befanden sich keine Daten, die dem Dienstgeheimnis unterliegen oder klassifiziert sind, auf den Geräten. In einem Diebstahlsfall des     Jahres 2007 waren Daten darüber hinaus zusätzlich mit Triple-DES-Technologie  sicher verschlüsselt und daher vor unbefugtem Zugriff geschützt.


Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Nein.