4136/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.06.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 11.06.2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0106-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4145/J betreffend „Verluste von PC’s- und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 4, 9 und 12 der Anfrage:
Die Anzahl der als gestohlen gemeldeten Geräte ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus wurden keine Geräte als verlustig gemeldet.
|
2005 |
2006 |
2007 |
PCs |
1 |
3 |
0 |
Laptops |
1 |
3 |
2 |
Handys und Speichercomputer |
0 |
2 |
3 |
USB-Sticks |
0 |
1 |
0 |
Ein 2006 gestohlener Laptop wurde wieder aufgefunden, war aber derart beschädigt, dass er nicht weiter verwendet werden konnte.
Antwort zu den Punkten 2, 7, 10 und 13 der Anfrage:
Ein Täter wurde ausgeforscht und verurteilt.
Antwort zu Punkt 3, 8, 11 und 14 der Anfrage:
Der durch die Diebstähle verursachte Schaden ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
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2005 |
2006 |
2007 |
PCs |
€ 530,- |
€ 1.590,- |
- |
Laptops |
€ 1.070,- |
€ 3.540,- |
€ 1.740,- |
Handys und Speichercomputer |
- |
€ 520,- |
€ 210,- |
USB-Sticks |
- |
€ 10,- |
- |
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestehen klare Regelungen be-treffend die umgehende Verlust- bzw. Diebstahlsmeldung. Diese wird durch Formulare im Intranet wirksam unterstützt. Weiters wurden im BMWA einschlägige Richt-linien (APC-Richtlinie und Datenschutzrichtlinie) in Kraft gesetzt und durch regel-mäßige Informationen (z.B. durch Merkblätter über die sichere Speicherung von Daten) eine Sensibilisierung erreicht. Eine einschlägige Richtlinie, die sich an die Verwender mobiler Geräte wendet, ist in Ausarbeitung.
Auf Grund dieser Vorgaben befanden sich keine Daten, die dem Dienstgeheimnis unterliegen oder klassifiziert sind, auf den Geräten. In einem Diebstahlsfall des Jahres 2007 waren Daten darüber hinaus zusätzlich mit Triple-DES-Technologie sicher verschlüsselt und daher vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:
Nein.