4137/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 11. Juni 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0108-IK/1a/2008

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4162/J betreffend „Datenverluste und Datensicherheit“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger,        Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Dienststelle

2005

2006

2007

Zentralleitung

1050

1050

1050

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

1733

1352

1227

Beschussämter

5

6

5

Arbeitsinspektionen

350

312

305

Burghauptmannschaft

129

129

129

Bundesmobilienverwaltung

22

24

24

 

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Dienststelle

2005

2006

2007

Zentralleitung

200

200

200

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

256

599

634

Beschussämter

2

2

2

Arbeitsinspektionen

84

134

138

Burghauptmannschaft

19

19

19

Bundesmobilienverwaltung

7

6

6

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dienststelle

2005

2006

2007

Zentralleitung

208

228

248

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

365

396

418

Beschussämter

1

1

1

Arbeitsinspektionen

90

91

91

Burghauptmannschaft

120

120

120

Bundesmobilienverwaltung

5

5

5

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Dienststelle

2005

2006

2007

Zentralleitung

26

88

88

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

8

8

8

Beschussämter

0

0

0

Arbeitsinspektionen

0

0

0

Burghauptmannschaft

0

0

0

Bundesmobilienverwaltung

1

1

1


Antwort zu den Punkten 5 und 10 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit darf auf die Beantwortung der Anfrage 4145/J verwiesen werden.

 

Im Jahr 2006 wurden drei Laptops im Bereich der Arbeitsinspektionen als gestohlen gemeldet. Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wurden im Jahr 2005 vier Laptops, im Jahr 2006 ein Laptop und drei Handys und im Jahr 2007 ein Handy als gestohlen gemeldet. Der ungefähre Wert betrug pro Laptop € 800,- pro Handy    € 30,-.

 

Ansonsten wurden in den Jahren 2005 bis 2007 keine Geräte als gestohlen oder unauffindbar gemeldet.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

In keinem der genannten Fälle wurde Straf- oder Disziplinaranzeige gegen einen Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erstattet.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit darf auf die Beantwortung der Anfrage 4145/J verwiesen werden.

 

In den Arbeitsinspektionen wurden im Jahr 2005 sechs, im Jahr 2006 zwei und im Jahr 2007 fünf Memory-Sticks als unauffindbar gemeldet.

 

Ansonsten wurden keine Memory-Sticks, CDs oder DVDs als gestohlen oder unauffindbar gemeldet.

 

 


Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit darf auf die Beantwortung der Anfrage 4145/J verwiesen werden.

 

Auf den in der Antwort zu den Punkten 5 und 7 genannten Geräten/Datenträgern des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen befanden sich im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit der Benutzer verarbeitete dienstliche Daten, die im Zusammenhang mit öffentlichen Registern stehen, welche auch öffentlich eingesehen werden können und die daher nicht als vertraulich oder geheim einzustufen sind.

 

Auf den in der Antwort zu den Punkten 5 und 7 genannten Geräten/Datenträgern der Arbeitsinspektionen befanden sich im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit der Benutzer verarbeitete dienstliche Daten. Auf keinem dieser Geräte/Datenträger befanden sich vertrauliche oder geheime Daten.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 13 der Anfrage:

 

Da gemäß § 9 Informationssicherheitsverordnung für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen "vertraulich" und "geheim" eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt, für die keine Vernetzung nach außerhalb des Ressorts besteht, ist kein derartiger Zugriff möglich.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die in der Zentralleitung des BMWA erfolgten Diebstähle und Verluste werden von der inventarführenden Stelle zentral erfasst. Die in den nachgeordneten Dienst-stellen erfolgten Diebstähle und Verluste werden von diesen erfasst.

 

 


Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Der Schutz von Daten erfolgt entsprechend der Klassifizierung und dem Sicherheitsniveau durch jeweils geeignete technische und organisatorische Sicherheits-maßnahmen entsprechend der IT-Sicherheitspolitik des BMWA.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Der Austausch von Daten zwischen den Ressorts erfolgt vorwiegend im Rahmen des elektronischen Aktes (ELAK). Darüber hinaus werden Daten im Einzelfall durch vertrauenswürdige (vorwiegend interne) Botendienste ausgetauscht, wobei der Sensibilität der Daten entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 18 und 20 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit darf auf die Beantwortung der Anfrage 4145/J verwiesen werden.

 

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist ein eigener Leitfaden zur      Datenablage erarbeitet und in Kraft gesetzt worden.

 

Weiters wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit der Markt auf diesem Gebiet beobachtet; technische Neuerungen werden laufend auf ihre ressortspezifische Anwendbarkeit geprüft.

 

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung wurde, neben einschlägigen Vereinbarungen mit dem den Betrieb führenden IT-Dienstleister, mit der BRZG ein Vertrag zur normgerechten Entsorgung verschiedener Datenträger höherer (auch klassifizierter) Sicherheitsniveaus abgeschlossen. Zudem wurden auch Magnetplatten von Faxgeräten in die Strategie sicherer Löschung einbezogen. Die Anpassung der internen Richtlinien erfolgt      laufend gemäß den Beschlüssen der Informationssicherheitskommission.

 

Die Computer im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sind gemietete Geräte. Laut der hierzu erfolgten Ausschreibung sind mit dem Vertragspartner ent-sprechende Vereinbarungen zur nachweislichen Löschung von Daten und Programmen getroffen worden.

 

In der Burghauptmannschaft Österreich werden die Festplatten mit einem Spezialprogramm mehrfach überschrieben.

 

Ansonsten ist auf die Beantwortung der Anfrage 4377/J der XXII. Gesetzgebungs-periode zu verweisen.