4139/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER

Parlament 1017 Wien

Wien, am 17. Juni 2008

Geschäftszahl:

BMWA10.101/0114IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4224/J betreffend "Neubauprojekt Kohlekraftwerk Dürnrohr", welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 8 bis 13, 15 und 16 der Anfrage:

Im vollliberalisierten Elektrizitätsmarkt sind Entscheidungen über Planung von Kraft-werken und Investitionen ausschließlich Angelegenheit der Investoren bzw. Betreiber dieser Kraftwerke im eigenen unternehmerischen Gestaltungsbereich, auf die die Politik keinen Einfluss nehmen kann. Zukünftig geplante oder beabsichtigte Maß-nahmen von Elektrizitätsunternehmen sind daher nicht Gegenstand des parlamenta-rischen Interpellationsrechts.


Zu den Müllverbrennungsanlagen betreffenden Fragen darf ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­­-schaft verweisen.

 

Antwort zu den Punkten 2, 3 und 14 der Anfrage:

Gemäß § 20i Abs 1 Energielenkungsgesetz 1982 (in der Fassung BGBl. I Nr.          106/2006) hat die Energie-Control GmbH zur Vorbereitung der Lenkungsmaß­-           nahmen im Krisenfall ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitäts-                      ­bereich durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Monitoring-Tätigkeiten können für              Zwecke der langfristigen Planung sowie für die Erstellung eines Berichtes gemäß §               14a Energie-Regulierungsbehördengesetz, BGBl. I Nr. 106/2006, verwendet werden,       dessen Vorgaben sich aus den Inhalten des Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG er­-           geben. In dieser Richtlinie ist vorgegeben, dass „dieses Monitoring insbesondere das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem heimischen Markt, die erwar-               ­tete Nachfrageentwicklung, die in der Planung und im Bau befindlichen zusätzlichen Kapazitäten, die Qualität und den Umfang der Netzwartung sowie Maßnahmen zur Bedienung von Nachfragespitzen und zur Bewältigung von Ausfällen eines oder                 mehrerer Versorger betrifft.“

Auf Basis der genannten gesetzlichen Vorgaben führte die Energie-Control GmbH             ihre Erhebungen – mit Unterstützung der Bilanzgruppenkoordinatoren, Bilanz­gruppenverantwortlichen, Einspeiser, Elektrizitätsunternehmen, Netzbetreiber und Regelzonenführer – im Frühjahr bzw. Sommer 2007 durch. Die in Planung und im                 Bau befindlichen zusätzlichen Kapazitäten wurden im Monitoring-Report mit Stichtag             Juni 2007 angegeben, wobei auf die unterschiedlichen Projektstände gesondert           hingewiesen wurde. Berichtsinhalte, die von Dritten (Externen) bereitgestellt bzw.            gemeldet werden, werden von der Energie-Control GmbH im Rahmen ihrer Möglich-             ­keiten auf deren Plausibilität geprüft. Dadurch können eine hohe Qualität und ein                ho­her Informationsgehalt der Veröffentlichungen gewährleistet werden.


Aufgrund eines Hinweises des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs            (VEÖ) wurde der aktuelle Monitoring-Report in korrigierter Form im November 2007                 auf der Webpage der Energie-Control GmbH veröffentlicht. Die Korrektur zog keine Änderung in Bezug auf die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nach sich, weshalb die Kernaussage und die Zusammenfassung des Monitoring-Reports unverändert                  blie­ben.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Für den Betrachtungszeitraum 2006-2016 wurden der Energie-Control GmbH mit                 Stand Juni 2007 zwei Kraftwerksschließungen bekannt gegeben, die zusammen              eine installierte Engpassleistung von 113 MW aufweisen.

Weiters konnte die Energie-Control GmbH mit Stand Juni 2007 berichten, dass auf­-             grund der erwarteten Preisentwicklung in dem für Österreich relevanten kontinental­europäischen Raum bis zum Jahr 2016 mit keinen größeren Kraftwerksschließungen           bzw. -stilllegungen in Österreich gerechnet wird. Aufgrund der Vorgaben der Wasser­rahmenrichtlinie 2000/60/EG bleibt nach Ansicht der Energie-Control GmbH im                        Be­reich der Wasserkraft ein Unsicherheitsfaktor bestehen.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Die Erhebungen und Veröffentlichungen der Energie-Control GmbH basieren auf                   den zuvor zitierten gesetzlichen Grundlagen, die zum Stichtag keine gesonderte Be-richterstattung über Emissionen vorsahen

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Ein „Energiefachbeirat“ ist weder der Energie-Control GmbH noch dem Bundes-            ministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannt.