4149/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

 

Der Abgeordnete Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. April 2008 unter der Zahl 4169/J-NR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „straffällige Asylwerber in Wien“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Hiezu wird mitgeteilt, dass die kriminalpolizeilichen Statistiken lediglich Auskunft darüber geben, gegen wie viele AsylwerberInnen in einem bestimmten Zeitraum als Tatverdächtige ermittelt wurde. Statistiken, die einen Konnex auf das Datum eines Asylantrages bzw. auf eine Verurteilung schließen lassen, werden nicht geführt. In Wien  wurde  2007 gegen 3.914 AsylwerberInnen als Tatverdächtige ermittelt.

 

Zu Frage 2:

Im Jahre 2007 wurden in Wien 1.061 AsylwerberInnen wegen eines Verstoßes gegen die Straftatbestände des Bundesgesetzes über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz – kurz SMG, BGBl. I Nr. 112/1997 idgF) zur Anzeige gebracht.

 

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach den einschlägigen Bestimmungen eine zwangsweise Außerlandesschaffung von Asylwerbern, also von Fremden während eines anhängigen Asylverfahrens, nicht zulässig ist, weshalb Statistiken über die Abschiebung straffälliger Asylwerber auch nicht vorliegen.

 

Nach den mir vorliegenden Statistiken kann aber angegeben werden, wie viele Fremde in einem bestimmten Zeitraum insgesamt und wie viele davon nach einem rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren abgeschoben wurden. Mangels entsprechender Erfassung ist jedoch eine Auskunft darüber, wie viele dieser Personen straffällig waren, nicht möglich.

 

Abschiebungen in Wien:

2006

2007

insgesamt

davon nach Asylverfahren

insgesamt

davon nach Asylverfahren

981

97

645

83

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Anzahl der Schubhaftentlassungen wegen Haftunfähigkeit durch Hungerstreik stellt sich für die Jahre 2006 und 2007 wie folgt dar:

 

2006:  430

2007:  410

 

Zu den Fragen 7 und 9:

2006 wurde in den beiden Polizeianhaltezentren in Wien kein Brand in einem Haftraum gelegt; 2007 wurde in vier Zellen ein Brand gelegt.

 

Zu den Fragen 8 und 10:

2007 wurden 2 Personen aus der Schubhaft entlassen, nachdem diese aufgrund von Brandverletzungen in Krankenanstalten eingeliefert werden mussten.