4157/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2008 unter der Nummer 4186/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hausbesetzungen in Graz im April 2008“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

An den Kundgebungen in Graz, Wien und Innsbruck nahmen unterschiedliche Gruppen der linksalternativen Szene teil.

 

Zu Frage 2:

Anstiftungsversuche durch bestimmte parteipolitische Gruppen können von den Sicherheits­behörden nicht bestätigt werden.

 

Zu den Fragen 3, 7, 8 und 10:

Die parteipolitische Zuordnung war nicht Gegenstand des polizeilichen Einschreitens.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Es kam zu keinen Festnahmen durch die Sicherheitsbehörden.

 

Zu Frage 9:

Der bei den Hausbesetzungen wahrgenommene Personenkreis setzte sich teilweise aus Aktivisten früherer Besetzungsaktionen zusammen.

 

Zu Frage 11:

Graz:

Es wurden von insgesamt 29 Personen die Daten aufgenommen.

 

Innsbruck:

Während der Hausbesetzung wurden von 21 Personen die Daten aufgenommen.

 

Wien:

Die Daten der beteiligten Personen wurden nicht aufgenommen.

 

Zu Frage 12:

Graz:

Gegen sämtliche 29 Personen wird Anzeige erstattet.

 

Innsbruck, Wien:

Es wurden keine Anzeigen erstattet.

 

Zu Frage 13:

Einschreiten nach den Bestimmungen des Versammlungsrechtes und nach dem SPG.

 

Zu Frage 14:

Graz, Wien:

Es wurde kein Beamter verletzt.

 

Innsbruck:

Es war keine Räumung erforderlich, da die Hausbesetzer über Ersuchen des Eigentümer­vertreters das Objekt freiwillig verlassen haben.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Graz:

Der materielle Schaden beläuft sich auf ungefähr € 9.800,--.

Außerdem machte der Hausbesitzer einen Schaden durch Entziehung fremder Energie in der Höhe von 410 Kilowattstunden geltend.

 

Innsbruck, Wien:

Es wurde kein Sachschaden verursacht.