4158/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache und Kollegen haben am 25. April 2008 unter der Nummer 4188/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten externer Gutachter, Berater und Kommissionen im Zuge der Causa Haidinger“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt erst ein erster Teil eines Gutachtens vor. Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgte noch nicht.

 

Zu Frage 2:

O.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer ist ein allgemein anerkannter und angesehener Experte des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Zudem kann er auf eine langjährige und einschlägige Erfahrung in der Erstellung von Rechtsgutachten zu komplexen verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlichen Fragen zurückblicken.

 

Zu Frage 3:

Dem BM.I sind dadurch keine Kosten entstanden.

 

Zu Frage 4:

Herr Dr. Franz Fiedler genießt als höchst integere Persönlichkeit breite Annerkennung und ist damit Garant für ein höchstes Maß an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. In seiner gesamten beruflichen Laufbahn war er immer der Objektivität verpflichtet. Sein dabei erworbener Ruf zeichnet ihn für die gegenständliche Untersuchung bestens geeignet aus.

 

Zu Frage 5:

Herr Dr. Wolfgang Peschorn besitzt als langjähriger Mitarbeiter und nunmehriger Präsident der Finanzprokuratur weitreichende Erfahrung bei der Behandlung schwieriger Rechtsprobleme der Republik Österreich.

 

Zu Frage 6:

Es erfolgt keine gesonderte Kostenerfassung.

 

Zu Frage 7:

Nach ihrer fachlichen Eignung.