4161/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0071-I/A/3/2008
Wien, am 23 . Juni 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4137/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
In den Jahren 2005 bis 2007 wurden keine PCs samt Festplatten als verlustig gemeldet.
Frage 4:
Im Jahr 2005 wurde 1 Notebook, im Jahr 2006 wurden 2 Notebooks als gestohlen gemeldet.
Frage 5:
Ja, mittels Verschlüsselungssoftware.
Frage 6:
Die angewendete Verschlüsselungssoftware bietet Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf das Endgerät und somit auf die gespeicherten Informationen. Gelangt das Endgerät in falsche Hände, so sind die Daten selbst beim Ausbau der Festplatte geschützt. Die in Rede stehende Verschlüsselungssoftware stellt den PC-Basisschutz über einen erweiterten Zugangsschutz und Festplattenverschlüsselung für das Betriebssystem und die gespeicherten Daten bereit.
Frage 7:
Es gab kein Ergebnis.
Frage 8:
Der Gesamtschaden für die 3 Notebooks beläuft sich auf € 1830,98 (Buchwert).
Fragen 9 bis 11:
Im Jahr 2006 wurde der Diebstahl eines Handhelds gemeldet. Die Anzeige erbrachte kein Ergebnis, der Schaden belief sich auf etwa € 150,-.
Fragen 12 bis 14:
In den Jahren 2005 bis 2007 erfolgten keine diesbezüglichen Meldungen.
Fragen 15 und 16:
Es gab keine derartigen Fälle.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin