4161/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0071-I/A/3/2008

Wien, am    23   . Juni 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4137/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

In den Jahren 2005 bis 2007 wurden keine PCs samt Festplatten als verlustig gemeldet.

 

Frage 4:

Im Jahr 2005 wurde 1 Notebook, im Jahr 2006 wurden 2 Notebooks als gestohlen gemeldet.

 

 

Frage 5:

Ja, mittels Verschlüsselungssoftware.

 

Frage 6:

Die angewendete Verschlüsselungssoftware bietet Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf das Endgerät und somit auf die gespeicherten Informationen. Gelangt das Endgerät in falsche Hände, so sind die Daten selbst beim Ausbau der Festplatte geschützt. Die in Rede stehende Verschlüsselungssoftware stellt den PC-Basisschutz über einen erweiterten Zugangsschutz und Festplattenverschlüsselung für das Betriebssystem und die gespeicherten Daten bereit.

 

Frage 7:

Es gab kein Ergebnis.

 

Frage 8:

Der Gesamtschaden für die 3 Notebooks beläuft sich auf € 1830,98 (Buchwert).

 

Fragen 9 bis 11:

Im Jahr 2006 wurde der Diebstahl eines Handhelds gemeldet. Die Anzeige erbrachte kein Ergebnis, der Schaden belief sich auf  etwa € 150,-.

 

Fragen 12 bis 14:

In den Jahren 2005 bis 2007 erfolgten keine diesbezüglichen Meldungen.

 

Fragen 15 und 16:

Es gab keine derartigen Fälle.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin