4162/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0072-I/A/3/2008

Wien, am   23   . Juni 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4154/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Nachstehend die Anzahl der in den Jahren 2005 bis 2007 eingesetzten Thin Clients und stationären Personal Computer:

2005: 475 Stück

2006: 485 Stück

2007: 545 Stück

 

Frage 2:

Die Anzahl der eingesetzten Notebooks in den Jahren 2005 bis 2007 stellt sich wie folgt dar:

2005 – 110 Stück

2006 – 115 Stück

2007 – 120 Stück

 

Frage 3:

Es sind 97 Handys in Verwendung.

 


Frage 4:

Es sind 48 Handhelds im Einsatz.

 

Frage 5:

Im Jahr 2005 wurde 1 Notebook, im Jahr 2006 wurden 2 Notebooks und ein Handheld als gestohlen gemeldet.

 

Frage 6:

Es wurde jeweils Anzeige bei der Polizei erstattet.

 

Frage 7:

Es liegen keine derartigen Meldungen vor.

 

Fragen 8 und 9:

Es befanden sich auf den Geräten (Datenträgern) dienstliche Daten im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit der Bediensteten; „geheime“ bzw. „vertrauliche“ Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes befanden sich nicht auf den abgefragten Geräten.

 

Frage 10:

3 Notebooks mit Gesamtschaden 1830,98 € (Buchwert), Handheld etwa € 150,-.

 

Fragen 11 bis 13:
Da gemäß § 9 der InfoSiV für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen "vertraulich" und "geheim" eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt, für die keine Vernetzung nach außerhalb des Ressorts besteht, ist entsprechend der Fragestellung kein Zugriff möglich.

Damit erübrigen sich die Fragen 12 und 13.

 

Frage 14:

Ja, beim Sicherheitsbeauftragten bzw. Informationssicherheitsbeauftragten.

 

Fragen 15 und 16:

Der Schutz erfolgt dem jeweiligen technischen Standard und den gespeicherten Daten entsprechend durch jeweils geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

 

Frage 17:

Die Versendung über Post und Botendienste beschränkt sich auf Einzelfälle, wobei der Sensibilität der Daten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

 

Frage 18:

Folgende Sicherheitsvorschriften bzw. Regelungen wurden in diesem Zusammenhang erlassen:

-          „Datensicherheitsvorschriften für das BMGFJ“ in Durchführung des § 14 DSG 2000, idgF;

-          „Sicherheitserklärung für die Verwendung von IT-Geräten“;

-          „Regelungen zur Benutzung des IT-Systems des BMGFJ“.


 

Frage 19:

Die Vorkehrungen zum Schutz vor Datenverlusten bei der Entsorgung von Altgeräten im Jahr 2006 waren ausreichend, es wurden keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen.

 

Frage 20:

Es werden alle wirtschaftlich vertretbaren und organisatorisch möglichen Vorkehrungen getroffen, darüber hinaus erfolgt eine laufende Beobachtung, welche Verbesserungen sich auf dem Sektor der Information Security ergeben.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin