4164/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
		norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/84-PMVD/2008                                                                                              23. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 23. April 2008 unter der Nr. 4140/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verluste von PC’s- und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2006 wurden im BMLV neun PCs entwendet; in den Jahren 2005 und 2007 keine.

Zu 2, 7, 10 und 13:

Es liegen bisher keine Ergebnisse der Sicherheitsbehörden vor.

Zu 3, 8, 11 und 14:

Der jeweilige Buchwert von Hard- und Software im Zeitpunkt der Entwendung bzw. des Verlustes.

Zu 4:

Im BMLV wurden im Jahr 2005 zwei Notebooks, 2006 ein Notebook und 2007 sieben Notebooks entwendet.

Zu 5 und 6:

PCs oder Notebooks des IT-Systems des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind ausschließlich  in  Verbindung  mit spezieller Hardware und Software nutzbar. Sämtliche Daten auf Speichermedien dieser Systeme sind verschlüsselt. Besondere Daten, die einer Klassifizierung  unter­liegen,  und Verzeichnisse, in denen sie gespeichert sind, erfahren weitere Verschlüsselungen. Ein Ausbau und eine Neumontage dieses Verschlüsselungs-systems ist nicht möglich. Nähere Angaben über die Verschlüsselungsmethode sind aus Gründen  der  Geheimhaltung  im Interesse  der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 9:

2005 wurde ein Mobiltelefon entwendet, 2006 drei Mobiltelefone. Speichercomputer waren im gefragten Zeitraum nicht von Verlusten betroffen.

Zu 12:

Im Jahr 2006 geriet ein USB-Speichermedium in Verlust. 2007 wurden zwei USB-Speicher­medien entwendet, zwei weitere gerieten in Verlust. CDs und DVDs waren keine von Verlusten betroffen.

 

Zu 15 und 16:

Nein.