4165/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/85-PMVD/2008                                                                                              23. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 24. April 2008 unter der Nr. 4157/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Datenverluste und Datensicherheit" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügt über eine qualitativ und quantitativ hohe IKT-Infrastruktur, wobei alle Dienststellen im In- und Ausland vernetzt sind und den Erfordernissen eines mobilen Einsatzes gerecht werden. Da Details im Sinne der Fragestellung Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen, insbesondere die Führungsfähigkeit, des Österreichischen Bundesheeres zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) Abstand nehme.

Zu 5 und 7:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden im Jahr 2005 zwei Notebooks und ein Mobilfunktelefon entwendet. 2006 wurden neun PCs, ein Notebook und drei Mobilfunktelefone entwendet, ein USB-Speichermedium geriet in Verlust. 2007 wurden sieben Notebooks und zwei USB-Speichermedien entwendet, zwei USB-Speichermedien gerieten in Verlust.

Zu 6:

Alle Diebstahlsfälle wurden der Sicherheitsbehörde angezeigt, die Verluste der dafür jeweils zuständigen Behörde gemeldet. In allen Fällen wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen gesetzt.

Zu 8, 9 und 11 bis 16:

PCs oder Notebooks des IT-Systems des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind ausschließlich in Verbindung mit spezieller Hardware und Software nutzbar. Sämtliche Da-ten auf Speichermedien dieser Systeme sind verschlüsselt. Besondere Daten, die einer Klas-sifizierung unterliegen, und Verzeichnisse, in denen sie gespeichert sind, erfahren weitere Verschlüsselungen. Ein Ausbau und eine Neumontage dieses Verschlüsselungssystems ist nicht möglich. Nähere Angaben über die Verschlüsselungsmethode und über Schutzmecha-nismen gegen den unautorisierten Zugriff auf Dateninhalte sind aus Gründen der Geheim-haltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht ge-eignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass das primäre IT-System des Bundesministeriums für Landesverteidigung über keine direkte Anbindung an das Internet verfügt. Alle Anbindungen an öffentliche Netze werden mittels umfangreicher Virensoftware, durch Firewalls und durch die Nutzung von speziellen Servern vor unbefugtem externen Zugriff abgesichert. Alle Datenströme werden automatisiert geprüft und bei etwaiger Diskrepanz protokolliert und bereinigt.

Zu 10:

Den jeweiligen Buchwert von Hard- und Software zum Zeitpunkt der Entwendung.


Zu 17:

Der Versand von – zumeist verschlüsselten – Datenträgern erfolgt nach den Bestimmungen der Verschlusssachenvorschrift des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Handelt es sich um Datenträger mit klassifizierten Inhalten, so werden diese durch Kuriere oder mittels Wertbrief übermittelt.

Zu 18 und 20:

Eine umfassende Regelung für die Verwahrung von IT-Gerät, im besonderen für Geräte, die zur mobilen Nutzung geeignet und vorgesehen sind, erging mit dem Erlass „Verwahrung von  IT-Gerät“ um dem unautorisierten Zugriff, vor allem bei Diebstahl oder Verlust, möglichst vorzubeugen. Alle Bediensteten meines Ressorts werden nachweislich im Sinne dieses Erlasses belehrt.

Zu 19:

Seit der Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier im Jahr 2006 (Nr. 4373/J, XXII. GP) waren keine weiteren Vorkehrungen erforderlich, zumal die in der Beantwortung dieser Anfrage (Nr. 4383/AB, XXII. GP) erwähnten Sicherheitsvorkehrungen nach wie vor Anwendung finden.