4169/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0115-III/4a/2008
Wien, 23. Juni 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4160/J-NR/2008 betreffend Datenverluste und Datensicherheit, die die Abg. Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 24. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Einleitend wäre festzuhalten, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde. Ausgehend davon beziehen sich die nachstehenden Angaben für die Jahre 2005 und 2006 auf den Wirkungsbereich der Zentralstelle des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, jene für das Jahr 2007 auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Eine diesbezügliche Übersicht gibt die nachstehende Tabelle:
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2005 |
1082 Stück |
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2006 |
1128 Stück |
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2007 |
818 Stück |
Da in Bezug auf den nachgeordneten Bereich einschließlich der Schulen vor dem Hintergrund der gegebenen Dezentralisierung in diesem Bereich eine gewünschte genaue jahresbezogene Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen von einer genauen Auflistung Abstand genommen wird.
Zu Frage 2:
Hinsichtlich der Zahl der eingesetzten Laptops wird auf nachstehende Übersicht hingewiesen:
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2005 |
163 Stück |
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2006 |
201 Stück |
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2007 |
190 Stück |
Im Übrigen gilt in Bezug auf die Reichweite der jahresbezogenen Angaben sowie den nachgeordneten Bereich das vorstehend zu Frage 1 Ausgeführte sinngemäß.
Zu Frage 3:
Für die Zentralstelle des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Jahren 2005 und 2006 sowie die Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2007 wird auf nachstehende Tabelle hingewiesen:
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2005 |
182 Stück |
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2006 |
207 Stück |
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2007 |
221 Stück |
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 4:
Die Anzahl derartiger Geräte stellt sich wie folgt dar:
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2005 |
15 Stück |
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2006 |
9 Stück |
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2007 |
35 Stück |
Im Übrigen gilt das vorstehend zu Frage 1 Ausgeführte sinngemäß.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2005 wurden 12 Laptops und drei Mobiltelephone, im Jahr 2006 drei Laptops und zwei Mobiltelephone sowie im Jahr 2007 ein Mobiltelephon gestohlen gemeldet.
Zu Frage 6:
Es wurde in allen Fällen Anzeige erstattet. Disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden keine durchgeführt. Die Ergebnisse strafrechtlicher Verfahren sind dem Ressort nicht bekannt und können daher nicht beantwortet werden.
Zu Frage 7:
Keine.
Zu Fragen 8 und 9:
Es befanden sich auf diesen Geräten bzw. Datenträgern dienstliche Daten im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit des betreffenden Ressortbediensteten. Geheime bzw. vertrauliche Daten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes (InfoSiG) und der darauf beruhenden Verordnung befanden sich nicht auf den abgefragten Geräten bzw. Datenträgern.
Zu Frage 10:
Alle in den Jahren 2005 bis 2007 gestohlenen IT-Geräte weisen einen Buchwert von 9.919,01 Euro auf.
Zu Fragen 11 bis 13:
Da gemäß § 9 der Informationssicherheitsverordnung (InfoSiV) für klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufen „vertraulich“ und „geheim“ eine Verarbeitung der Daten nur auf Geräten erfolgt für die keine Vernetzung nach außerhalb des Ressorts besteht, ist entsprechend der Fragestellung kein Zugriff möglich.
Zu Frage 14:
Entwendungen bzw. Verluste von IT-Geräten werden in der IT-Abteilung erfasst und an Präs.1 zur weiteren Vorgangsweise gemeldet. Hinsichtlich Mobiltelephone erfolgt die Erfassung direkt durch Abteilung Präs. 1.
Zu Fragen 15 und 16:
Der Schutz erfolgt durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, wobei mehrstufige Zugriffsverfahren in Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp zum Einsatz kommen.
Zu Frage 17:
Ein Datentransfer mittels CD/DVD bzw. per USB-Stick ist nicht bekannt, kann aber in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Da der Verkehr unter den Ministerien grundsätzlich im Wege des ELAK erfolgt, beschränkt sich ein Austausch von Daten wie in der Frage dargestellt auf den Einzelfall. Für diese Sondersituation können Daten durch vertrauenswürdige Boten übermittelt werden und es werden entsprechend der Sensibilität die notwendigen Vorkehrungen getroffen.
Zu Frage 18:
Seitens der ausgebenden Abteilungen wird darauf hingewiesen, die übergebenen Geräte sorgsam zu nutzen, nicht unbeaufsichtigt öffentlich zu präsentieren und allfällige Diebstähle, Verluste oder Beschädigungen unverzüglich zu melden. Bei Diebstählen oder Verlusten ist weiters durch den Bediensteten eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ist diese ebenfalls unverzüglich an die IT-Abteilung bzw. Abteilung Präs. 1 zu übermitteln.
Zu Frage 19:
Vor der Entsorgung von Altgeräten wird diesen der Datenträger ausgebaut und in getrennter Form einer kontrollierten Vernichtung zugeführt.
Zu Frage 20:
In Abstimmung mit der laufenden technischen Entwicklung werden alle wirtschaftlich und organisatorisch vertretbaren Maßnahmen ergriffen um Daten-/ Computerverluste verhindern zu können.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.