4170/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0120-III/4a/2008
Wien, 23. Juni 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4210/J-NR/2008 betreffend Bauverzögerungen und Mehrkosten durch Bundesdenkmalamt, die die Abg. Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Vorweg wird allgemein festgehalten, dass es durch die Rettungsgrabungen des Bundesdenkmalamtes in Tulln zu keinen Bauverzögerungen gekommen ist.
Zu Fragen 1 und 5:
Bei der Rettungsgrabung am Hauptplatz von Tulln handelt es sich um eine solche des Bundesdenkmalamtes. Die dabei tätige Archäologin ist eine Angestellte des vom Bundesdenkmalamt beauftragten Vereines Archäologie Service.
Zu Fragen 2 bis 4:
Das Foto einer Person, welches unter der in der Anfrage angegebenen Internetadresse zu sehen ist, ist für eine Identifizierung nicht ausreichend. Es können daher keine Angaben zu dieser Person gemacht werden.
Zu Fragen 6 und 9:
Die vom Bundesdenkmalamt in Tulln durchgeführten Grabungen haben unterschiedliche Auftraggeber, zu denen die Gemeinde Tulln, aber auch private Bauträger zählen. Die Kosten, welche ca. 2,2 Mio. Euro betragen, ergeben sich aufgrund der großen Fläche (ca. 30.000 m2) und der dichten Befundlage mit zahlreichen Horizonten. Die Kosten werden zum überwiegenden Teil von den Bauträgern bedeckt, teilweise wurden aber auch Subventionen gewährt.
Zu Frage 7:
Da der Auftrag zur Grabung dem Bundesdenkmalamt von verschiedenen Rechtsträgern/Personen erteilt wurde, kann diese Frage nur von den jeweiligen Auftraggebern beantwortet werden.
Zu Fragen 8 sowie 10 bis 13:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.
Zu Fragen 14 bis 17:
Eine Fehlinformation durch das Bundesdenkmalamt hat nicht stattgefunden. Da Bodendenkmale ab dem Zeitpunkt der Auffindung vorerst gemäß § 9 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz stehen, ist ihre Zerstörung und Veränderung grundsätzlich verboten. Um eine Zerstörung bewilligen zu können, ist jedoch ihre ausreichende Dokumentation erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten sind der Sphäre des Antragstellers zuzurechnen und nicht von der Behörde verursacht. Die Frage einer möglichen finanziellen Unterstützung aus Mitteln der öffentlichen Hand, zu deren Erhöhung sich Vertragspartner des „Valetta-Übereinkommens“ im Rahmen der Finanzierung der archäologischen Forschung und Erhaltung verpflichten, ist davon unberührt.
Zu Frage 18:
Die Kosten für Rettungsgrabungen des Bundesdenkmalamtes werden nach einem Quadratmeterschlüssel berechnet, der sich an Erfahrungswerten bisheriger Grabungen orientiert.
Seitens des Bundesdenkmalamtes wird seit Jahren ein Zeit-/Flächenindex erhoben, in dem das Verhältnis zwischen Arbeitsstunden und ergrabener Fläche erfasst wird. Dies dient zur besseren Kalkulation für künftige Rettungsgrabungen und bietet Anhaltspunkte zur Beurteilung des benötigten Zeit-/Kostenrahmens.
Im Durchschnitt ist bei Rettungsgrabungen für prähistorische, römische oder mittelalterliche Freilandgrabungen mit einem Zeitaufwand von 2,5 Stunden pro archäologischer Befundeinheit (Stratifikationseinheit - Grube, Mauer etc.) zu rechnen. Für aufwendigere Stadtkerngrabungen ist ein Schnitt von 3,4 Stunden anzugeben.

Im Mittel liegt der Zeit-/Flächenindex bei 1,16 Stunden/m². Für eine lockere Besiedlung ist ein Index von 0,5 Stunden/m² anzunehmen. Bei Stadtkerngrabungen ist naturgemäß der Schichtaufbau sowie im Zusammenhang damit die Schichttiefe relevant, daher kann der Flächen-/Zeitindex deutlich schwanken. Stadtkernuntersuchungen mit einem geringen Schichtaufbau liegen bei rund 4 Stunden/m², aufwendige Grabungen können bis zu 17 Stunden/m² benötigen.

Zu Frage 19:
Dem Bauherrn wird eine auf den oben erläuterten Daten basierende Zeit-/Kostenschätzung übermittelt. Diese umfasst einen maximalen Kostenrahmen und eine verbindliche, maximale Zeitzusage. Verrechnet wird an Hand der tatsächlich erbrachten Leistung.
Zu Frage 20:
Die Berechnung der Grabungskosten und die Rechnungslegung erfolgen durch das Bundesdenkmalamt.
Zu Fragen 21 bis 28:
In allen Fällen erfolgte ein Controlling durch die Bauherrschaft, durch die örtliche Bauaufsicht sowie teilweise durch externe, vom Bauträger beauftragte Firmen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.