4171/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                      Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0121-III/4a/2008

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

 

Wien, 23. Juni 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4211/J-NR/2008 betreffend angebliche Vorgänge im Bereich des Bundesdenkmalamtes, die die Abg. Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Österreich hat das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes rati­fiziert (BGBl. Nr. 239/1974). Im Zuge der Novelle des Denkmalschutzgesetzes 1990 wurden zahlreiche Bestimmungen betreffend Bodendenkmale eingefügt. Österreich erfüllt daher bereits weitgehend die in der revidierten Fassung des Übereinkommens („Valetta-Übereinkommen“) festgelegten Verpflichtungen. Darüber hinaus wird betreffend die Kostentragung bzw. Finan­zierung der archäologischen Forschung und Erhaltung auf die Beantwortung der Fragen 14 bis 17 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4210/J-NR/2008 verwiesen.


 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Zu Frage 3:

Frau HR Dr. Christa Farka ist Obfrau des Vereines Archäologie Service. Dieser Umstand ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bekannt.

 

Zu Frage 4:

Der Verein beschäftigt derzeit 130 Personen.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der Verein erhält nur vom Bundesdenkmalamt Subventionen.

 

Zu Frage 7:

Der Verein Archäologie Service erhält erst seit dem Jahr 2002 vom Bundesdenkmalamt Sub­ventionen.

 

 

Zu Frage 8:

Die Höhe der seit 2002 vom Bundesdenkmalamt erhaltenen Subventionen betrug 1.964.901,75 Euro.

 

Zu Frage 9:

Nein.

 

Zu Frage 10:

Genaue Angaben über die Kosten kann nur die Burghauptmannschaft Österreich machen.

 

Zu Frage 11:

Alle Mitarbeiter der Abteilung für Bodendenkmale benützen die Räume und Einrichtungen in Mauerbach. Die Mitarbeiter der Abteilung für Restaurierwerkstätten, Außenstelle Mauerbach, haben in der Kartause ihren Arbeitsplatz.

 

Zu Frage 12:

Nein, der Sitz des Vereines befindet sich in 3500 Krems, Dominikanerplatz 9.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Nein.

 

Zu Frage 15:

Eine Bewilligung nach § 11 Denkmalschutzgesetz wird vom Bundesdenkmalamt erteilt und nicht von Personen vergeben.

 


Zu Frage 16:

Grabungsbewilligungen werden nach den in § 11 Denkmalschutzgesetz festgelegten Kriterien vergeben.

 

Zu Fragen 17 und 18:

Anfragen werden generell zum ehest möglichen Zeitpunkt beantwortet.

 

Zu Fragen 19 bis 21:

Das Bundesdenkmalamt ist verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln, welche für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderlich sind. Da es sich jeweils um Entscheidungen im Einzelfall handelt, hat die Behörde individuell auf den konkreten Antrag einzugehen.

 

Zu Frage 22:

Bei Rettungsgrabungen des Bundesdenkmalamtes werden dem Bauträger immer Maximal­summen der Grabungskosten, basierend auf den langjährigen Erfahrungswerten der Abteilung, sowie ein fixer Termin für den Grabungsabschluss bekannt gegeben. Verrechnet werden nach Kontrolle durch die Bauherrschaft immer nur die tatsächlich aufgewendeten Kosten.

 

Zu Frage 23:

Nein.

 

Zu Fragen 24 bis 26:

Die Beantwortung dieser Fragen kann nur durch die Bauherrschaft, dem Land Salzburg, erfolgen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.