4179/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 25. April 2008 unter der Nummer 4179/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die in der Steiermark untergebrachten Asylwerber“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:

Statistische Aufzeichnungen, wie hoch die Anzahl der Asylwerber / Asylberechtigten / subsidiär Schutzberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Bundesland ist, werden nicht geführt.

 

Es kann jedoch darüber Auskunft gegeben werden, wie viele Asylwerber / Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte sich im Bundesland Steiermark in Grundversorgung befanden, da die Zu- und Abgänge der sich in Grundversorgung befindlichen Asylwerber / Asylberechtigten / subsidiär Schutzberechtigten, im Betreuungsinformationssystem des Bundes registriert werden.

 

Allerdings befinden sich nicht alle Asylwerber / Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte in Grundversorgung (z.B. mangelnde Hilfsbedürftigkeit oder Vorliegen von Ausschlussgründen). Dabei ist jedoch eine Abfrage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nicht möglich.

 

Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 2.553 grundversorgte Asylwerber in der Steiermark, davon 1.582 in einer organisierten und 971 in einer individuellen Unterkunft.

 

Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 85 grundversorgte Asylberechtigte in der Steiermark,  davon 54 in einer organisierten und 31 in einer individuellen Unterkunft.

 

Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 175 grundversorgte subsidiär Schutzberechtigte in der Steiermark.

 

Zur Frage 4:

Grundsätzlich kann keine absolute Zahl der Abweichung angegeben werden, da diese Zahl sich täglich verändert, es ist aber eine punktuelle Auswertung auf Basis des Betreuungsinformationssystems des Bundes möglich. Zum Stichtag 16.05.2008 befanden sich 3.087 Leistungsbezieher (Grundversorgte auch mit abgeschlossenem Verfahren) in der Steiermark. Das ergibt eine Abweichung von minus 11,74 % zum Soll-Stand.

 

Zur Frage 6:

Eine Zuordnung von strafbaren Handlungen zu Asylwerbern, die seit 2006 in der Steiermark untergebracht sind, ist nicht möglich.