4185/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.06.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Mag. Hauser und weitere Abgeordnete haben am 25. April 2008 unter der Nummer 4185/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die in Tirol untergebrachten Asylwerber“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:
Statistische Aufzeichnungen, wie hoch die Anzahl der Asylwerber / Asylberechtigten / subsidiär Schutzberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Bundesland ist, werden nicht geführt.
Es kann jedoch darüber Auskunft gegeben werden, wie viele Asylwerber / Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte sich im Bundesland Tirol in Grundversorgung befanden, da die Zu- und Abgänge der sich in Grundversorgung befindlichen Asylwerber / Asylberechtigten / subsidiär Schutzberechtigten, im Betreuungsinformationssystem des Bundes registriert werden.
Allerdings befinden sich nicht alle Asylwerber / Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte in Grundversorgung (z.B. mangelnde Hilfsbedürftigkeit oder Vorliegen von Ausschlussgründen).
Dabei ist jedoch eine Abfrage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nicht möglich.
Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 1.285 grundversorgte Asylwerber in Tirol, davon 983 in einer organisierten und 302 in einer individuellen Unterkunft.
Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 29 grundversorgte Asylberechtigte in Tirol, davon 18 in einer organisierten und 11 in einer individuellen Unterkunft.
Mit Stichtag 16.05.2008 befanden sich 65 grundversorgte subsidiär Schutzberechtigte in Tirol.
Zur Frage 4:
Grundsätzlich kann keine absolute Zahl der Abweichung angegeben werden, da diese Zahl sich täglich verändert, es ist aber eine punktuelle Auswertung auf Basis des Betreuungsinformationssystems des Bundes möglich. Zum Stichtag 16.05.2008 befanden sich 1.392 Leistungsbezieher (Grundversorgte auch mit abgeschlossenem Verfahren) in Tirol. Das ergibt eine Abweichung von minus 30,08 % zum Soll-Stand.
Zur Frage 6:
Eine Zuordnung von strafbaren Handlungen zu Asylwerbern, die seit 2006 in Tirol untergebracht sind, ist nicht möglich.