4190/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0088-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4233/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Justiz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Auf Basis eines befristeten Arbeitsleihvertrages waren zuletzt im Kabinett meines Amtsvorgängers Dr. Dieter Böhmdorfer die nachstehend angeführten MitarbeiterInnen beschäftigt:
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MitarbeiterInnen im Mlinisterbüro |
Zeitraum |
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Mag. Thomas König |
22.03.2000 bis 15.07.2000 |
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Maga. Sigrid Millauer |
16.11.2000 bis 19.02.2001 |
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Mag. Dr. Friedrich Kaltenegger |
01.03.2001 bis 31.08.2001 |
Diese MitarbeiterInnen waren Angestellte eines Managementberatungsunternehmens, einer Rechtsanwalts-KEG bzw. einer Wirtschaftsprüfung GmbH, die jeweils im Umfang eines vollen Beschäftigungsausmaßes zur unmittelbaren Unterstützung meinem Amtsvorgänger überlassen wurden.
Zu 5:
Die Lohn- und Lohnnebenkosten dieser MitarbeiterInnen wurden zur Gänze dem jeweiligen Unternehmen refundiert.
Zu 6 und 7:
Die hier genannten Angestellten standen weder vor ihrer Tätigkeit als KabinettsmitarbeiterInnen noch im Anschluss an die Beendigung des jeweiligen Arbeitsleihvertrages in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.
Zu 8:
Die Gründe, die zu ihrer Aufnahme bei diesen externen Unternehmen geführt haben, sind mir nicht bekannt.
Zu 9 bis 14:
Die Arbeitsleihverträge wurden von der zuständigen Personalabteilung des Bundesministeriums für Justiz ausgearbeitet und mit dem jeweiligen Arbeitskräfteüberlasser vor dem Abschluss akkordiert. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 2338/J-NR/2001.
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)