4191/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0090-Pr 1/2008



An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n



zur Zahl 4251/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser und weitere Abgeordnete  haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freiraumdemo“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Bundesministerium für Justiz wurde erst im Zuge dieser Anfrage von diesem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde bereits am 16. Mai 2008 davon informiert, wobei sich die entsprechende Anzeige jedoch ausschließlich auf den Verdacht der Sachbeschädigung bezog. Ein tätlicher Angriff gegen Personen oder Belästigungen von Privatpersonen waren nicht Gegenstand der Anzeige.

Zu 2 bis 5:

Grundsätzlich kann das Beschmieren von Gebäuden den Tatbestand der (schweren) Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 StGB erfüllen. Im konkreten Fall wurde demzufolge auch ein entsprechendes Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet. Dieses wurde zwischenzeitlich allerdings gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt, weil die Tathandlungen dem Beschuldigten nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Zudem erlitt der Berechtigte aufgrund des bereits geplanten Abrisses bzw. Umbaus des Gebäudes keinen Schaden, weshalb auch kein Verfahren gegen unbekannte Täter einzuleiten war.

. Juni 2008

 

(Dr. Maria Berger)