420/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.04.2007
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BM für Landesverteidigung

Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
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Anfragebeantwortung

S91143/12-PMVD/2007                                                                                             27. April 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. März 2007 unter der Nr. 427/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sicherstellung der Luftraumüberwachung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

In Entsprechung des Regierungsprogrammes, der Entschließung des Nationalrates vom 30. Oktober 2006 sowie über Ersuchen von Bundeskanzler Dr. Gusenbauer habe ich eine gesamtheitliche Projektkontrolle des bisherigen Beschaffungsvorganges und eine Überprüfung von Ausstiegsvarianten aus dem Kaufvertrag bzw. von signifikanten Einsparungspotentialen – unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer lückenlosen aktiven und passiven Luftraumüberwachung – angeordnet. Da die vorerwähnten Maß­nahmen noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass eine detailliertere Beantwortung vorerst nicht möglich ist.

Zu 2:

Für die lückenlose Luftraumüberwachung wird auch nach Ende der Übergangslösung mit Nothrop F5-E „Tiger II“ ab 1. Juli 2008 eine ausreichende Anzahl an Luftraumüber­wachungsflugzeugen zur Verfügung stehen.

Zu 3:

11 Stück.

Zu 4:

Die Einführungsplanung sieht einen nahtlosen Übergang zwischen den verschiedenen Systemen vor.

Zu 5:

Der Begriff „Feldverwendungsfähigkeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufgabe „Luftraumüberwachung/Luftraumsicherung“ erfüllt werden kann.

Zu 6:

Im Zeitraum der Einführungsphase, das ist ab 1. Juli 2008 bis Ende 2010 erfolgt die Herstellung der vollen qualitativen Einsatzbereitschaft.

Zu 7 bis 9:

Die Luftraumsüberwachung bei „besonderen Anlassfällen“ – Bundesministerium für Landesverteidigung interne Bezeichnung „Luftraumsicherung“ – besteht aus einer aktiven Komponente mit Luftfahrzeugen unterschiedlicher Geschwindigkeitsbereiche, Flieger­abwehreinheiten sowie Spezialeinsatzkräften und einer passiven Komponente, die sich aus ortsfesten und mobilen Sensoren des Luftraumüberwachungssystems „Goldhaube“ sowie anderen in- und ausländische Sensoren bzw. Luftlageinformationssystemen zusammensetzt. Der Begriff Luftraumsicherung umfasst auch den Schutz vor nicht militärischen (terroristischen) Bedrohungen aus der Luft oder im Luftraum.

Um auf das zu erwartende Bedrohungsspektrum lückenlos reagieren zu können, ist im Rahmen der Luftraumsicherung ein Geschwindigkeitsbereich von 0 km/h (etwa Ballon oder Fallschirmspringer) bis Überschallgeschwindigkeit (z. B. Verkehrsflugzeug oder Militärluft­fahrzeug) abzudecken. Dies kann durch den Einsatz von Luftfahrzeugen in verschiedenen Geschwindigkeitskategorien, wie Hubschraubern, Flächen- und Düsenflugzeugen erreicht werden. Hinsichtlich der nach dem operativ-taktischen Konzept erforderlichen Anzahl von Luftraumüberwachungsflugzeugen im Überschallgeschwindigkeitsbereich verweise ich auf die Tatsache, dass zurzeit die Luftraumüberwachung/-sicherung mit zwölf Nothrop F5-E „Tiger II“ dargestellt wird.

Die gesetzliche Grundlage der Luftraumüberwachung ergibt sich aus Art. 79 des Bundes-Verfassungsgesetzes, der besagt, dass dem Bundesheer die militärische Landesverteidigung obliegt. Auf einfachgesetzlicher Ebene konkretisiert § 26 Militärbefugnisgesetz die Luftraumüberwachung als Teil der militärischen Landesverteidigung.

Bei besonderen Anlassfällen mit höherer Gefährdungseinstufung werden zusätzlich – im notwendigen Ausmaß – mit Verordnung Luftraumbeschränkungsmaßnahmen erlassen, um die Reaktionszeit auf allfällige Bedrohungen zu erhöhen. Ergänzend wird auch die Koordination mit Sicherheitsbehörden und Zivilluftfahrteinrichtungen – insbesondere durch zusätzliche militärische Verbindungsorgane – verstärkt.

Zu 10:

Wie ich schon in Beantwortung der Frage 1 ausgeführt habe, erfolgt derzeit eine gesamtheitliche Projektkontrolle des Beschaffungsvorganges, welche die Bearbeitungen von Änderungserfordernissen miteinschließt. Eine konkrete Entscheidung über Änderungen ist noch nicht erfolgt.