4200/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0103-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4335/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Versagen der Behörden im Fall Fritzl“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Die Daten strafgerichtlicher Verurteilungen unterliegen der Geheimhaltungspflicht nach § 1 des Datenschutzgesetzes. § 8 Absatz 4 dieses Gesetzes macht die Verwendung solcher Daten von strengen Voraussetzungen abhängig und lässt sie im Wesentlichen nur zu, wenn dies in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren zur Wahrheitsfindung erforderlich ist. Außerhalb dieses Bereiches dürfen die Daten strafgerichtlicher Verurteilungen ohne Zustimmung des Verurteilten nicht bekannt gegeben werden.

Zu 9, 13 und 17:

Eine DNA-Analyse wurde seinerzeit im Rahmen der Bewilligung der Adoptionen nicht durchgeführt.

Zu 10 bis 12, 14 bis 16 und 18 bis 20:

Da die Frage, welche Erhebungen jeweils im Einzelfall vorgenommen werden, von den Gerichten in Ausübung des richterlichen Amtes (Art. 87 Abs. 1 B-VG) beantwortet wird, weise ich darauf hin, dass das Entscheidungsverhalten der Gerichte kein „Gegenstand der Vollziehung“ der Bundesministerin für Justiz ist (Art. 52 Abs. 1 B-VG; vgl. Mayer,
B-VG4 Art. 52 B-VG II.1. a.E).

Zu 21 und 22:

Die Bewilligung von Annahmen an Kindes statt gehört nicht zum Wirkungsbereich der Bundesministerin für Justiz oder der mir nachgeordneten Behörden, sondern dem der unabhängigen Gerichte. Auch die in Verfahren zur Bewilligung der Adoption Minderjähriger Parteistellung genießenden und mit der Obsorge über Findelkinder betrauten Jugendwohlfahrtsträger unterstehen mir nicht. Ebensowenig gehört zu meinem Wirkungsbereich die Aufklärung der Abstammung und der Identität hinsichtlich Findelkindern.

Ich weise auf die Vorschläge in dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf für ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 hin, namentlich auf den Vorschlag, die an einer Annahme an Kindes statt beteiligten Stellen zu verpflichten, eine Strafregisterauskunft der Parteien und der in ihrem Umfeld lebenden Personen einzuholen. Darüber hinaus ist es mir ein zentrales Anliegen, die Familiengerichte in ihrer oft schwierigen Tätigkeit zu unterstützen und zu fördern. Dazu hat das Bundesministerium für Justiz – unabhängig von den der Anfrage zugrunde liegenden Vorkommnissen - einen Aktionsplan ausgearbeitet, der organisatorische Maßnahmen, Aus- und Fortbildungsprojekte, Agenden der Justizverwaltung ebenso wie allenfalls im Familien- und im Verfahrensrecht  erforderliche weitere Gesetzesänderungen umfasst. Dieses Vorhaben wird derzeit in einer Arbeitsgruppe beraten.

Zu 23 bis 25:

Verantwortungsvolle Politik stellt sich stets die Aufgabe, mögliche Lücken im Bereich des Schutzes von Kindern vor Gewalt und Missbrauch zu schließen. In diesem Sinn habe ich bereits im Entwurf eines 2. Gewaltschutzpakets Änderungen im Bereich der Anzeigepflicht und des Tilgungsgesetzes vorgeschlagen, die dieser Zielsetzung dienen. In einem weiteren Schritt habe ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres in einem Ministerratsvortrag vom 7. Mai 2008 das Vorhaben zur Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei konkretisiert, wobei es in erster Linie darum geht, Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe besser überwachen zu können und Trägern der Kinderjugendwohlfahrt die Möglichkeit einzuräumen, auf diesen Datenbestand zuzugreifen, um weitere Gefährdungen von Kindern in ihrem erzieherischen und betreuenden Umfeld abwenden zu können.

. Juni 2008

 

(Dr. Maria Berger)