4207/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0086-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4215/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Besuchsrecht“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Einleitung von Verfahren über Besuchsrechtsstreitigkeiten:
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Jahr |
Anzahl |
|
2005 |
4.970 |
|
2006 |
5.083 |
|
2007 |
5.286 |
Zu 2:
Erledigung von Verfahren über Besuchsrechtsstreitigkeiten:
|
Jahr |
Anzahl |
|
2005 |
4.757 |
|
2006 |
5.158 |
|
2007 |
5.215 |
Zu 3:
Dauer von Verfahren über Besuchsrechtsstreitigkeiten:
|
Jahr |
Durchschnitt |
Median |
|
2005 |
156,01 Tage |
93 Tage |
|
2006 |
158,18 Tage |
99 Tage |
|
2007 |
150,00 Tage |
93 Tage |
|
Durchschnitt 2005 – 2007 |
155,00 Tage |
96 Tage |
Zu 4:
Bei dem am längsten anhängig gewesenen Besuchsrechtsverfahren handelt es sich um das Verfahren 1 P 1711/95d des Bezirksgerichtes Hernals, das formal vom 13. September 1996 bis 5. Jänner 2007 anhängig war. In diesem Verfahren wurde ein noch offener Besuchsrechtsantrag irrtümlich übersehen und der Akt abgelegt. Nachdem der Antragsteller sich nicht mehr bei Gericht gemeldet hatte und das Verfahren auch in den Prüflisten nicht als offenes Verfahren ausgewiesen worden war, fiel der nach wie vor offene Besuchsrechtsantrag erst anlässlich einer eingehenden Registerprüfung im Jahr 2006 auf. Das Bezirksgericht Hernals sprach unmittelbar danach über den Besuchsrechtsantrag mit Beschluss vom 5. Jänner 2007 ab. Gegen diesen Beschluss wurden von den Verfahrensparteien keine Rechtsmittel erhoben, sodass der Beschluss in Rechtskraft erwuchs.
Zu 5:
Die beiden ältesten nicht erledigten Besuchsrechtsanträge betreffen die Verfahren 3 P 1870/95w des Bezirksgerichtes Hietzing sowie 3 P 73/02d des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf. In beiden Fällen beruht die überlange Verfahrensdauer nicht auf Verfahrensverzögerungen, sondern auf einer fehlerhaften Registerführung. In einem Fall wurde die Übertragung an ein anderes Gericht infolge eines Zuständigkeitswechsels, im anderen Fall die Antragszurückziehung versehentlich nicht im Register vermerkt.
Zu 6:
In den Jahren 2005 bis 2007 waren laut Statistik insgesamt 15.871 Minderjährige von Besuchsrechtsanträgen betroffen, wobei die tatsächliche Anzahl etwas geringer ist, weil Minderjährige, die zwischen zwei Besuchsrechtsanträgen den Wohnsitz wechselten, in der Verfahrensautomation Justiz doppelt erfasst sind und daher auch doppelt gezählt wurden.
Zu 7 bis 51:
Diese Fragen können mangels statistischer Erfassung nicht ohne unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand beantwortet werden.
Zu 52 und 53:
Zur Beantwortung der Fragen wurde der Verfahrensschritt „svb“ Sachverständigenbestellung in Fällen der Gattung „P“ ausgewertet.
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Jahr |
Sachverständigenbestellungen |
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2005 |
11.792 |
|
2006 |
13.053 |
|
2007 |
12.364 |
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Summe 2005 - 2007 |
37.209 |
Zu 54:
Dauer der Gutachtenserstellungen:
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Jahr |
Durchschnitt |
Median |
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2005 |
61,43 Tage |
45 Tage |
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2006 |
60,37 Tage |
43 Tage |
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2007 |
61,68 Tage |
44 Tage |
|
Durchschnitt 2005 – 2007 |
61,15 Tage |
43 Tage |
Zu 55:
Die Frage, ob die Regelung des Rechts auf persönlichen Verkehr dem Kindeswohl entspricht, ist primär eine Frage des Ergebnisses des gerichtlichen Verfahrens, nicht seiner Dauer. Jedenfalls haben alle Parteien des Verfahrens, nämlich das Kind, sowie Vater und Mutter und gegebenenfalls auch die Großeltern Anspruch darauf, dass ihre Argumente gehört, die von ihnen beantragten Beweise aufgenommen und ihre Rechtsmittel gegen Entscheidungen, mit denen sie nicht einverstanden sind, ordnungsgemäß erledigt werden.
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)