4208/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.06.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0100-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4315/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Lebenslänglich“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 12:
Mit 1. Mai 2008 befanden sich 149 InsassInnen mit lebenslangen Freiheitsstrafen in österreichischen Justizanstalten in Haft, davon drei in der Justizanstalt Wien Favoriten, 31 in der Justizanstalt Garsten, 47 in der Justizanstalt Graz Karlau, 62 in der Justizanstalt Stein und sechs in der Justizanstalt Schwarzau.
Zu 2:
Von den angeführten InsassInnen sind sechs weiblich.
Zu 3 bis 7:
Keiner der InsassInnen ist länger als 40 Jahre in Haft, vier InsassInnen sind länger als 30, 17 InsassInnen länger als 20 und 70 InsassInnen länger als zehn Jahre in Haft.
Zu 8:
Nach einer Strafverbüßung von weniger als zehn Jahren wurden 25 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte entlassen. 14 wurden zur Haftverbüßung ins Heimatland ausgeliefert, acht sind verstorben.
Zu 9:
Nach einer Strafverbüßung von weniger als 20 Jahren wurden 42 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte entlassen. 33 wurden bedingt entlassen, fünf wurden zur Haftverbüßung ins Heimatland ausgeliefert und 2 sind verstorben.
Zu 10:
Nach einer Strafverbüßung von weniger als 30 Jahren wurden 19 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte InsassInnen entlassen, 18 wurden bedingt entlassen, einer ist verstorben.
Zu 11:
Nach einer Strafverbüßung von weniger als 40 Jahren wurden fünf zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte entlassen, drei wurden bedingt entlassen, einer ist verstorben.
Zu 13:
Die durchschnittliche bereits verbüßte Haftzeit der mit Stichtag 1. Mai 2008 inhaftierten 149 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten InsassInnen beträgt 12,6 Jahre.
. Juni 2008
(Dr. Maria Berger)