4210/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.06.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0118-III/4a/2008
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 25. Juni 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4208/J-NR/2008 betreffend „Vermietung des Burgtheaters an das ECHO Medienhaus während der EURO 2008“, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG) mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und Theaterservice GmbH, bestehendes Unternehmen organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100 % im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.
Als Angelegenheiten der Vollziehung sind vom Interpellationsrecht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding, unterliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns gegenüber der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. gegenüber dem entsendenden Bundesminister über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, die auch tatsächlich Beschlussgegenstand des jeweiligen Aufsichtsrates sind.
Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor; sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Interpellationspflicht.
Unter Bedachtnahme auf die obigen Ausführungen wird zu den nachfolgenden Anfragepunkten wie folgt Stellung genommen:
Zu Fragen 1 bis 27 sowie 29 bis 31:
Ungeachtet des Umstandes, dass diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung betreffen, hat die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH folgende Stellungnahme dazu abgegeben:
„Als die Entscheidung getroffen wurde, die Fanmeile der EURO 2008 im Zentrum der Stadt anzusiedeln, war damit auch entschieden, dass die beiden Spielstätten Burgtheater und Vestibül im Zeitraum zwischen 7. und 29. Juni 2008 nicht bespielt werden können. Ausgehend von dieser Entscheidung wurde von der Geschäftsführung des Burgtheaters Kontakt zu Mitgliedern der Bundesregierung wie auch Mitgliedern der Wiener Stadtregierung gesucht und insbesondere Sportstaatssekretär Lopatka um ein koordinierendes Gespräch von Vertretern der Bundesregierung und der Wiener Stadtregierung zur Lösung dieses Problems gebeten. Dieser hat diesen Wunsch nach einem koordinierenden Gespräch schriftlich abgelehnt und mitgeteilt, nicht zuständig zu sein.
Da die Reaktion auch auf den Vorschlag, während des Zeitraums, in dem das Burgtheater nicht bespielt werden kann, dringend notwendige Investitionen durchzuführen, ebenfalls negativ war, wurde von Seiten des Burgtheaters der Kontakt zu Sponsoren und langjährigen Partnern gesucht, um zumindest eine Kompensation des Einnahmenausfalles zu erreichen. Es wurden mehrere Varianten von Vermietungen erörtert, wobei insbesondere die Telekom zunächst Interesse für den Tag des Eröffnungsspieles bekundet hat. Das Echo Media Haus GmbH hat sich in der Folge in Absprache mit der Telekom bereit erklärt, das spielfertige Burgtheater für den gesamten Zeitraum der Euro 2008 zu mieten, wie im Übrigen auch das Restaurant Vestibül. Die schriftliche Vereinbarung dazu wurde im Oktober 2007 geschlossen und bedeutet für das Burgtheater eine sichere Kompensation des Einnahmenausfalls.
Zudem finden in diesem Zeitraum folgende Gastspiele des Burgtheaters statt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass seitens der Direktion des Burgtheaters die Landeskulturreferenten und Intendanten in allen in Frage kommenden Bundesländern bzw. Theatern kontaktiert wurden:
7. und 8. Juni „Höllenangst“ in München,
14. und 15. Juni „Hamlet“ in Budapest,
25. bis 27.Juni „Kunst“ in Graz.“
Zu Frage 28:
Die Erfüllung des angesprochenen gesetzlichen Auftrags wurde dem Burgtheater unmöglich gemacht – die Schließung war die einzig mögliche Entscheidung aufgrund der vorgegebenen, vom Burgtheater nicht zu verantwortenden Umstände.
Die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH hat zu dieser Frage folgende Stellungnahme abgegeben:
„Infolge der Erfahrungen mit zahlreichen Veranstaltungen, welche bereits in der Vergangenheit rund um das Burgtheater stattgefunden haben, ist bekannt, in welchem Maße durch diese Veranstaltungen das Publikum der im Burgtheater stattfindenden Vorstellungen einer nicht zumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt ist. Diese Lärmbelästigungen führten jeweils zu massiven Beschwerden der Zuschauer – bis hin zu Rückforderungen des Eintrittspreises. Dies obwohl es bei keiner der Veranstaltungen in der Vergangenheit auch nur annährend so viele Zuschauer gegeben hat, wie während der EURO 2008 erwartet werden.
Auch der Versuch, ein Ausweichspielquartier für diese Zeit zu finden, scheiterte an den finanziellen Möglichkeiten, die die Anmietung sowie die Ausstattung mit Equipment und Infrastruktur erlauben würden, und an den Absagen für jedwede Unterstützung zu diesem Unterfangen.
Es musste entschieden werden, dass zwar bis zum letzten möglichen Zeitpunkt (4. Juni 2008) trotz aller Einschränkungen für An- und Abtransport sowie für Zugang und Zufahrt des Publikums im Burgtheater gespielt würde, dann der Spielbetrieb – neben dem Probenbetrieb im Arsenal – an den von der Fanmeile nicht betroffenen Spielstätten Akademietheater und Kasino bis Ende der Saison aufrecht erhalten bleibt.
Um den Einnahmenverlust, für dessen Abdeckung das Burgtheater ebenfalls von keiner Seite Unterstützung erhielt, zu vermeiden, wurde die Entscheidung für die gegenständliche Vermietung getroffen.“
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.