4212/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.06.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-90180/0017-III/1/2008                                            Wien, 24. Juni 2008

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4214/J der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen wie folgt:

 

 

Zu den Frage 1 und 2:

Grundsätzlich erfolgt die Information über das Inkrafttreten von gesetzlichen Regelungen zu einem bestimmten Stichtag durch Publikation der entsprechenden Rechtsvorschrift im Bundesgesetzblatt. Ich gehe davon aus, dass die Interessensverbände der betroffenen Wirtschaftskreise ihre Mitglieder über solche Regelungen zeitgerecht informieren, zumal die Novelle der Feuerzeugverordnung schon am 17. Juli 2007 – somit fast acht Monate vor Inkrafttreten - verlautbart wurde. Die der Verordnung zu Grunde liegende Entscheidung der Europäischen Kommission 2007/231/EG wurde darüber hinaus bereits am 12. April 2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

 

Zu erwähnen ist ferner, dass in den Erläuterungen zur Stammfassung der FeuerzeugV bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Europäische Kommission in einem zweiten Schritt ein umfassendes Abgabeverbot in Aussicht nimmt.

 

Die Regelungen wurden auf der Website meines Ressorts (direkter Link unter www.produktsicherheit.gv.at) veröffentlicht.

Weiters wurde der Produktsicherheitsbeirat - eingerichtet auf Grund der §§ 20 ff Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005 – wiederholt mit dieser Thematik befasst; im Beirat ist auch die Wirtschaftskammer Österreich vertreten. So wurde unter anderem in der 5. Sitzung vom 8. Mai 2007 die Novelle der FeuerzeugV diskutiert. In der 6. Sitzung vom 20. November 2007 wurde die WKO explizit ersucht die betroffenen Handelsunternehmen – und damit auch Trafikanten – zu informieren.

 

Darüber hinaus wurde zum Thema Feuerzeuge in der nationalen und internationalen Presse immer wieder berichtet.

Zum Inkrafttreten der Novelle der Feuerzeugverordnung habe ich in einer Presseaussendung nochmals auf diese Regelung hingewiesen (OTS 0251 vom 11.3.2008).

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

 

Die Umfrage des KfV hat in den Medien entsprechende Resonanz gefunden. Die Wirtschaftskammer Österreich hat Ende Jänner 2008 in ihrem Internet-Auftritt zudem ausführlich über die Regelungen berichtet.

Eine parallele Information der Trafikanten durch mein Ressort erfolgte daher – abgesehen von der o.a. OTS-Aussendung – nicht.

 

Zur Frage 6:

 

Es ist davon auszugehen, dass immer noch Restbestände nicht gesetzeskonformer Feuerzeuge am Markt angeboten werden. Daher werden die Produktsicherheitsbehörden der Länder im Jahr 2008 entsprechende Überwachungsaktionen durchführen.

 

Zudem werden seit März 2007 Importe nicht konformer Feuerzeuge in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden abgefangen und zurückgewiesen, so dass allein dadurch eine Marktbereinigung erfolgt.

 

Zur Frage 7:

 

Grundsätzlich sieht das Produktsicherheitsgesetz 2004 einen Strafrahmen bis zu EUR 25.000 vor.

In der Anfangsphase werden aber grundsätzlich Ermahnungen ausgesprochen.

 

Zur Frage 8:

 

Exakte Statistiken liegen nicht vor. Die laufende Beobachtung der Medien in den letzten Jahren zeigt aber ein nicht unbeträchtliches Unfallgeschehen, wobei in Österreich in zwei Fällen auch Kinder – ein zweijähriges und ein dreijähriges Kleinkind - ums Leben kamen. Zudem dürfte es eine hohe Dunkelziffer von „Beinahe-Unfällen“ geben.

 

EU-weit geht man – je nach Quelle – von 20 bis 40 Todesfällen pro Jahr aus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen