4213/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.06.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 6. Mai 2008 unter der Nr. 4227/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeit im Kanzlerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett im Bundeskanzleramt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie viele bzw. welche MitarbeiterInnen eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts waren in Ihrem Ministerium seit dem Jahr 2000 nicht als Vertragsbedienstete oder Beamten beschäftigt?
Ø Wie lange waren die betroffenen Personen jeweils Mitglied eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts in Ihrem Ministerium?
Ø Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern waren die betroffenen MitarbeiterInnen während Ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?
Die angefragten Daten sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
Kabinett BK Mag. KLIMA
Name |
Beginn/Ende |
Vertragspartner |
Dr. Elisabeth HAGEN |
von 1.2.1997 bis 4.2.2000 |
Bank |
Josef KALINA |
von 1.3.1997 bis 4.2.2000 |
Werbeagentur |
Dr. Josef WÖSS |
von 1.9.1998 bis 4.2.2000 |
Interessenvertretung |
Büro STS Dr. W I T T M A N N
Name |
Beginn/Ende |
Vertragspartner |
Mag. Claudia MEIER |
von 1.2.1997 bis 4.2.2000 |
Gebietskörperschaft |
Mag. Harald BAUER |
von 2.1.1999 bis 4.2.2000 |
Sportorganisation |
Mag. Eva-Maria ORTMAYR |
von 1.9.1998 bis 4.2.2000 |
Wirtschaftsunternehmen |
Harald SCHÖRNER |
von 11.2.1998 bis 4.2.2000 |
Verkehrsbetrieb |
Kabinett BK Dr. S C H Ü S S E L
Name |
Beginn/Ende |
|
Vertragspartner |
Mag. Markus BEYRER |
von 4.2.2000 bis 1.8.2002 |
Interessenvertretung |
|
Ralph BÖCKLE |
von 1.3.2000 bis 10.1.2007 |
NGO |
|
Heidemarie GLÜCK |
von 1.3.2000 bis 10.1.2007 |
Bank |
|
Dr. Winfried PINGGERA |
von 1.4.2000 bis 10.1.2007 |
Interessenvertretung |
|
Dr. Peter RIEDLER |
von 1.7.2002 bis 10.1.2007 |
Bundesland |
Büro STS M O R A K
Name |
Beginn/Ende |
Vertragspartner |
Mag. Gerald GRÜNBERGER |
von 1.3.2000 bis 1.10.2006 |
Handelsunternehmen |
Nathalie HOYOS |
von 1.3.2000 bis 31.12.2006 (ab 1.2.2002 Vertragsbedienstete) |
Bildungseinrichtung |
Kabinett BK Dr. G U S E N B A U E R
Name |
Beginn |
Vertragspartner |
Dr. Helene SCHUBERTH |
1.2.2007 |
Interessenvertretung |
Büro STS S I L H A V Y
Name |
Beginn |
Vertragspartner |
Dr. Marjo RAUHALA |
1.9.2007 |
Wirtschaftsunternehmen |
Zu Frage 4:
Ø Für welchen Zeitraum waren die betroffenen MitarbeiterInnen bei einem anderen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt, aber im Ministerkabinett tätig?
Sollten die betroffenen MitarbeiterInnen außerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses noch bei anderen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt gewesen sein, ist das
keine Frage der Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dazu keine Angaben machen kann.
Zu den Fragen 5, 12 und 13:
Ø In welchem prozentuellen Umfang wurden jeweils die Kosten derartiger MitarbeiterInnen an das anstellende Unternehmen oder den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?
Ø Hat das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger jeweils finanzielle oder andere Vorteile aus der Übernahme und Überlassung von KabinettsmitarbeiterInnen bezogen?
Ø Wenn ja, wie hoch waren diese finanziellen Vorteile bzw. welcher Art waren andere Vorteile?
Vereinbarungsgemäß wurden die aus der Beschäftigung derartiger MitarbeiterInnen resultierenden Kosten zur Gänze refundiert. Ich gehe daher davon aus, dass die an- stellenden Unternehmen oder Rechtsträger keine finanziellen oder andere Vorteile aus der Überlassung bezogen haben.
Zu Frage 6:
Ø Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?
Die betroffenen MitarbeiterInnen waren bereits bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bzw. Staatssekretariatsbüro bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt.
Zu den Fragen 7 und 14:
Ø Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes?
Ø Wenn nein, warum haben das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger die betroffenen KabinettsmitarbeiterInnen jeweils übernommen und dem Ministerium wieder überlassen?
Die betroffenen MitarbeiterInnen waren vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger nicht Vertragsbedienstete des Bundes.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von KabinettsmitarbeiterInnen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern?
Ø Wer hat die Anstellung von Kabinettsmitgliedern Ihres Ministeriums bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern jeweils vorgeschlagen, veranlasst und rechtlich zu verantworten gehabt?
Die Gründe, warum jemand mit einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger Beschäftigungsverhältnisse eingeht, kenne ich nicht. Diese Frage betrifft im Übrigen auch keinen Gegenstand der Vollziehung. Rechtlich zu verantworten haben das die jeweiligen entscheidungsbefugten Organe des Rechtsträgers.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Hat die Bezahlung der jeweiligen Kabinettsmitarbeiterinnen, die bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, jeweils jener Bezahlung entsprochen, die sie von Gesetzes wegen als Vertragsbedienstete bekommen hätten müssen?
Ø Wenn nein, wie hoch war jeweils die Differenz?
Die Bezahlung der Kabinetts- bzw. Büromitarbeiter und Mitarbeiterinnen entspricht im angefragten Zeitraum in elf Fällen jener Bezahlung, die das Vertragsbedienstetenrecht unter Berücksichtigung der Richtlinien für Sonderverträge von Angehörigen von Ministerbüros vorsehen würde. In fünf Fällen gibt es Abweichungen und zwar im Ausmaß von 21%, 19%, 16%, 6% sowie in zwei Fällen im Ausmaß von 8%.