4213/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.06.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde ha­ben am 6. Mai 2008 unter der Nr. 4227/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeit im Kanzlerkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett im Bundeskanzleramt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Wie viele bzw. welche MitarbeiterInnen eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekre­tariatskabinetts waren in Ihrem Ministerium seit dem Jahr 2000 nicht als Vertrags­bedienstete oder Beamten beschäftigt?

Ø      Wie lange waren die betroffenen Personen jeweils Mitglied eines Ministerkabinetts bzw. Staatssekretariatskabinetts in Ihrem Ministerium?

Ø      Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern waren die betroffenen MitarbeiterInnen während Ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?

Die angefragten Daten sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

Kabinett  BK  Mag.  KLIMA

 

Name

Beginn/Ende

Vertragspartner

Dr. Elisabeth HAGEN

von 1.2.1997 bis 4.2.2000

Bank

Josef KALINA

von 1.3.1997 bis 4.2.2000

Werbeagentur

Dr. Josef WÖSS

von 1.9.1998 bis 4.2.2000

Interessenvertretung


 

 


 

Büro  STS  Dr.  W I T T M A N N

 

Name

Beginn/Ende

Vertragspartner

Mag. Claudia MEIER

von 1.2.1997 bis 4.2.2000

Gebietskörperschaft

Mag. Harald BAUER

von 2.1.1999 bis 4.2.2000

Sportorganisation

Mag. Eva-Maria ORTMAYR

von 1.9.1998 bis 4.2.2000

Wirtschaftsunternehmen

Harald SCHÖRNER

von 11.2.1998 bis 4.2.2000

Verkehrsbetrieb

Kabinett  BK  Dr.  S C H Ü S S E L

 

Name

Beginn/Ende

 

Vertragspartner

Mag. Markus BEYRER

von 4.2.2000 bis 1.8.2002

Interessenvertretung

Ralph BÖCKLE

von 1.3.2000 bis 10.1.2007

NGO

Heidemarie GLÜCK

von 1.3.2000 bis 10.1.2007

Bank

Dr. Winfried PINGGERA

von 1.4.2000 bis 10.1.2007

Interessenvertretung

Dr. Peter RIEDLER

von 1.7.2002 bis 10.1.2007

Bundesland

Büro  STS  M O R A K

 

Name

Beginn/Ende

Vertragspartner

Mag. Gerald GRÜNBERGER

von 1.3.2000 bis 1.10.2006

Handelsunternehmen

Nathalie HOYOS

von 1.3.2000 bis 31.12.2006 (ab 1.2.2002 Vertragsbedienstete)

Bildungseinrichtung

Kabinett  BK  Dr.  G U S E N B A U E R

 

Name

Beginn

Vertragspartner

Dr. Helene SCHUBERTH

1.2.2007

Interessenvertretung

Büro  STS  S I L H A V Y

 

Name

Beginn

Vertragspartner

Dr. Marjo RAUHALA

1.9.2007

Wirtschaftsunternehmen

Zu Frage 4:

Ø         Für welchen Zeitraum waren die betroffenen MitarbeiterInnen bei einem anderen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt, aber im Ministerkabinett tätig?

 

Sollten die betroffenen MitarbeiterInnen außerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses noch bei anderen Unternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt gewesen sein, ist das


keine Frage der Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich dazu keine Angaben machen kann.

Zu den Fragen 5, 12 und 13:

Ø      In welchem prozentuellen Umfang wurden jeweils die Kosten derartiger Mitarbei­terInnen an das anstellende Unternehmen oder den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?

Ø      Hat das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger jeweils fi­nanzielle oder andere Vorteile aus der Übernahme und Überlassung von Kabi­nettsmitarbeiterInnen bezogen?

Ø      Wenn ja, wie hoch waren diese finanziellen Vorteile bzw. welcher Art waren an­dere Vorteile?

Vereinbarungsgemäß wurden die aus der Beschäftigung derartiger MitarbeiterInnen resultierenden Kosten zur Gänze refundiert. Ich gehe daher davon aus, dass die an- stellenden Unternehmen oder Rechtsträger keine finanziellen oder andere Vorteile aus der Überlassung bezogen haben.

Zu Frage 6:

Ø       Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Mi­nisterkabinett bzw. Staatssekretariatskabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?

Die betroffenen MitarbeiterInnen waren bereits bei ihrem Eintritt in das Ministerka­binett bzw. Staatssekretariatsbüro bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechts­träger beschäftigt.

Zu den Fragen 7 und 14:

Ø      Waren die betroffenen MitarbeiterInnen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem je­weiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes?

Ø      Wenn nein, warum haben das anstellende Unternehmen oder der anstellende Rechtsträger die betroffenen KabinettsmitarbeiterInnen jeweils übernommen und dem Ministerium wieder überlassen?

Die betroffenen MitarbeiterInnen waren vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unter­nehmen oder Rechtsträger nicht Vertragsbedienstete des Bundes.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø       Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von Kabinettsmitarbeiter­Innen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern?


Ø       Wer hat die Anstellung von Kabinettsmitgliedern Ihres Ministeriums bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern jeweils vorgeschlagen, veranlasst und rechtlich zu verantworten gehabt?

Die Gründe, warum jemand mit einem vom Bund verschiedenen Rechtsträger Be­schäftigungsverhältnisse eingeht, kenne ich nicht. Diese Frage betrifft im Übrigen auch keinen Gegenstand der Vollziehung. Rechtlich zu verantworten haben das die jeweiligen entscheidungsbefugten Organe des Rechtsträgers.

Zu den Fragen 10 und 11:

Ø      Hat die Bezahlung der jeweiligen Kabinettsmitarbeiterinnen, die bei externen Un­ternehmen oder Rechtsträgern beschäftigt waren, jeweils jener Bezahlung ent­sprochen, die sie von Gesetzes wegen als Vertragsbedienstete bekommen hätten müssen?

Ø      Wenn nein, wie hoch war jeweils die Differenz?

Die Bezahlung der Kabinetts- bzw. Büromitarbeiter und Mitarbeiterinnen entspricht im angefragten Zeitraum in elf Fällen jener Bezahlung, die das Vertragsbediensteten­recht unter Berücksichtigung der Richtlinien für Sonderverträge von Angehörigen von Ministerbüros vorsehen würde. In fünf Fällen gibt es Abweichungen und zwar im Aus­maß von 21%, 19%, 16%, 6% sowie in zwei Fällen im Ausmaß von 8%.