4214/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
8.
Mai 2008 unter der Nr. 4291/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Leiharbeitskräfte in den Kabinetten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 5:
Ø
Wie viele Personen waren oder sind in Ihrem
Kabinett (bzw. dem Büro eines all-
fälligen Staatssekretariats) seit Amtsantritt dieser Bundesregierung als
Leihar-
beitnehmerlnnen beschäftigt?
Ø
Wer von Ihren KabinettsmitarbeiterInnen (bzw.
MitarbeiterInnen eines allfälligen
Staatssekretariats) war seit Amtsantritt
dieser Bundesregierung als Leiharbeit-
nehmerln beschäftigt?
Ø
Mit welchen Firmen bzw. Arbeitskräfteüberlassern wurden seit Amtsantritt dieser
Bundesregierung Leiharbeitsverhältnisse für MitarbeiterInnen Ihres
Kabinetts
(bzw. eines Büros eines allfälligen
Staatssekretariats) gebildet?
Die Daten der in meinem Kabinett und im Büro meiner
Staatssekretärin bzw. meines
Staatssekretärs beschäftigten
Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer sind der Beant-
wortung
der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3270/J zu entnehmen.
Zu Frage 3:
Ø Haben Personen, die (seit Amtsantritt dieser Bundesregierung) als
Leiharbeits-
kräfte in Ihrem Kabinett (bzw. Büro eines allfälligen Staatssekretariats) beschäftigt
waren, in diesem Zeitraum ein anderes
Dienstverhältnis
zu Einrichtungen des
Bundes begründet oder innegehabt?
Wenn ja, wer und wann?
Die betroffenen Personen haben zu keinen Einrichtungen des Bundes,
die in meinen
Zuständigkeitsbereich fallen, ein Dienstverhältnis im Sinne der Anfrage.
Zu Frage 4:
Ø
Hatten Personen, die zwischen 2002 und
Amtsantritt dieser Bundesregierung als
Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett
(bzw. Büro eines allfälligen
Staatssekretariats)
beschäftigt waren, vor oder nach ihrer Leiharbeitsbeschäftigung ein anderes
Dienstverhältnis zu Einrichtungen des Bundes?
Wenn ja, wer und warum?
Frau Nathalie HOYOS vom Büro des ehemaligen Staatssekretärs
MORAK wurde
nach
Ende ihrer Leiharbeitsbeschäftigung in ein Vertragsbedienstetenverhältnis
übernommen. Soweit mir
bekannt, lagen die Gründe
dafür in der fachlichen Quali-
fikation der Genannten und in der Notwendigkeit der Besetzung einer freien
Plan-
stelle.
Zu Frage 6:
Ø
Der Rechnungshof unterscheidet zwischen „echten" und „unechten" Leiharbeits-
verhältnissen. Unter „unechten" versteht er solche, bei denen am Tag ihres
Dienstantrittes auch der Vertrag mit dem
Arbeitskräfteüberlasser begründet wur-
de.
a)
Gibt es in Ihrem Ressort seit dem Amtsantritt dieser
Bundesregierung „unech-
te" Leiharbeitsverhältnisse? Wenn ja, mit
wem, warum und wer sind diese Mit-
arbeiterInnen?
b)
Gab es seit 2002 und dem Amtsantritt dieser
Bundesregierung in Ihrem Res-
sort „unechte" Leiharbeitsverhältnisse? Wenn ja, mit wem, warum und wer wa-
ren bzw. sind diese MitarbeiterInnen?
Aufgrund der gegebenen organisatorischen Rahmenbedingungen
zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses wurden seit Amtsantritt
dieser Bundesregierung zwei Verträge
im
Sinne der Anfrage geschlossen. Seit 2002 und dem Amtsantritt dieser Bundesre-
gierung wurden keine derartigen Verträge abgeschlossen.
Zu Frage 7:
Ø
Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, die zu besonderen Konditionen dem
Ressort überlassen wurden:
a) seit Amtsantritt dieser Bundesregierung
b) seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung
c) wie lauten diese Konditionen?
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des unbestimmten Begriffs der „be-
sonderen Konditionen" zu dieser Frage keine Angaben
machen kann.
Zu Frage 8:
Ø Gibt es in Ihrem Ressort Leiharbeitskräfte, die unentgeltlich überlassen wurden:
a) seit Amtsantritt dieser Bundesregierung
b) seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung
c) wenn ja, von wem, wer und warum?
In meinem Ressort gibt es keine Leiharbeitskräfte, die unentgeltlich im angefragten
Zeitraum
überlassen
wurden.
Zu Frage 9:
Ø
Der Rechnungshof bemerkte in seinen
Berichten, dass von Arbeitskräfteüberlas-
sern auch Verwaltungs- bzw.
Bearbeitungskosten für überlassene
Arbeitskräfte
verrechnet wurden. Gibt es in Ihrem Ressort
Leiharbeitskräfte,
bei denen von den
Überlassern
solche Kosten verrechnet wurden:
a) seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung
b) seit dem Jahr 2002 bis zum Amtsantritt dieser Bundesregierung
c)
wie hoch waren die Bearbeitungs- oder
Verwaltungskosten bei den einzelnen
Überlassern
bzw. überlassenen
Personen?
Aktuell wird für die Überlastung einer
Mitarbeiterin in einem politischen Büro ein zu-
sätzlicher Verwaltungsaufschlag in der Höhe von € 130,- monatlich
berechnet. Bis
zum Amtsantritt dieser Bundesregierung wurde für die Überlastung eines Mitarbeiters
in einem politischen Büro ein zusätzlicher
Verwaltungsaufschlag von €100,-
monatlich berechnet.
Zu Frage 10:
Ø
Sind von Ihrem Ressort alle Kosten von
Leiharbeitskräften
(inkl. Umsatzsteuer,
Kommunalsteuer usw.) für das Jahr 2007 in den Gesamtkosten für Mitarbeiter-
Innen Ihres Kabinetts (bzw. des Büros eines allfälligen Staatssekretariats) in der
Anfragebeantwortung der Anfrage vom 16.1.08
aufgenommen worden? Wenn
nein, warum nicht?
Die Beantwortung der Anfrage vom 16.1.2008 umfasst sämtliche aus der
Beschäfti-
gung meiner MitarbeiterInnen bzw. der
MitarbeiterInnen im Büro
der Staatssekretä-
rin/des Staatssekretärs resultierenden Kosten. Demzufolge enthält sie auch alle Kos-
ten der Leiharbeitskräfte.
Zu Frage 11:
Ø
Wie hoch waren die Gesamtkosten für Leiharbeitskräfte in Ihrem Kabinett (bzw.
dem Büro eines allfälligen Staatssekretariats) jeweils in den Jahren 2002 bis
2007?
Die Gesamtkosten der Leiharbeitskräfte im
angefragten Zeitraum sind der nachste-
henden Auflistung zu entnehmen.
Jahr |
Gesamtkosten |
2002 |
€ 529.000 |
2003 |
€ 597.000 |
2004 |
€ 618.700 |
2005 |
€ 632.100 |
2006 |
€ 696.800 |
2007 |
€ 302.300 |
Zu Frage 12:
Ø
Gibt es in Ihrem Ressort ein einheitliches
Vertragsmuster für
Leiharbeitskräfte
und
wenn ja, wie lautet dieses? Wenn nein, warum nicht?
In meinem Ressort gibt es ein
einheitliches Vertragsmuster für Leiharbeitskräfte.
Ein
Exemplar liegt bei.
Zu Frage 13:
Ø
Gibt es in Ihrem Ressort bzw. mit den
Arbeitskräfteüberlassern Regelungen be-
züglich der Abgeltung von Reisekosten und Überstunden für Leiharbeitskräfte?
Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum
nicht?
Sofern der jeweilige
Angestelltenvertrag keine Bestimmungen über den Ersatz der
Reisekosten
für Dienstreisen
enthält, richtet sich
dieser nach den Bestimmungen der
Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten.
Bei den MitarbeiterInnen, die im Wege eines
Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind,
wurden sogenannte „all in Verträge"
abgeschlossen. Insofern bedurfte es keiner zu-
sätzlicher Regelungen über die Abgeltung von Überstunden.
Zu Frage 14:
Ø
Welche Gründe waren (seit
Amtsantritt dieser Bundesregierung) bei welchen Mit-
arbeiterInnen Ihres Kabinetts (bzw. des Büros eines allfälligen
Staatssekretariats)
für das Vertragsverhältnis Leiharbeit ausschlaggebend?
Wie auch bei den übrigen Leiharbeitskräften
im Haus ist die Motivation für
die Über-
lassung von Mitarbeiterinnen für eine Verwendung in den politischen Büros vielfältig:
Teilweise
handelt es sich um Personen, die ihr bisheriges Arbeitsverhältnis nicht auf-
geben und nur temporär in ihrer derzeitigen Verwendung arbeiten
wollen oder kön-
nen, teilweise sind MitarbeiterInnen mit den geforderten
Qualifikationen am freien Ar-
beitsmarkt nicht verfügbar.
Zu Frage 15:
Ø
Haben Sie bei Abschluss von Leiharbeitsverhältnissen das
Einvernehmen mit dem
Finanzministerium hergestellt? Wenn nein,
warum nicht?
Bei Abschluss der Leiharbeitsverträge wurde das
Einvernehmen mit dem Finanzmi-
nisterium hergestellt.
Anlage
ANLAGE
zu PA 4291/J-NR
ENTWURF
Bundeskanzleramt
GZ Wien, am...... 2000
Die Republik Österreich,
vertreten durch das Bundeskanzleramt,
und
die/der .............. schließen hiermit
nachstehenden
Vertrag
I. Der/Die stellt den/die bei ihr beschäftigte/n
Arbeitnehmer/in , geb. , dem
Bundeskanzleramt
zur Dienstleistung bei, und das
Bundeskanzleramt betraut diese/n
Arbeitnehmer/in für die
Dauer
der Beistellung mit der Wahrnehmung von Aufgaben im
Kabinett
des Herrn Bundeskanzlers.
Die Beistellung des/der Arbeitnehmers/in an das Bundeskanzleramt beginnt am und endet mit
Ablauf der vorgesehenen Verwendung im Kabinett des Herrn Bundeskanzlers.
Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das Beistellungsver-hältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch Kündigung zu lösen.
II. Das
Bundeskanzleramt verpflichtet sich, der/dem
sämtliche
unmittelbar aus dem Dienstverhältnis mit dem/der
Arbeitnehmer/in während der Dauer der Beistellung
erwachsenen Kosten zuzüglich einer allenfalls fälligen
Umsatzsteuer zu vergüten. Grundlage für den
Kostenvergütungsanspruch ist der im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Angestelltenvertrag mit dem/der
Arbeitnehmer/in.
Der Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen richtet sich nach den Bestimmungen des gültigen Angestelltenvertrages. Sollten diese nicht im Angestelltenvertrag geregelt sein, richtet sich der Ersatz nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten.
Die/Die verpflichtet sich, während der
Dauer des Beistellungsverhältnisses jede beabsichtigte Änderung des Angestelltenvertrages in bezug auf Entgelt, Urlaub, Vergütung im Krankheitsfall dem Bundeskanzleramt 6 Wochen vor Durchführung dieser Maßnahmen bekanntzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Äußerung des Bundeskanzleramtes, richtet sich der Kostenvergütungsanspruch nach dem Inhalt des geänderten Angestelltenvertrages.
Darüberhinaus wird der/die dem Bundeskanzleramt
keine weiteren Kosten und auch kein Honorar für die Beistellung des/der Arbeitnehmers/in in Rechnung stellen.
Die Refundierung wird zu Beginn eines jeden Vierteljahres (im nachhinein) beim Bundeskanzleramt unter Vorlage einer detaillierten Abrechnung samt der erforderlichen Belege angesprochen.
III. Die/Der verzichtet auf die Dauer des
Beistellungsverhältnisses auf die Geltendmachung ihres Weisungsrechtes gegenüber dem/der Arbeitnehmer/in zugunsten des Weisungsrechtes seitens des Bundeskanzleramtes.
Das Bundeskanzleramt wird die im § 18 Angestelltengesetz,
BGBl.Nr.292/1921, normierte Fürsorgepflicht gegenüber dem
Arbeitnehmer auf Dauer ihrer Beistellung übernehmen und
insbesondere dafür Sorge tragen, alle Einrichtungen
bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften
herzustellen
und zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit
der
Dienstleistungen zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit
des/der Arbeitnehmers/in erforderlich sind.
IV. Das Bundeskanzleramt ist unbeschadet der unter Punkt I vereinbarten Kündigungsmöglichkeit berechtigt, das Beistellungsverhältnis zu kündigen oder vorzeitig aufzulösen, wenn ein Tatbestand eintritt, der das Bundeskanzleramt aufgrund der Bestimmungen des Angestelltengesetzes zur Kündigung oder vorzeitigen Auflösung berechtigen würde.
Für das Bundeskanzleramt Für ...............
........................ ............................
Erklärung
des/der Arbeitnehmers/in zum vorliegenden Vertrag
Ich, , erkläre, daß der vorstehende Vertrag zwischen
dem Bundeskanzleramt und , den ich hiemit zur
Kenntnis nehme, mit meinem Wissen und meiner ausdrücklichen Zustimmung abgeschlossen wurde.
Während der Dauer des Beistellungsverhältnisses verpflichte ich mich ausdrücklich, die mir übertragenen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch zu besorgen und Weisungen des Herrn Bundeskanzlers oder eines vom Herrn Bundeskanzler dazu bestimmten Organs im Einklang mit den Bestimmungen der Bundesverfassung zu befolgen.
Weiters verpflichte ich mich, über alle mir ausschließlich aus meiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse einer Gebietskörperschaft oder der Parteien geboten ist, gegenüber jedermann, dem über solche Tatsachen nicht eine amtliche Mitteilung zu machen ist, Stillschweigen zu bewahren und diese Pflicht zur Amtsverschwiegenheit auch nach Beendigung des Beistellungsverhältnisses zu beachten.
Wien, am .............
........................
Unterschrift