4215/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.06.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und
Kollegen haben am
8. Mai 2008 unter der
Nr. 4317/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten
und Ministerien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø
Wie viele Kabinettsmitarbeiter waren seit 2000 bis heute in Ihrem Ressort
tätig,
aufgeschlüsselt nach Jahren?
Ø Für wie viele dieser Mitarbeiter gilt das Beamtendienstrecht?
Ø
Wie viele Kabinettsmitarbeiter waren als so genannte Leiharbeiter beschäftigt seit
2000 bis heute, aufgeschlüsselt nach Jahren?
Ø Welche Kabinettsmitglieder waren als Leiharbeiter tätig?
Ø In welchem Zeitraum, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?
Ø Wer waren die Vertragspartner, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?
Ø Welche Funktionen hatten die Mitarbeiter inne, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?
Ø
Unterlagen
diese Mitarbeiter dem Beamtendienstrecht, aufgeschlüsselt nach Mit-
arbeiter?
Die Daten der Beraterinnen und Berater meines Amtsvorgängers Mag.
Klima und
seines
Staatssekretärs sind der nachstehenden Aufstellung zu
entnehmen:
|
Name |
Rechtsgrundlage |
Beginn/Ende |
Vertragspartner |
|
Dr. Rene POLLITZER |
BDG |
von 1.2.1997 bis 4.2.2000 |
- |
|
Mag. Robert PELOUSEK |
BDG |
von 21.2.1997 bis 4.2.2000 |
- |
|
Mag. Sandra GRILLITSCH |
VBG |
von 4.11.1996 bis 4.2.2000 |
- |
|
Mag. Sabine SAFRON |
VBG |
von 1.10.1998 bis 4.2.2000 |
- |
|
David MOCK |
VBG |
von 21.2.1997 bis 4.2.2000 |
- |
|
Dr. Elisabeth HAGEN |
AL |
von 1.2.1997 bis 4.2.2000 |
Bank |
|
Josef KALINA |
AL |
von 1.3.1997 bis 4.2.2000 |
Werbeagentur |
|
Mag. Josef WÖSS |
AL |
von 1.9.1998 bis 4.2.2000 |
Interessenvertretung |
Büro STS Dr. WITTMANN
|
Name |
Rechtsgrundlage |
Beginn/Ende |
Vertragspartner |
|
Mag. Katrin KNEISSEL |
BDG |
von 24.1.1997 bis 4.2.2000 |
- |
|
Mag. Claudia MEIER |
AL |
von 1.2.1997 bis 4.2.2000 |
Gebietskörperschaft |
|
Mag. Harald BAUER |
AL |
von 2.1.1999 bis 4.2.2000 |
Sportorganisation |
|
Mag. Eva-Maria ORTMAYR |
AL |
von 1.9.1998 bis 4.2.2000 |
Wirtschaftsunternehmen |
|
Harald SCHÖRNER |
AL |
von 11.2.1998 bis 4.2.2000 |
Verkehrsbetrieb |
Für die Jahre
2000 und 2001 verweise ich zudem auf die Beantwortung der Parla-
mentarischen
Anfrage Nr. 3394/J aus dem Jahr 2002.
Für das Jahr
2002 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 1164/J aus dem Jahr 2003.
Für die Jahre
2003 und 2004 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentari-
schen
Anfrage Nr. 2795/J aus dem Jahr 2005.
Für das Jahr
2005 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 4115/J aus dem Jahr 2006.
Für das Jahr
2006 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 413/J aus dem Jahr 2007.
Für das Jahr
2007 bis heute verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentari-
schen
Anfrage Nr. 3270/J aus dem Jahr 2008.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ø
Unterliegen diese Mitarbeiter einer vertraglich festgesetzten
Vertraulichkeit, auf-
geschlüsselt nach Mitarbeiter?
Ø Wenn ja, wie ist diese konkret geregelt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Sämtliche MitarbeiterInnen der politischen Büros, die sich in einem Vertragsbedienste-ten- oder Beamtendienstverhältnis befinden, haben sich zusätzlich zu der sie gesetz-lich treffenden Verpflichtung der Amtsverschwiegenheit schriftlich verpflichtet, das Dienstgeheimnis einzuhalten. Entsprechende Passagen finden sich auch in schriftli-chen Erklärungen jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Wege der Arbeits-kräfteüberlassung beigestellt sind.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Ø
Unterliegen diese Mitarbeiter der Amtsverschwiegenheit, aufgeschlüsselt nach
Mitarbeiter?
Ø Wenn ja, wie ist diese konkret geregelt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der
Amtsverschwiegenheit gemäß
Art. 20 Abs. 3 B-VG.
Zu den Fragen 15 und 16:
Ø
Auf welcher vertraglichen Grundlage wurden die Mitarbeiter verliehen,
aufge-
schlüsselt nach Mitarbeiter?
Ø Warum wurde diese Konstruktion gewählt?
Vertragliche Grundlage der Überlassung ist der jeweilige Arbeitskräfteüberlassungs-vertrag. Wie auch bei den übrigen Leiharbeitskräften ist die Motivation für die Über-lassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine Verwendung in den politi-schen Büros vielfältig. Teilweise handelt es sich um Personen, die ihr bisheriges Ar-beitsverhältnis nicht aufgeben und nur temporär in ihrer derzeitigen Verwendung ar-beiten wollen oder können, teilweise sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den geforderten Qualifikationen am freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar.