4215/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Mai 2008 unter der Nr. 4317/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Leiharbeiter in den Kabinetten und Ministerien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø      Wie viele Kabinettsmitarbeiter waren seit 2000 bis heute in Ihrem Ressort tätig,
aufgeschlüsselt nach Jahren?

Ø      Für wie viele dieser Mitarbeiter gilt das Beamtendienstrecht?

Ø      Wie viele Kabinettsmitarbeiter waren als so genannte Leiharbeiter beschäftigt seit
2000 bis heute, aufgeschl
üsselt nach Jahren?

Ø      Welche Kabinettsmitglieder waren als Leiharbeiter tätig?

Ø      In welchem Zeitraum, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Wer waren die Vertragspartner, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Welche Funktionen hatten die Mitarbeiter inne, aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Unterlagen diese Mitarbeiter dem Beamtendienstrecht, aufgeschlüsselt nach Mit-
arbeiter?

Die Daten der Beraterinnen und Berater meines Amtsvorgängers Mag. Klima und
seines Staatssekretärs sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

 

Name

Rechtsgrundlage

Beginn/Ende

Vertragspartner

Dr. Rene POLLITZER

BDG

von 1.2.1997 bis 4.2.2000

-

Mag. Robert PELOUSEK

BDG

von 21.2.1997 bis 4.2.2000

-


Mag. Sandra GRILLITSCH

VBG

von 4.11.1996 bis 4.2.2000

-

Mag. Sabine SAFRON

VBG

von 1.10.1998 bis 4.2.2000

-

David MOCK

VBG

von 21.2.1997 bis 4.2.2000

-

Dr. Elisabeth HAGEN

AL

von 1.2.1997 bis 4.2.2000

Bank

Josef KALINA

AL

von 1.3.1997 bis 4.2.2000

Werbeagentur

Mag. Josef WÖSS

AL

von 1.9.1998 bis 4.2.2000

Interessenvertretung

Büro   STS   Dr.   WITTMANN

 

 Name

Rechtsgrundlage

Beginn/Ende

Vertragspartner

 Mag. Katrin KNEISSEL

BDG

von 24.1.1997 bis 4.2.2000

-

Mag. Claudia MEIER

AL

von 1.2.1997 bis 4.2.2000

Gebietskörperschaft

Mag. Harald BAUER

AL

von 2.1.1999 bis 4.2.2000

Sportorganisation

Mag. Eva-Maria ORTMAYR

AL

von 1.9.1998 bis 4.2.2000

Wirtschaftsunternehmen

Harald SCHÖRNER

AL

von 11.2.1998 bis 4.2.2000

Verkehrsbetrieb

Für die Jahre 2000 und 2001 verweise ich zudem auf die Beantwortung der Parla-
mentarischen Anfrage Nr. 3394/J aus dem Jahr 2002.

Für das Jahr 2002 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 1164/J aus dem Jahr 2003.

Für die Jahre 2003 und 2004 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentari-
schen Anfrage Nr. 2795/J aus dem Jahr 2005.

Für das Jahr 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 4115/J aus dem Jahr 2006.

Für das Jahr 2006 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 413/J aus dem Jahr 2007.

Für das Jahr 2007 bis heute verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentari-
schen Anfrage Nr. 3270/J aus dem Jahr 2008.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Ø    Unterliegen diese Mitarbeiter einer vertraglich festgesetzten Vertraulichkeit, auf-
geschlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø    Wenn ja, wie ist diese konkret geregelt?

Ø    Wenn nein, warum nicht?

 


Sämtliche MitarbeiterInnen der politischen Büros, die sich in einem Vertragsbedienste-ten- oder Beamtendienstverhältnis befinden, haben sich zusätzlich zu der sie gesetz-lich treffenden Verpflichtung der Amtsverschwiegenheit schriftlich verpflichtet, das Dienstgeheimnis einzuhalten. Entsprechende Passagen finden sich auch in schriftli-chen Erklärungen jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Wege der Arbeits-kräfteüberlassung beigestellt sind.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø      Unterliegen diese Mitarbeiter der Amtsverschwiegenheit, aufgeschlüsselt nach
Mitarbeiter?

Ø      Wenn ja, wie ist diese konkret geregelt?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Amtsverschwiegenheit gemäß
Art. 20 Abs. 3 B-VG.

Zu den Fragen 15 und 16:

Ø      Auf welcher vertraglichen Grundlage wurden die Mitarbeiter verliehen, aufge-
schlüsselt nach Mitarbeiter?

Ø      Warum wurde diese Konstruktion gewählt?

Vertragliche Grundlage der Überlassung ist der jeweilige Arbeitskräfteüberlassungs-vertrag. Wie auch bei den übrigen Leiharbeitskräften ist die Motivation für die Über-lassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine Verwendung in den politi-schen Büros vielfältig. Teilweise handelt es sich um Personen, die ihr bisheriges Ar-beitsverhältnis nicht aufgeben und nur temporär in ihrer derzeitigen Verwendung ar-beiten wollen oder können, teilweise sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den geforderten Qualifikationen am freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar.