4217/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.06.2008
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hradecsni, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2008 unter der Nr. 4375/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

Ø      Berücksichtigen Sie bei der Beschaffung von Gütern ökologische, ethische und soziale Kriterien? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wird bei der Anschaffung der Holz- und Papierprodukten darauf Rücksicht ge­nommen, ob diese das FSC-Zeichen tragen? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden beim Einkauf Produkte bevorzugt, die mit dem Fairtrade-Gütesiegel ge­kennzeichnet sind? Wenn ja, um welche Produkte handelt es sich hauptsächlich? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wird beim Einkauf von Dienstbekleidung darauf Wert gelegt, wo und unter wel­chen Bedingungen diese produziert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob sie die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Fertigung ihrer Produkte einhalten?

Ø      Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob die Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben durch ein anerkanntes Au­ditunternehmen geprüft werden? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen dahingehend überprüft, ob sie Mitglied bei einer unabhängigen Überprüfungsorganisation wie der Fair Wear Foundation sind oder andere unabhängige Zertifizierungen vorweisen könen? Wenn nein, warum nicht?


Ø      Planen Sie in Zukunft bei der Beschaffung ethische, soziale und ökologische Kri­terien verstärkt zu berücksichtigen?

Ø      Wie könnten Ihrer Vorstellung nach die oben genannten Kriterien verstärkt in die Beschaffung eingebunden werden?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4461/J durch den Herrn Bundeskanzler.