4219/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.06.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am 26. Juni 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0129-IK/1a/2008

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4339/J betreffend "Vollziehung der Fertigpackungsverordnung im Jahr 2007", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

In den Eichämtern sind zwei Beschwerden von Verbrauchern bezüglich vermeint-licher Unterfüllung von Fertigpackungen eingelangt.

 

Eichamt

Linz

Wien

Verbraucherbeschwerden

1

1

Hersteller (Produktion) und Produkt behördlich überprüft

ja

ja

Ergebnis

Unterfüllung, Anzeige an BWB

Beanstandung ungerechtfertigt

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Eine Verständigung der zuständigen Stelle des Abfüll- bzw. Herstellungslandes erfolgt in gravierenden Fällen, dies war 2007 nicht gegeben.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

2007 wurden weder Berufungen durchgeführt, noch gab es offene Verfahren.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die Zusammenarbeit samt Informationsaustausch der zuständigen Stellen findet unverändert im Rahmen der WELMEC statt. Ein EU-weit harmonisiertes Berichtswesen wird angestrebt; Kooperationen ergeben sich im Anlassfall. Mitteilungen über festgestellte Produktmängel aus den Mitgliedstaaten erfolgen in gravierenden Fällen und werden weiterverfolgt.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Es waren und sind neun Vollzeitmitarbeiter mit der Kontrolle von Fertigverpackungen betraut.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Wien:

275

Krems:

174

Eisenstadt:

133

Linz:

181

Salzburg:

94

Graz:

150

Klagenfurt:

207

Innsbruck:

264

Summe:

1478

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Krems:

130

Salzburg:

130

Wien:

260

Klagenfurt:

130

Eisenstadt:

130

Linz:

130

Innsbruck/Bregenz:

130

Graz:

130

Summe:

1170

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:

 

Folgende Produktprüfungen erfolgten 2007 durch die Eichämter:

Eichämter

Produktprüfungen 2007

Flüssige
Lebensmittel

Nichtflüssige
Lebensmittel

Sonstige
Produkte

Wien

457

24

299

134

Krems

241

40

93

108

Eisenstadt

372

44

275

53

Linz

401

68

198

135

Salzburg

198

36

108

54

Graz

341

54

220

67

Klagenfurt

386

56

197

133

Innsbruck

495

95

230

170

Summe

2891

417

1620

854

 

 


 

Die Zielvorgaben für die Produktprüfungen 2008 lauten:

Eisenstadt:

300

Graz:

300

Innsbruck/Bregenz:

300

Klagenfurt:

300

Krems:

300

Linz:

300

Salzburg:

300

Wien

600

Summe:

2700

 

Weitere 300 Produktprüfungen sind für Schwerpunktaktionen vorgesehen. Bei     diesen insgesamt 3000 Produktprüfungen sind etwa 150.000 Einzelpackungen, davon etwa 20 % Flüssigprodukte, zu prüfen.

 

Erzeugnisse in offenen Packungen sowie fertig abgepackte Produkte unterschied-licher Inhaltsmengen fallen nicht unter die Bestimmungen der geltenden FPVO.

 

 

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

 

Eichämter

Anzeigen

Anzahl der Produkte

abgeschlossene Strafverfahren

Produkte

Strafen €

Eisenstadt

3

8

1

4

700,00

Graz

3

6

-

-

-

Klagenfurt

3

4

2

2

270,00

Krems

6

6

2

2

400,00

Linz

3

7

3

5

690,00

Salzburg

-

-

-

-

-

Innsbruck/ Bregenz

3

3

2

2

1540,00

Wien

4

4

2

2

130,00

Summe

25

38

12

17

3730,00

 

Die Strafen werden durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgesprochen.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Folgende Produktgruppen hatten die höchsten messtechnischen Beanstandungsquoten:

 

StatNr

Produktgruppen

meßtechnische
Beanstandung

305

Mineralöle, Brennstoffe

16,7%

318

Torf, Blumenerde, Streu

15,9%

316

Sämereien

15,4%

204

Fleisch und Fleischerzeugnisse

11,8%

306

Lacke, Farben

10,2%

218

Obst, Erdäpfel, Gemüse, Nüsse

10,1%

310

Werkstoffe

9,8%

207

Wursterzeugnisse

8,7%

214

tiefgefrorene Erzeugnisse

8,5%

216

Backwaren

8,4%

104

Spirituosen

7,6%

217

Süßstoffe, Zucker, Schokolade

7,1%

 

Durchschnitt aller geprüften Produkte

6,9%

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Die Vollziehung und die Kontrollen erfolgen ordnungsgemäß.

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Die Richtlinie RL 75/106 EWG wurde in Österreich mit der Fertigpackungsverordnung FPVO 1993, BGBl. 1993/867 umgesetzt. Damit erfolgte die Öffnung des gemeinsamen Marktes für österreichische Hersteller. Es sind keine negativen Auswirkungen bekannt.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Die Richtlinie 2007/45/EG ist bereits beschlossen und wird in Kürze durch eine Novelle der Fertigpackungsverordnung in österreichisches Recht umgesetzt. Sie enthält keine neuen, sondern vereinfacht bestehende Regelungen. Die in RL 75/106 enthaltenen Wertereihen waren mit wenigen Ausnahmen nicht verbindlich, daher wurden von den Mitgliedstaaten zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Weiters unterliegen schon bisher viele in Form von Fertigpackungen vertriebene Produkte keiner Beschränkung der Nenninhalte. Die gemäß Preisauszeichnungsgesetz verpflichtende Kennzeichnung des Grundpreises ermöglicht dem Verbraucher auch im Nebeneinander unterschiedlicher Packungsgrößen einen kostenbewussten Einkauf.