4229/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.07.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 6. Mai 2008 unter der Zahl 4221/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeilicher Ermittlungseifer im Zusammenhang mit einem Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft“ gerichtet

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Herr Tao Tashi wurde im Zuge seiner Einvernahme nach Täterbeschreibungen befragt. Er konnte aber diesbezüglich keine zweckdienlichen Angaben machen.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Für Botschaftsbedienstete, die Inhaber von Privilegien und Immunitäten und im Besitz einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Legitimationskarte sind, werden keine fremdenpolizeilichen Akte angelegt. Die Identität mutmaßlicher Täter konnte somit nicht geklärt werden.

 

 

 

 

Es wird darauf verwiesen, dass es sich bei der Tatörtlichkeit um die Räumlichkeiten der chinesischen Botschaft handelt und diese gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) als exterritoriales Gebiet zu betrachten  sind. Das Betreten der Botschaft ist daher nur mit Zustimmung des chinesischen Botschafters möglich.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wurde von der  Bundespolizeidirektion Wien ersucht, mit der chinesischen Botschaft Kontakt aufzunehmen, um eine Bekanntgabe von Personen, die am Vorfall beteiligt waren, zu erreichen. Ein Antwortschreiben seitens der chinesischen Botschaft langte bis dato bei der Bundespolizeidirektion Wien noch nicht ein.

 

Zu Frage 6:

Die Verletzungen des Opfers wurden im Zuge der polizeilichen Einvernahme protokolliert.

 

Zu Frage 7:

Ja, es wurde ein Amtsarzt im Rahmen der Einvernahme beigezogen.